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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) startet am 15. Januar 2025 ihren eigenen Girokonto-Vergleich. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Überblick über die Kosten und Leistungen von rund 6.900 Girokontomodellen von mehr als 1.100 Banken und Sparkassen erhalten. Ausgewiesen werden Informationen zu Kontoführungsgebühr, Kosten für Debit- und Kreditkarten sowie die Höhe der Dispozinsen.
Auch Basiskonten, die seit 2016 verpflichtend angeboten werden müssen, sowie spezielle Kontenmodelle für Auszubildende, Studierende oder Rentner sind Teil des Vergleichs.
Grundlage für den Kontenvergleich ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie, die eine transparente Darstellung von Zahlungskonten innerhalb der EU vorschreibt. Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) lobte die Initiative: "Die Website schafft Transparenz auf dem Girokontenmarkt und ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern, fundierte Entscheidungen zu treffen."
Ausgewählte Redaktionen, darunter biallo.de, hatten die Möglichkeit, das neue Vergleichsportal drei Stunden lang vorab zu testen. Der Eindruck: Der Girokonto-Vergleich bietet mit seiner breiten Marktabdeckung von rund 6.900 Kontomodellen die wohl umfassendste Übersicht, die es derzeit in Deutschland gibt. Die Fülle an Informationen geht allerdings teilweise zulasten der Benutzerfreundlichkeit.
So erwies sich die Filterfunktion als noch ausbaufähig, da mitunter alle Kontomodelle einer Bank ohne weitere Sortierung nacheinander aufgelistet wurden. Auch bei den Kategorien gibt es Optimierungsbedarf: Manche Bezeichnungen, wie "Unentgeltliche Bargeldauszahlung an Geldautomaten im Ausland", sorgen für Verwirrung. Es bleibt unklar, ob dies nur für eigene Geldautomaten der Bank gilt oder auch für Fremdautomaten, die oft Gebühren verlangen.
Ferner fehlen bei kostenlosen Konten einige bekannte Anbieter wie die Targobank, Comdirect oder Sparda-Bank Hessen. Trotz der aufgedeckten Schwächen bietet die Website eine solide Grundlage.
Bevor sich die Finanzbehörde der Sache annahm, versuchte das Vergleichsportal "Check24" sich an einem zertifizierten Vergleich. Dieses Unterfangen war aber ein Rohrkrepierer und wurde im Jahr 2021 eingestellt. Das Landgericht München I hatte damals auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass die Plattform die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllte. Kritisiert wurden unter anderem eine unzureichende Marktabdeckung sowie veraltete und unvollständige Informationen. Check24 stellte den Betrieb des Portals daraufhin ein.