

- Basiszins: 2,60%
- Aktionszins: 3,15% - gültig bis 14.05.2025


- Basiszins: 2,65%


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Die erste Gehaltsabrechnung im Jahr 2025 war für viele Arbeitnehmer eine Enttäuschung. Denn unterm Strich kam netto oft weniger raus als im Vorjahr. Schuld daran sind meist höhere Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung: Etliche Kassen haben 2025 die Zusatzbeiträge angehoben. Das sorgt für weniger Netto vom Brutto.
Immerhin: Es gibt eine ganze Reihe von Krankenkassen, die ihren Versicherten einen Bonus auszahlen, wenn sie sich gesundheitsbewusst verhalten. Belohnt werden etwa Vorsorgeuntersuchungen, Ernährungsprogramme, die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder in einem Fitnessstudio.
Was viele Versicherte jedoch nicht wissen: Bei der Auszahlung der Geldprämien schaut auch das Finanzamt genau hin. Denn nicht jede Gesundheitsprämie ist ohne weiteres steuerfrei. Darauf weist jetzt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.
Demnach sind Bonuszahlungen von der Krankenkasse „lediglich bis zu einer Höhe von maximal 150 Euro grundsätzlich unschädlich“, erläutert die VLH. Seit dem 1. Januar 2025 ist das auch gesetzlich so geregelt (EStG, § 10, Abs. 2b). Bei etlichen Kassen kann die jährliche Geldprämie jedoch höher liegen. Nach Angaben des Portals Krankenkassen.de reichen die finanziellen Boni derzeit sogar bis 490 Euro jährlich bei der Novitas BKK. Bei der IKK sind es 350 Euro, bei der AOK Plus 300 Euro.
Übersteigt der Bonus die Grenze von 150 Euro, dann geht das Finanzamt für den darüber hinaus gehenden Betrag von einer sogenannten Beitragsrückerstattung aus. Es zieht diesen Betrag deshalb von den absetzbaren Krankenkassenbeiträgen ab. Unterm Strich müssen Versicherte dann mehr Steuern zahlen.
Um das zu vermeiden, sollten Versicherte die eigene Krankenkasse um eine Bescheinigung bitten, rät die VLH. Darin sollte die Kasse bestätigen, dass die höheren Bonuszahlungen Gesundheitsmaßnahmen betreffen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Außerdem muss der oder die Versicherte die Leistung selbst gezahlt haben – wie etwa eine professionelle Zahnreinigung oder den Beitrag fürs Fitnessstudio. Entsprechende Belege sollte man der Steuererklärung beilegen.
Hat ihre Kasse auch den Zusatzbeitrag erhöht? In unserem Ratgeber zu Krankenkassenbeiträgen 2025 erläutern wir, was das netto ausmacht – und welche Kassen beim Beitrag noch günstig sind.