Wenn Sie eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, gilt für Sie normalerweise: Einen Hypothekenkredit können Sie in der Regel nicht vor Ende der Laufzeit kündigen. Erst nach zehn Jahren ist bei lange laufenden Verträgen eine vorzeitige Kündigung möglich.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Kommt es jedoch zum frühzeitigen Immobilienverkauf, zum Beispiel nach fünf Jahren, wird Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese ist oft nicht zu unterschätzen, denn es handelt sich dabei um die Bauzinsen, die die Bank von Ihnen erhalten hätte, wenn der Kredit wie vereinbart weitergelaufen wäre. Lediglich die Zinsen, die die Bank durch das vorzeitig freiwerdende Geld erzielen könnte, werden davon abgezogen. Die Vorfälligkeitsentschädigung setzt sich aus dem Refinanzierungsschaden und dem Margenschaden zusammen.
Der Margenschaden
Der Margenschaden ist der Schaden, der sich aus der Minderung des Gewinns der Bank ergibt, da das rückgezahlte Geld nun als Einlage geringere Zinsen abwirft als ein Kredit oder Darlehen.
Der Refinanzierungsschaden
Der Refinanzierungsschaden entsteht der Bank, wenn man die Differenz der unterschiedlichen Zinssätze zum Vertragsbeginn und zum vorzeitigen Vertragsende über die Restlaufzeit berechnet.
Der Erfüllungsschaden
Es kann aber auch noch eine andere Situation zu einer Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber der Bank führen. Nämlich dann, wenn die Bank Ihnen den Kreditvertrag kündigt, etwa aufgrund von Zahlungsrückständen. In dieser Situation entsteht der Bank ein vergleichbarer Schaden, wie bei einer vorzeitigen Kündigung. Daher der Begriff Erfüllungsschaden. Juristisch wird der Erfüllungsschaden als der Schaden definiert, der dadurch eintritt, dass der Schuldner Vertragspflichten nicht oder nicht wie geschuldet erfüllt. Allerdings ist die Kündigung von Seiten der Bank und das Verlangen einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Verbraucherkrediten nicht so einfach möglich.
Vorfälligkeitsentschädigung berechnen
In welcher Höhe die Bank von Ihnen einen Ausgleich in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, ist abhängig von der Restlaufzeit des Darlehens, dem Zins, der ursprünglich vereinbart wurde, und dem aktuellen Zinsniveau. Wenn Sie frühzeitig aus Ihrer Baufinanzierung heraus möchten, ist es wichtig, dass Sie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung genau unter die Lupe nehmen beziehungsweise die Bank vor der Kündigung der Baufinanzierung die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen lassen.