Eine Baufinanzierung können Sie als Verbraucher in der Regel nur zum Ende der Laufzeit beziehungsweise Zinsbindung kündigen. Doch im Leben läuft häufig nicht alles nach Plan, vor allem dann, wenn der Plan über mehrere Jahrzehnte geht. Möchten Sie Ihre Immobilie vorzeitig verkaufen oder einen teuren Hypothekenkredit aus anderen Gründen vorzeitig ablösen, berechnen die Banken oft eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung für die dadurch entgangenen Zinsen. Seit Jahren streiten Rechtsanwälte und Verbraucherschützer darüber, ob Kunden tatsächlich eine Zahlungspflicht gegenüber der Bank haben. In vielen Verträgen wurde darauf nicht ausreichend hingewiesen.
Vorfälligkeitsentschädigung bei Baukrediten: Entscheidung des BGH stärkt Verbraucherrechte
Auf einen Blick
- Möchten Sie Ihren Immobilienkredit vorzeitig ablösen, berechnen die Banken oft eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung und lassen sich damit die ihnen entgangenen Zinsen teuer bezahlen.
- Allerdings sind manche Darlehensverträge angreifbar, da sie unzureichende Klauseln verwenden. So kann so mancher um die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung herumkommen.
- Eine Entscheidung des BGH im Zusammenhang mit einer Klage wegen einer von der Commerzbank geforderten Vorfälligkeitsentschädigung stärkte zuletzt die Verbraucherrechte. Wie davon zukünftig auch Kunden von anderen Banken profitieren können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Was hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden?
Im Kern ging es um die Vorfälligkeitsentschädigung bei Commerzbank-Kunden und ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom Juli 2020. Das OLG bestätigte aufgrund einer Klage der Gansel Rechtsanwälte*, dass die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in den Kreditverträgen unzureichend seien. Demnach hätte die Commerzbank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung aus den bestrittenen Verträgen.
Die Bank wehrte sich gegen das verbraucherfreundliche Urteil und reichte vor dem Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, weil das Oberlandesgericht Frankfurt die Revision gegen das Urteil nicht zuließ. Mit diesem Antrag scheiterte nun die Commerzbank, da der Bundesgerichtshof im Juni 2021 die Nichtzulassungsbeschwerde abwies. Das bedeutet, dass das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland sich praktisch der Entscheidung des OLG Frankfurt anschließt und eine weitere gerichtliche Klärung der Angelegenheit für überflüssig betrachtet.
Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Sind von dem Urteil nur Kunden der Commerzbank betroffen?
Grundsätzlich betrifft das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zunächst nur Verträge bei der Commerzbank. Allerdings hat das Urteil auch Auswirkungen auf andere Banken, die in ihren Verträgen möglicherweise ähnliche unzureichende Klauseln verwenden. Auch diese sind zum Teil angreifbar.
Biallo-Tipp
Mit dem kostenlosen Online-Check von Gansel Rechtsanwälte* können Sie in wenigen Schritten überprüfen, ob Sie eine anstehende Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden können. Haben Sie die Zahlung bereits getätigt, können Sie sich das Geld bis zu drei Jahre lang zurückholen, sofern die Spezialisten von Gansel Rechtsanwälte fehlerhafte Angaben in den Vertragsunterlagen finden.
Was bedeutet das Urteil für Verbraucher?
Betroffene Kunden können bei vorzeitiger Beendigung ihres Immobiliendarlehens die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden. Und noch besser: Wenn Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können Sie diese zurückfordern. Betroffen sind Verträge, die ab dem 22. März 2016 abgeschlossen wurden. Neben der Commerzbank können möglicherweise auch Kunden anderer Banken mit fehlerhaften Kreditverträgen die Zahlung vermeiden. Je nach Kreditvolumen und Laufzeit kommt bei derartigen Forderungen schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen, der teils unrechtmäßig gefordert wurde.
1,5 Millionen Kunden könnten betroffen sein?
Nach Berechnungen der auf die Abwehr der Vorfälligkeitsentschädigung spezialisierten Anwaltskanzlei Gansel Rechtsanwälte* sind allein bei der Commerzbank rund 95.000 Darlehensbeträge betroffen. Mit den Kreditverträgen anderer Geldhäuser könnten sogar 1,5 Millionen Verträge fehlerhaft sein, erklären die Gansel Rechtsanwälte in einer Veröffentlichung auf ihrer Webseite.
Woran erkennen Sie, ob Ihr Vertrag betroffen ist?
Von dem verbraucherfreundlichen Urteil könnten Sie betroffen sein, wenn Sie ein Immobiliendarlehen nach dem 22. März 2016 abgeschlossen haben. In den Verträgen sind die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend oder zu rudimentär. Selbst einige bereits nachgebesserte Verträge bei anderen Banken sind laut den Gansel Rechtsanwälten angreifbar. Allerdings kommt es hier auf den Einzelfall an. Als Kunde können Sie bei den Gansel Rechtsanwälten, welche den Prozess vor dem OLG Frankfurt geführt haben, Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich prüfen lassen*. So bekommen Sie Gewissheit, ob auch Sie zusätzliche Kosten bei vorzeitiger Beendigung der Finanzierung vermeiden oder bereits gezahlte Beträge zurückfordern können.