Das Thema grüne Geldanlage kommt bei Banken und Sparkassen künftig öfter zur Sprache als bisher. Ab dem 2. August nämlich müssen die Anlageberater der Geldinstitute ihre Kundinnen und Kunden nach deren Vorlieben bei nachhaltigen Anlageprodukten befragen. Das schreibt die EU-Richtlinie „Mifid II“ vor. Die Europäische Union will grünen Anlageformen damit stärkeres Gewicht verleihen. Biallo.de beantwortet die wichtigsten Fragen zu der neuen Regelung und erklärt, was sie für Anleger bedeutet.
Was ändert sich bei der Anlageberatung?
Bislang fragten die Berater beim Thema Geldanlage die Kundinnen und Kunden idealerweise danach, welche Anlagen sie schon besitzen, wie viel Geld ihnen für ihr Investment zur Verfügung steht, welche Rendite sie erwarten und welches Risiko sie bei der Anlage eingehen wollen. Nun kommt noch die Frage nach der Nachhaltigkeit dazu – also ob Sie mit Ihrem Geld auch einen positiven Effekt auf die Umwelt und die Gesellschaft erzielen wollen, indem sie etwa in Öko-Fonds oder in nachhaltige ETFs investieren.
Abfragen müssen das die Berater in Banken und Sparkassen. Aber auch Versicherungsvertreter, die fondsgebundene Rentenversicherungen anbieten, müssen den Nachhaltigkeitsaspekt abklopfen. Das kann etwa mit der Frage geschehen: „Haben Sie grundsätzlich Interesse an nachhaltiger Geldanlage?“ Antworten die Kundinnen und Kunden mit „Nein“, hat sich das Thema Nachhaltigkeit im Beratungsgespräch schon erledigt. Lautet die Antwort „Ja“, muss der Berater genauer nachhaken: Er muss die Vorlieben („Präferenzen“) des Anlegers herausfinden – und ihm dann entsprechende nachhaltige Produkte anbieten.
Wie läuft die nachhaltige Anlageberatung ab?
Welche Fragen die Berater den Kunden stellen, kann im Prinzip jedes Geldhaus selbst festlegen. Der Fachverband Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) hat einen Leitfaden mit einem möglichen Ablauf entworfen. Dabei wird unter anderem abgefragt, welche konkreten Umwelt- oder sozialen Ziele die Anleger mit ihrer Geldanlage verfolgen wollen. Oder ob sie bestimmte Investitionen vermeiden möchten, wie etwa in Kohle, Rüstung oder Atomenergie.
Für das Gespräch schreibt die EU dabei einige grundsätzliche Fragen vor. Das macht das Ganze kompliziert – sowohl für Berater als auch für Kunden.So heißt es etwa beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV): Die Sparkassen berücksichtigten Nachhaltigkeitsaspekte schon lange in den Beratungsgesprächen. Die Fragestrecke musste jetzt jedoch „auf Grund der neuen gesetzlichen Vorgaben stark erweitert werden“. Die Kunden würden nun „in bis zu drei Fragen nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gefragt“.
Auch der Bundesverband deutscher Banken (BdB) sieht in den Anforderungen der EU durch die sogenannte Taxonomie sowie EU-Offenlegungsverordnung „eine große Herausforderung“ für die Banken und ihre Kunden: „Es müssen sehr kleinteilige Unterschiede der verschiedenen Nachhaltigkeitspräferenzen erfragt werden, die ein Laie kaum versteht.“ Insgesamt werde dadurch das Beratungsgespräch „komplexer, aber nicht verständlicher“.