Kostenlose ETF-Sparpläne vor dem Aus? Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Deutschland das Verbot von Payment for Order Flow – also der Vergütung, die Broker von einem Börsenplatz erhalten. Eine Biallo-Umfrage zeigt: Trade Republic, Scalable und Co. wollen künftig dennoch kostenlose ETF-Sparpläne und günstige Aktienorders ermöglichen. Anleger sollten aber auf neue Gebühren und hohe Spreads achten.
Trade Republic und Co.: Bleiben ETF-Sparpläne gratis?
Anlegerinnen und Anleger können auch nach dem 1. Juli auf kostenlose ETF-Sparpläne und günstige Gebühren beim Aktienkauf hoffen. Das macht eine Umfrage des Verbraucherportals biallo.de unter Neobrokern in Deutschland deutlich. Demnach wollen Anbieter wie Trade Republic, Scalable Capital, Smartbroker+ oder Traders Place ihren Kundinnen und Kunden den Wertpapierhandel auch nach diesem Datum zu unverändert günstigen Konditionen ermöglichen.
Ab dem 1. Juli tritt in Deutschland das Verbot der „Payments for Order Flow“ (PFOF) in Kraft. Mit diesen „Vergütungen für den Orderfluss“ haben viele Neobroker in den vergangenen Jahren ihren Kunden Aktienkäufe und ETF-Sparen zum Nulltarif ermöglicht. Nach dem Willen der Europäischen Union (EU) ist mit diesen „Kickbacks“ ab Juli endgültig Schluss (siehe Hintergrund am Ende des Artikels). Experten befürchten, dass damit die Ära der „Null-Euro-Order“ endet. Die Biallo-Umfrage zeigt jedoch: Die befragten sieben Neobroker gehen davon nicht aus. Sie wollen den Günstig- und Gratis-Handel aufrechterhalten.
Aktien und ETF-Sparpläne: Das planen die Neobroker
Die Mehrzahl der Neobroker gibt in der Biallo-Umfrage an, die Konditionen für den Aktien- und ETF-Kauf nicht verändern zu wollen. Das sagen die Anbieter im Einzelnen:
Scalable Capital: Beim Münchner Neobroker heißt es, Anlegerinnen und Anleger könnten auch nach dem 1. Juli „wie gewohnt gebührenfreie Sparpläne neu einrichten und bestehende nahtlos fortführen“. Auch darüber hinaus werde man „in Zukunft weiterhin zu den vertrauten Konditionen handeln können.“ Scalable hat nach eigenen die Angaben EU-Verordnung bereits seit 2024 umgesetzt. Man entspreche dem PFOF-Verbot, „in allen Märkten, in denen das Unternehmen aktiv ist“.
Trade Republic: Deutschlands prominentester Neobroker äußert sich auf Anfrage nur knapp. Mit Blick auf ETF-Sparpläne heißt es jedoch, man bleibe dem „Gründungsversprechen“ von Trade Republic treu: „Wir ermöglichen unseren Kunden auch weiterhin die kostenlose Ausführung von Sparplänen“.
Smartbroker+: Der Berliner Neobroker will den Wegfall der PFOF nicht auf den Kunden umlegen – „weder bei Einzelorders noch bei ETF-Sparplänen“, versichert Vorstand Thomas Soltau. Smartbroker+ werde seinen „vollständigen Produktumfang weiterhin zu unveränderten Konditionen anbieten“. Soltau ist überzeugt: Die Ära der Null-Euro-Order „endet nicht“.
Traders Place: Auch Traders Place-CEO Ernst Huber glaubt nicht an ein Verschwinden des kostenlosen Wertpapierhandels: „Das wird nicht der Fall sein“, sagt der Chef des Neobrokers aus dem oberbayerischen Freilassing. Unterm Strich werde die Order für Kunden von Traders Place nicht teurer. An Handelsplätzen wie Gettex oder dem außerbörslichen Handel der Baader Bank zahlten sie ab einem Ordervolumen von 500 Euro weiterhin „keine Gebühren“.
Trading212: Der englische Neobroker wächst in Deutschland stetig. Der Anbieter begrüßt das PFOF-Verbot ausdrücklich. Der Grund: Die Payments for Order Flow seien „nie Teil unseres Geschäftsmodells“ gewesen, teilt Trading212 mit. Daher werde man auch „keine Änderung an unserer Gebührenstruktur vornehmen“. Die Null-Euro-Order werde es bei Trading212 weiterhin geben.
Just Trade: Der Frankfurter Neobroker will zwar noch nichts über die „genaue Ausgestaltung“ seines Geschäfts nach dem 1. Juli sagen. Man gehe aber davon aus, „dass sich die Konditionen für Endkunden aufgrund des PFOF-Verbots nicht fundamental ändern werden“, so der Geschäftsführer von Just Trade Michael B. Bußhaus.
Finanzen.net Zero: Der Anbieter aus Karlsruhe äußert sich nicht zu künftigen Konditionen. Finanzen.net Zero wolle den Kundinnen und Kunden aber „auch künftig attraktive Angebote bereitstellen“.
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Neobroker-Gebühren: Wo Anbieter künftig Geld verdienen
Halten sich die Anbieter an ihre Aussagen, dann können Anlegerinnen und Anleger auch nach dem 1. Juli mit kostengünstigem oder gar kostenlosem Aktien- und ETF-Handel rechnen. Allerdings gehen den Brokern ohne die Rückvergütungen Einnahmen verloren.
Zwar äußert sich kaum ein Neobroker konkret dazu, wie hoch der Anteil der Kickbacks am Gesamtumsatz ist. Lediglich Traders Place gibt an, es seien weniger als 20 Prozent. Aber auch bei anderen Anbietern dürfte der Anteil zum Teil nicht unerheblich sein. Den Erlösrückgang durch das Verbot müssen sie daher auffangen. Die Umfrage zeigt: Sie gehen dabei unterschiedliche Wege.
Eigener Handelsplatz: Scalable Capital hat mit der Börse Hannover eine eigene Privatanleger-Börse gegründet. An der „European Investor Exchange“ (EIX) können Anleger von 7.30 Uhr bis 23 Uhr handeln. Man biete damit Börsenhandel, Depotführung und das Geschäft mit Wertpapieren „aus eigener Hand an“ – zu Preisen, „die deutlich unter denen traditioneller Anbieter liegen“, heißt es bei Scalable. Auch Trade Republic hat von der Finanzaufsicht BaFin eine Lizenz für einen eigenen Handelsplatz erhalten. Geld verdienen lässt sich mit einer eigenen Börse unter anderem über die sogenannten Spreads – also den Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufspreis beim Handel.
Zinsgeschäft: Nahezu alle Neobroker zahlen ihren Kundinnen und Kunden Zinsen auf nicht investierte Guthaben. Auch das bringt Geld. So legen einige Broker wie Scalable Capital, Trade Republic oder Trading212 die Kunden-Guthaben (zum Teil) in Geldmarktfonds an. Für solche Fonds können Bestandsprovisionen der Fondsanbieter an die Broker fließen. Andere Anbieter wie Smartbroker+ oder Traders Place zahlen Zinsen, die unter dem Einlagenzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen. Sie selbst können das Geld bei der Notenbank zum EZB-Zins anlegen und so von der Zinsdifferenz profitieren.
Produkterlöse: Neben Aktien und ETFs erzielen die Broker Erlöse über weitere Produkte und Dienstleistungen. Scalable Capital nennt unter anderem seine digitale Vermögensverwaltung, die Trading-Flatrate für das „Premium+-Depot“ und den Verkauf des eigenen ETFs. Trading212 verweist unter anderem auf Gebühren für die Währungsumrechnung bei Aktien, die nicht in Euro gehandelt werden oder den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) auf Aktien oder Indizes. Man habe überdies das Angebot an sparplanfähigen ETFs und Aktien erweitert. Das kann zusätzliche Kunden bringen – und damit Einnahmen.
Kundenwachstum: Auch Traders Place verweist auf neue Kunden als Erlösquelle: „Ein eventueller Rückgang wird durch das rasante Kundenwachstum bei Traders Place mehr als kompensiert“, sagt CEO Ernst Huber.
Kostenkontrolle: Bei Smartbroker+ heißt es, man habe das Geschäftsmodell „nie primär auf PFOF aufgebaut“ und müsse es deshalb „auch nicht grundlegend umstellen“. Vielmehr habe Smartbroker+ „die Kostenstruktur gezielt optimiert“, sagt Vorstand Thomas Soltau: „Die erzielten Einsparungen gleichen den Umsatzrückgang durch den PFOF-Wegfall nahezu vollständig aus.“
Neobroker vergleichen: Worauf Anleger jetzt achten sollten
Die Biallo-Umfrage zeigt: Anlegerinnen und Anleger können dem Verbot der Payments for Order Flow fürs Erste gelassen entgegensehen. Kostenlose ETF-Sparpläne etwa dürfte es auch nach dem 1. Juli 2026 geben. Für langfristig orientierte Anlegerinnen und Anleger, die nur einen oder wenige ETFs besparen, dürfte das PFOF-Verbot daher wenig ändern.
Auch den Kauf einzelner Aktien zu günstigen oder Null-Gebühren wird es weiterhin geben – schon alleine, weil der kostenlose oder günstige Handel beliebter Aktien oder ETFs auf Welt-Indizes wie den MSCI World die Neobroker für die Masse der Anleger attraktiv macht. Das wird kein Anbieter durch höhere Gebühren aufs Spiel setzen wollen.
Die Anbieter könnten jedoch an anderer Stelle versuchen, neue Erlösquellen zu erschließen. So lässt sich mit einem eigenen Handelsplatz über die Spreads Geld verdienen. Nach dem Willen der EU soll die Orderausführung dabei zwar künftig für Anlegerinnen und Anleger besser und damit günstiger werden ("Best Execution"). Wie sehr dies der Fall sein wird, bleibt aber abzuwarten.
Anleger sollten in jedem Fall darauf achten, wie stark sie von ihrem Broker unterm Strich bei Kauf und Verkauf der Wertpapiere zur Kasse gebeten werden. Gerade außerhalb der üblichen Handelszeiten könnten die Spreads ungünstig ausfallen.
Genau hinschauen sollten die Broker-Kunden aber auch beim Handel mit anderen Produkten als ETFs oder Aktien. Schon heute verlangen einige Broker Gebühren für den Kauf von Kryptowährungen, Anleihen oder Fonds. Auch der Handel mit ETFs, die nicht von Premiumpartnern stammen, ist in der Regel kostenpflichtig. Diese Kosten könnten durchaus an der einen oder anderen Stelle steigen. Ähnliches gilt für Girokonten oder Tagesgeldkonten, die bislang in der Regel kostenfrei sind.
Anlegerinnen und Anleger sollten daher in den kommenden Monaten verstärkt darauf achten, ob sich bei den Gebühren etwas bewegt. Kündigt der eigene Broker etwa Neuerungen im Preisverzeichnis oder bei den Geschäftsbedingungen an, sollten sie hellhörig werden. Steigen die Gebühren tatsächlich, kann ein Vergleich mit der Konkurrenz sinnvoll sein – und im Zweifel ein Wechsel des Anbieters. Im Biallo-Depottest 2026 haben wir mehr als 20 Anbieter getestet. Das passende Depot finden Sie außerdem in unserem Depotvergleich.
Biallo Hintergrund: PFOF – warum die EU die Kickbacks verbietet
Für Neobroker war „Payment for Order Flow“ jahrelang ein gutes Geschäftsmodell. Das Prinzip: Ein Broker leitet Kaufaufträge gezielt an einen bestimmten Handelsplatz weiter. Dafür erhält er Vergütungen. Mit deren Hilfe können die Anbieter den Aktien- und ETF-Handel sehr günstig anbieten. „PFOF hat nachweislich die Ordergebühren in den letzten 30 Jahren drastisch gesenkt“, sagt etwa Smartbroker-Vorstand Thomas Soltau. Das habe den Wettbewerb der Börsen gefördert und „die Preise für die Endkunden besser gemacht“.
Der EU sind die Zahlungen dennoch ein Dorn im Auge. Hintergrund: Die Broker sollen eine Order bestmöglich für den Kunden ausführen – also am günstigsten Handelsplatz. Stattdessen werden Anleger unter Umständen zu dem Handelsplatz geleitet, der gute Kickbacks zahlt. Die von der EU geforderte sogenannte „Best Execution“ – also die beste Orderausführung – findet so nicht statt. PFOF sind daher bereits seit März 2024 verboten. Für Deutschland gilt aber eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2026.


