Das erwartet Sie in diesem Artikel

Ob zu viele Kilometer bei der Pendlerpauschale, ein nicht angegebener Nebenjob oder die schwarz bezahlte Haushaltshilfe: Die meisten Steuerzahler hinterziehen Steuern nicht im großen Stil, sondern im Kleinen. Trotzdem kann die Lage ernster sein, als man denkt, wie unsere Beispiele aus der Gerichtspraxis zeigen. 

Steuererklärung: Kleine und große Alltagssünden

Ich gebe in der Steuererklärung seit Jahren als Entfernung von der Wohnung zur Arbeit 32 Kilometer an, obwohl es nur 24 Kilometer sind. Drohen Strafen, wenn das auffliegt?

Ja, ist der Sachbearbeiter im Finanzamt ortskundig oder prüft er im Internet Ihre Kilometerangabe mit dem Routenplaner, sind Steuernachzahlungen und Strafen programmiert. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ging bei einer Frau davon aus, dass sie bewusst getäuscht hat (Az. 3 K 2635/08). Die Pendlerin hatte 18 Kilometer zu viel für den Weg zur Arbeit abgerechnet. Sie sei der Meinung gewesen, jeder könne alle Kilometer der Hin- und Rückfahrt abrechnen. Die Richter hielten ihr entgegen, dass in der Anlage N zur Steuererklärung ganz klar nach der einfachen Entfernung gefragt wird. Sie werteten die falsche Angabe als Steuerhinterziehung, die erst nach zehn Jahren verjährt. 

Das Finanzamt durfte deshalb für die neun Jahre, um die es in dem Fall ging, Steuern samt Zinsen nachfordern und eine Geldstrafe verhängen. 

Tipp: Wenn Sie das nicht erleben wollen, sollten Sie sich selbst anzeigen. Einen anderen Ausweg gibt es nicht. Es nützt zum Beispiel nichts, in der nächsten Steuererklärung einfach stillschweigend die richtige Entfernung anzugeben – erst mal wird damit die alte Verfehlung nicht geheilt – ganz im Gegenteil – man bringt die Beamten auch noch auf die Spur!

Kostenloser Biallo-Newsletter!

Ob Pendlerpauschale oder Nebenjob: Mit unserem Newsletter holen Sie sich die besten Steuer- und Finanztipps kostenlos ins Postfach. Jetzt zum Newsletter anmelden – und keine Steuerfalle mehr übersehen!

Ich bin Angestellter und trainiere seit Jahren nebenbei die Jugendmannschaft unseres gemeinnützigen Sportvereins. Muss ich mein Honorar in der Steuererklärung angeben?

Ja, nebenbei verdiente Honorare gehören in die Steuererklärung. Es kann allerdings sein, dass Sie steuerfrei sind, denn für Nebeneinkünfte bis 410 Euro im Jahr zahlen weder Alleinstehende noch Ehepaare Steuern. Da Sie als Trainer in einem gemeinnützigen Verein arbeiten, können Sie außerdem den Übungsleiterfreibetrag von aktuell 3.300 Euro (gilt seit 1.1.2026; davor: 3.000 Euro) im Jahr beanspruchen. Ist das Honorar aus dem Job der einzige Nebenverdienst, sind deshalb aktuell bis zu 3.710 Euro im Jahr legal steuerfrei (2025: 3.410 Euro). 

War Ihr Honorar geringer, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Künftig sollten Sie Ihren Nebenverdienst aber in der Steuererklärung angeben. Liegen Ihre Nebeneinkünfte über den steuerfreien Grenzen, bietet sich die Selbstanzeige als Ausweg an. Das Risiko, dass Sie ansonsten auffliegen, ist groß. Das Finanzamt erhält laufend Kontrollmitteilungen über Honorare und Provisionen, weil Betriebsprüfer die Buchhaltung potenzieller Auftraggeber wie Sportvereine regelmäßig durchforsten. Auch Universitäten, Volkshochschulen und Rundfunkanstalten informieren das Finanzamt lückenlos.

Ich gebe seit Jahren keine Steuererklärungen mehr ab, obwohl meine Frau und ich als Arbeitnehmer mit der Steuerklassenkombination III/V arbeiten. Mahnungen des Finanzamtes zur Abgabe der Erklärung habe ich bisher ignoriert. Das Finanzamt hat mich dann geschätzt. Habe ich mich strafbar gemacht?

Bei der Steuerklassenkombi III/V werden möglicherweise übers Jahr zu wenig Steuern abgezogen. Das Finanzamt will deshalb mittels Steuererklärung später noch mal nachrechnen und Nachzahlungen einfordern. Deshalb ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht. Das Finanzgericht Münster hat aber mit Urteil vom 24.06.2022 entschieden, dass keine Steuerhinterziehung vorliegt, wenn entgegen der Abgabepflicht keine Steuererklärung eingereicht wird, dem Finanzamt jedoch alle erforderlichen Informationen für die Veranlagung vorliegen (Az. 4 K 135/19 E). Das war hier der Fall, weil der Arbeitgeber alle Lohndaten seiner Arbeitnehmer elektronisch an das Finanzamt meldet. 

Die Finanzverwaltung hatte Revision gegen das Urteil eingelegt und der BFH hat mit Urteil vom 14.5.2025 (Az. VI R 14/22) die Sache an das FG Münster zur weiteren Prüfung einer Steuerstraftat zurückverwiesen. Diese Prüfung ist mittlerweile erfolgt: Nach Ansicht des FG Münster liegt in derartigen Fällen keine Steuerhinterziehung, jedoch ein Fall der leichtfertigen Steuerverkürzung vor (Urteil vom 13.3.2026, Az. 4 K 135/19 E). Auch hierfür können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden – gerade bei Wiederholungstätern.

Biallo Tagesgeld Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 10.000 €, Anlagedauer: 3 Monate, Sicherheit: Alle Anbieter. Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
Bewertung
S&P Länderrating
Produktdetails
Anbieter und Produkt
Zinssatz
4,00% /
100,33 €
Bewertung
5/5
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Produktdetails
  • Basiszins: 2,00%
  • Aktionszins: 4,00% - gilt für die ersten 4 Monate
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz
4,00% /
100 €
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Produktdetails
  • Basiszins: 0,75%
  • Aktionszins: 4,00% - gilt für die ersten 6 Monate
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz
3,25% /
80,28 €
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Produktdetails
  • Basiszins: 1,25%
  • Aktionszins: 3,25% - gilt für die ersten 3 Monate
Zum Anbieter
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 14.07.2026

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben? Das habe ich zehn Jahre lang nicht getan. Habe ich mich dadurch strafbar gemacht? Was Steuern angeht, bin ich absoluter Laie.

Nur wer mit Absicht Steuern hinterzieht, muss mit Strafe rechnen. Suchen Sie am besten die Unterlagen der letzten Jahre zusammen und lassen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein prüfen, ob Sie dem Staat Steuern schulden. Sollte das der Fall sein, geben Sie Ihre fehlenden Steuererklärungen einfach stillschweigend ab. Das bewertet das Finanzamt als strafbefreiende Selbstanzeige. Die funktioniert aber nur, solange Sie noch nicht aufgeflogen sind.

Warten Sie deshalb nicht ab, bis Ihr Finanzamt Sie per Post auffordert, Steuererklärungen nachzureichen. Über Alterseinkünfte wie Renten und Pensionen gibt es automatische Kontrollmitteilungen der Rentenversicherungsträger an die Finanzämter. Periodisch werten die Finanzbeamten systematisch die Daten aller Rentner und Pensionäre aus, die nicht mehr als Steuerzahler geführt werden. Kommt dabei heraus, dass sie vorsätzlich Steuern hinterzogen haben, darf das Finanzamt bis zu dreizehn Jahre Steuern nachfordern und auch Strafen verhängen. Keiner sollte unter anderem Renten in der Steuererklärung weglassen. Eine Frau musste etwa die gesetzliche Rente, die sie und ihr Mann nicht angegeben hatten, für zehn Jahre nachversteuern. 

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ging von vorsätzlicher Steuerhinterziehung aus. Als Beruf stand bei der Klägerin fast durchgängig "Hausfrau" in der Steuererklärung. Die Anleitung zur Steuererklärung weist Rentner aber seit Jahren darauf hin, dass sie spezielle Anlagen ausfüllen müssen. Ungünstig war auch, dass die Kläger schon einmal Einnahmen aus Kapitalvermögen unvollständig angegeben hatten (Az. 2 K 1592/10). Das im vorherigen Beispiel genannte aktuelle Urteil des FG Münster vom 13.03.2026 könnte sich auch für Rentner positiv auswirken, wenn sie bei der Nichtabgabe von Steuererklärungen ertappt werden. Schließlich werden dem Fiskus auch im Bereich der Alterseinkünfte alle Renten und Pensionen lückenlos elektronisch gemeldet.

Vier Banken haben von mir Freistellungsaufträge. Da ich den Überblick verloren habe, war das Volumen zu hoch. So habe ich für 3.200 Euro Zinsen keine Abgeltungsteuer gezahlt. Was kann ich tun?

Bei der Summe bleibt nur die strafbefreiende Selbstanzeige als Ausweg. Starten Sie diese, bevor das Finanzamt sich meldet. Kreditinstitute und Bausparkassen informieren das Bundeszentralamt für Steuern digital und automatisch über alle erteilten Freistellungsaufträge. Das meldet Sparer, die ihr Freistellungsvolumen überziehen, den Finanzämtern. Nur wenn Sie versehentlich Bagatellbeträge nicht versteuert haben, können Sie auf eine Selbstanzeige verzichten. Fragen Sie stattdessen bei allen Banken nach, wie viel Kapitaleinnahmen Sie freigestellt haben. Reduzieren Sie Ihre Aufträge auf das gesetzlich zulässige Maß. Alleinstehende dürfen bei allen Banken aktuell höchstens 1.000 Euro im Jahr freistellen, Ehepaare 2.000 Euro. Konten, an die Sie lange nicht mehr gedacht haben, sollten Sie schließen, wenn sie überflüssig sind.

Meine Haushaltshilfe arbeitet schwarz. Sie will nicht, dass ich sie anmelde. Was passiert, wenn das auffliegt?

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Haushaltshilfe nicht anmelden. Wird das bekannt, müssen Sie mit bis zu 5.000 Euro Geldbuße rechnen. Dem entgehen Sie, wenn Sie das Beschäftigungsverhältnis bei der Minijobzentrale anmelden. Alles Wichtige dazu finden Sie im Internet unter www.minijobzentrale.de. Sie können Ihrer Haushaltshilfe seit 1. Januar 2026 603 Euro Lohn (2025: 556 Euro) monatlich zahlen und müssen mit 12,92 Prozent Sozialabgaben und 2 Prozent pauschaler Lohnsteuer rechnen. Insgesamt kommen auf den vereinbarten Lohn also noch mal 14,92 Prozent Steuern und Abgaben drauf. Von sämtlichen Kosten können Sie über die Steuererklärung 20 Prozent zurückholen, aber maximal 510 Euro im Jahr. Ihre Haushaltshilfe hat den Vorteil, dass sie Urlaub und Entgelt im Krankheitsfall beanspruchen kann.

Biallo Festgeld Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 10.000 €, Anlagedauer: 60 Monate, Sicherheit: . Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
Bewertung
S&P Länderrating
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
3,30% /
1.762,55
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
3,20% /
1.705,73
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
3,13% /
1.565
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Liechtenstein
Zum Anbieter
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 14.07.2026

Seit Kurzem lebe ich von meinem Mann getrennt und glaube, er hat früher in unseren gemeinsamen Steuererklärungen geschummelt. Kann ich dafür belangt werden?

Sie sind nicht automatisch für die Vergehen Ihres Mannes mitverantwortlich. Entscheidend ist, ob Sie sich an den falschen Angaben beteiligt haben. Wenn nicht, kann Ihnen weder Mittäterschaft noch Beihilfe vorgeworfen werden. Das gilt sogar, wenn Sie von den falschen Angaben wussten, urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 3 Ws 308/07). Sie müssen nur Ihre eigenen Einkünfte richtig deklariert haben. Das Blatt wendet sich, wenn Sie Komplizin Ihres Mannes waren. Haben Sie zum Beispiel Einkünfte eines gemeinsamen Wertpapierdepots am Finanzamt vorbeikassiert? Dann sind Sie mitverantwortlich und kommen nur mit einer Selbstanzeige straffrei davon. Zeigt Ihr Mann sich nicht mit an, fliegt er auf. Steuerfahnder wissen, dass enttäuschte Ehefrauen Steuerdelikte gerne verraten: Sie haben dafür spezielle Telefon-Hotlines geschaltet.

Ich habe Handwerkerrechnungen für meine Privatwohnung steuerlich der Mietwohnung in meinem Zweifamilienhaus zugeschlagen, weil das günstiger ist. Kann das auffliegen?

Entdeckt werden solche Tricksereien durch sogenannte Flankenschutzbeamte. Die sind mittlerweile in allen Bundesländern unterwegs. Sie prüfen vor Ort Angaben, die dem Finanzamt in der Steuererklärung nicht koscher vorkommen. Die Beamten kommen unangemeldet und schauen nach, ob der teure Parkettboden oder die neuen Badezimmerfliesen tatsächlich in der Mietwohnung verlegt sind oder ob das geltend gemachte Arbeitszimmer wirklich nur beruflich genutzt wird. Werden Sie bei solch einer Kontrolle erwischt, haben Sie sofort ein Steuerstrafverfahren am Hals. Sie können den unerwünschten Besuchern aber den Zutritt zu Ihrer Wohnung verweigern. Beamte dürfen die Wohnung eines Steuerzahlers nur bei konkretem Betrugsverdacht oder mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss unangemeldet betreten. Beides ist nicht erfüllt, wenn die Beamten an der Tür klingeln. Sie setzen auf den Überraschungseffekt. 

Tipp: Der Bundesfinanzhof hat bereits entschieden, dass unangekündigte Wohnungsbesichtigungen durch Fahndungsbeamte rechtswidrig sind, wenn der Steuerzahler bei der Aufklärung eines Sachverhaltes mitwirkt (Urteil vom 12.7.2022, Az. VIII R 8/19). Es ging konkret um die Kontrolle eines Arbeitszimmers, bei der die selbstständige Unternehmensberaterin vorher eine Wohnungsskizze beim Finanzamt eingereicht hatte.

Mein Großvater hat mir vor einigen Jahren eine Million Euro Schwarzgeld aus dem Ausland vermacht. Erbschaft und spätere Zinsen habe ich dem Finanzamt verschwiegen. Drohen saftige Strafen?

Ja, Sie haben Erbschaftsteuer hinterzogen und auch die Abgeltungsteuer für die späteren Zinseinkünfte nicht gezahlt. Eventuell war auch Ihr Großvater Steuerhinterzieher. Er kann das im Ausland versteckte Geld schwarz verdient und die Zinsen dafür nicht versteuert haben. Dafür haften Sie als Erbe, hat das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 26.2.2020 entschieden (Az. 5 K 95/17). Nach dem Urteil müssen Erben Steuerhinterzieher von sich aus anzeigen, wenn sie am Nachlass erkennen, dass sie Steuern hinterzogen haben. Tun sie das nicht, sind sie selbst wegen Steuerhinterziehung dran. Das können Sie mit einer Selbstanzeige vermeiden, solange die Sünden Ihres Großvaters nicht bereits vom Finanzamt entdeckt wurden. Strafbar kann man sich nach einem Urteil des FG Nürnberg vom 17.6.2021 (Az. 4 K 1444/18) auch machen, wenn man in einer abgegebenen Erbschaftsteuererklärung verschwiegen hat, welche Beträge man als Erbe in den zehn Jahren vor der Erbschaft bereits im Schenkungswege bekommen hat. Der Bundesfinanzhof hat das Urteil des FG Nürnberg zwar mit Urteil vom 9. April 2025 (Az. II R 39/21) aus anderen Gründen aufgehoben, in der Sache selbst den Fall jedoch an die Richter in Nürnberg zurückverwiesen. Die müssen jetzt erneut prüfen, ob das Verschweigen einer Schenkung tatsächlich als Steuerhinterziehung zu werten ist.

Steuerhinterziehung: Was ertappten Sündern droht

Wer vom Fiskus bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung ertappt wird, muss je nach Höhe des Steuerschadens mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen bis zu zehn Jahren rechnen. Die verschwiegenen Erträge der letzten zehn Jahre müssen auf einen Schlag nachversteuert werden, hinzu kommen Strafzinsen und Zuschläge bei größeren Hinterziehungssummen. Ab einer hinterzogenen Summe von mehr als 25.000 Euro bis 100.000 Euro werden zehn Prozent Strafzuschlag berechnet, ab 100.000 Euro steigt die Zusatzabgabe auf 15 Prozent, ab einer Million Steuern auf 20 Prozent. Die Zuschläge werden auch bei einer wirksam abgegebenen Selbstanzeige erhoben. Nur wenn bezahlt wird, sieht der Fiskus von einer weiteren Strafverfolgung ab.

Bagatellfälle werden strafrechtlich meist geräuschlos erledigt. In jedem Fall müssen die hinterzogenen Beträge zügig nachgezahlt werden. In größeren Fällen wird das Verfahren mehrheitlich gegen ein Bußgeld eingestellt – ohne Eintragung in das Zentralregister. Setzen die Strafsachenstellen der Finanzämter Geldstrafen fest, rechnen sie die Buße in Tagessätzen aus. Bundesweit einheitliche Festlegungen gibt es nicht. Generell gilt, dass in den norddeutschen Bundesländern etwas heftiger zugelangt wird als im Süden. Man kann sich an folgenden Werten orientieren:

  • 1.000 Euro hinterzogene Steuern werden mit etwa zehn Tagessätzen bestraft
  • 5.000 Euro Steuerverkürzung kosten etwa 20 bis 60 Tagessätze
  • 10.000 Euro werden mit 50 bis 80 Tagessätzen geahndet
  • 25.000 Euro Steuerschaden schlagen mit 120 bis 220 Tagessätzen zu Buche
  • 50.000 Euro ziehen eine Strafe von 200 bis 360 Tagessätzen nach sich
  • 100.000 Euro kosten regelmäßig 360 Tagessätze

Die Höhe des Tagessatzes hängt von der aktuellen Einkommens-/Vermögenssituation ab. Ein Tagessatz ist normalerweise so hoch wie ein Dreißigstel vom monatlichen Nettoverdienst des Steuersünders. Dabei zählen Bruttogehälter, Pensionen, Renten, Mieten, Zins- und Dividendenerträge sowie steuerfreie Leistungen wie eine Unfallrente voll mit. Werbungskosten, gezahlte Steuern, Sozialabgaben und außergewöhnliche Belastungen wie Pflegekosten für einen Angehörigen werden abgezogen. 

Bei nicht Pflichtversicherten dürfen außerdem die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Lebensversicherung gegengerechnet werden. Es können maximal 360, bei mehreren Taten bis zu 720 Tagessätze verhängt werden. 

Vorsicht: Wer zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird, gilt als vorbestraft. Aber auch schon bei geringeren Strafen drohen fatale Konsequenzen wie der Verlust des Waffenscheins oder einer Pilotenlizenz.

Beispiel: Für einen Rentner mit Kapitaleinkünften, der nach Abzug der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung über ein monatliches Einkommen von 1.800 Euro verfügt, beträgt der Tagessatz zum Beispiel 60 Euro (1.800 Euro : 30 Tage). Wie viele Tagessätze er aufgebrummt bekommt, richtet sich nach der Höhe der insgesamt hinterzogenen Steuern, den Umständen der Tat und persönlichen Strafzumessungsgründen wie dem Willen zur Wiedergutmachung und der Mitarbeit im Strafverfahren.

Die Gerichte verschärfen die Strafen für ertappte Steuersünder

Hinterzogene SteuernStrafmaß
Bis 50.000 EuroIm Normalfall Geldstrafe
Über 50.000 EuroIn der Regel besonders schwerer Fall (BGH vom 27.10.2015 – 1 StR 373/15), Haftstrafe möglich
Ab 100.000 EuroIn der Regel Haftstrafe zwischen einem halben Jahr und zwei Jahren (Bewährung möglich), Geldstrafe nur bei „gewichtigen Milderungsgründen" (z. B. umfassendes Sofortgeständnis, eine herausragende Lebensleistung, im Wesentlichen steuerehrliches Verhalten im Tatzeitraum und die Tat selbst macht nur einen geringen Teil seiner steuerlich relevanten Betätigung aus)
Ab 1 Mio. EuroIn der Regel Haftstrafe von über einem Jahr ohne Bewährung, Aussetzung auf Bewährung nur noch bei gravierenden Milderungsgründen

Was die Steuerfahndung dem Staat einbringt

Im Jahr 2024 wurden in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt knapp 50.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet. Zudem wurden rund 5.900 Bußgeldverfahren abgeschlossen und für die wichtigsten Tatbestände der Steuerordnungswidrigkeiten wurden Bußgelder in einer Gesamthöhe von circa 14,5 Millionen Euro festgesetzt. Staatsanwaltschaften und Gerichte schlossen im selben Jahr 11.729 Steuerstrafverfahren rechtskräftig ab. In 5.559 Fällen kam es zu einem Urteil oder einem Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung.

Im selben Zeitraum erledigte die Steuerfahndung bundesweit insgesamt 34.200 Fälle. Dabei wurden Mehrsteuern in Höhe von rund 2,6 Mrd. Euro festgestellt und Freiheitsstrafen im Gesamtumfang von 1.345 Jahren verhängt.

Hat Steuerrecht studiert und ist als Diplom-Finanzwirt (FH) seit 35 Jahren Finanzbeamter, davon seit 24 Jahren Betriebsprüfer und seit 2009 Sachgebietsleiter in einem Finanzamt für Großbetriebsprüfung. Seit 1991 schreibt er nebenberuflich über Steuer- und Geldanlagethemen. Seine Schwerpunkte sind dabei steuerliche Gestaltungsfragen, Geldanlagen im Wertpapier- und Immobilienbereich, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie allgemeine Verbraucherthemen rund um die Themen Geld, Versicherungen, Miete, Recht, Verkehr, Ehe und Familie.

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.