Steuererklärung 2025

Steuererklärung 2025: Diese 10 Tipps bringen jetzt mehr Geld zurück

Sigrun an der Heiden
Autorin
Veröffentlicht am: 19.06.2026

Auf einen Blick

  • Mit dem neuen MeinELSTER+-Service können Millionen Steuerpflichtige ihre Steuererklärung 2025 einfacher einreichen.
  • Höhere Kinderfreibeträge, mehr Betreuungskosten und neue Regeln bei Verlustverrechnungen schaffen zusätzliche Sparpotenziale.
  • Wer Werbungskosten, Homeoffice oder Handwerkerleistungen richtig angibt, kann seine Steuererstattung deutlich erhöhen.
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Mit den richtigen Angaben zu Werbungskosten, Kindern und Haushaltsleistungen lässt sich die Steuererstattung oft deutlich erhöhen.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Wer eine Steuererklärung macht, bekommt im Durchschnitt 1.172 Euro vom Fiskus zurück. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026. Was sich alles von der Steuer absetzen lässt.

Neu ist 2026 vor allem der Start des vereinfachten MeinELSTER+-Verfahrens. Gleichzeitig gelten für die Steuererklärung 2025 zahlreiche Änderungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzliche Steuervorteile bringen können.

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Neuer ELSTER-Service soll die Steuererklärung vereinfachen

Für 11,5 Millionen Steuerpflichtige soll die Steuererklärung für 2025 kinderleicht werden: Erstmals lässt sie sich mit einem Klick über die App MeinELSTER+ selbst erledigen, wirbt die Finanzverwaltung. Der neue Service startet am 1. Juli 2026 und richtet sich zunächst nur an alleinstehende Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Pensionäre, die keine zusätzlichen Einkünfte erzielen – also die einfachen Steuerfälle. Eine steuerliche Berücksichtigung von Kindern sowie eine gemeinsame Veranlagung von Eheleuten sind noch nicht möglich. Wer sich anmeldet, erhält eine vorausgefüllte Steuererklärung für das Jahr 2025 und kann diese nach einer Prüfung freigeben oder ergänzen. Über die App lassen sich auch Belege fotografieren, im ELSTER-Account speichern und in die Steuererklärung übernehmen.

Tipp 1: Alleinstehende können sich für den neuen Service bereits in der App registrieren. Die Freischaltung erfolgt im Juli. Doch Vorsicht: Diese Steuererklärung enthält nur die ans Finanzamt gemeldeten Daten wie Gehalt, Rentenzahlungen und Krankenkassenbeiträge. Steuermindernde Ausgaben, etwa höhere Werbungskosten, Handwerkerrechnungen oder Spenden, müssen Nutzer selbst eintragen, um kein Geld an den Fiskus zu verschenken. Steuerpflichtige sollten den Vorschlag der Finanzverwaltung deshalb genau prüfen und ergänzen. Wer zu schnell auf „Bestätigen“ klickt und später merkt, dass steuermindernde Ausgaben vergessen wurden, muss fristgerecht Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und hat entsprechend mehr Aufwand.

Für viele Steuerpflichtige bleibt die klassische Steuererklärung dennoch notwendig. Besonders Familien, Selbstständige und Personen mit zusätzlichen Einkünften müssen weiterhin die regulären Formulare nutzen.

Biallo-Lesetipp: Wer seine Steuererklärung möglichst schnell abgeben möchte, sollte vorher prüfen, wann eine frühe Einreichung tatsächlich Vorteile bringt. Wann sich eine frühe Abgabe der Steuererklärung wirklich lohnt, erfahren Sie in einem weiteren Beitrag auf biallo.de.

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Fristen beachten: Bis wann die Steuererklärung 2025 abgegeben werden muss

Zudem drängt die Zeit: Die reguläre Abgabefrist für die Steuer 2025 endet am 31. Juli. Vorsorglich lässt sich eine Fristverlängerung beantragen.

Alle anderen Steuerpflichtigen, Verheirate mit Kindern, Selbstständige sowie Arbeitnehmer und Rentner mit zusätzlichen Einkünften geben ihre Steuererklärung wie bisher per ELSTER ab, nutzen die Software gewerblicher Anbieter oder lassen sich vom Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung beauftragt, für den gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 1. März 2027.

Abfindung erhalten? So holen Sie sich zu viel gezahlte Steuern zurück

Tipp 2: Wer 2025 eine Abfindung erhalten hat, sollte auf jeden Fall die Erklärung fürs Finanzamt ausfüllen, denn Arbeitgeber wenden die steuergünstige Fünftelregelung – bei der die Zahlung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird – nicht mehr beim Lohnsteuerabzug an. Dadurch fallen zunächst höhere Steuern an, die sich nur über die Steuererklärung zurückholen lassen.

Familien profitieren von höheren Freibeträgen

Besonders Eltern können 2025 von mehreren steuerlichen Verbesserungen profitieren. Höhere Freibeträge und bessere Abzugsmöglichkeiten erhöhen das Sparpotenzial deutlich.

Tipp 3: Steuerpflichtige mit Kindern profitieren 2025 von höheren Steuerfreibeträgen für Lebenshaltung sowie Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf – in der Summe 9.600 Euro pro Kind und 4.800 Euro pro Elternteil. Das Finanzamt prüft automatisch, was steuerlich günstiger ist: das gezahlte Kindergeld (255 Euro/Monat) oder die Freibeträge.

Tipp 4: Eltern können in der Steuererklärung 2025 zudem deutlich höhere Betreuungskosten für Sprösslinge bis zum 14. Lebensjahr geltend machen. Statt zwei Drittel lassen sich nun 80 Prozent der Gesamtkosten für Kindergarten, offene Ganztagsschule, Au-pair oder Tagesmutter absetzen. Der Höchstbetrag stieg um 800 Euro auf 4.800 Euro pro Kind und Jahr.

Tipp 5: Studiert der Nachwuchs auswärts, gibt es einen zusätzlichen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro. Auch die übernommenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Eltern von der Steuer absetzen. Für studierende Kinder über 25 lassen sich Unterhaltszahlungen bis maximal 12.096 Euro als außergewöhnliche Belastung ansetzen – sofern der Nachwuchs kein eigenes Vermögen über 15.500 Euro besitzt. Unterhaltszahlungen sind ab 2025 per Überweisung nachzuweisen.

Biallo-Lesetipp: Welche Anlagen Sie wirklich benötigen und welche Formulare häufig vergessen werden, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Steuerformularen im Überblick.

Handwerker, Haushaltshilfe und Gärtner: Diese Kosten lohnen sich

Viele Steuerzahler verschenken hier bares Geld. Denn haushaltsnahe Dienstleistungen werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Tipp 6: Wer 2025 eine Putzhilfe, Pflegerin oder einen Gärtner beschäftigt und Handwerker bezahlt hat, kann über 5.000 Euro Steuern sparen. 20 Prozent der Kosten lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis maximal 4.000 Euro, Handwerkerrechnungen bis 1.200 Euro absetzbar. Steuerpflichtige müssen auf Nachfrage des Finanzamts belegen können, dass sie per Überweisung bezahlt haben.

Werbungskosten: Pendler, Homeoffice und Fortbildung richtig angeben

Für Arbeitnehmer bleiben Werbungskosten einer der wichtigsten Hebel für eine höhere Steuererstattung.

Tipp 7: Alle Kosten, die mit dem Job zusammenhängen, mindern das zu versteuernde Einkommen. Pauschal berücksichtigt der Fiskus 1.230 Euro pro Jahr anteilig bereits bei der Gehaltsabrechnung. Das bringt – je nach Grenzsteuersatz – eine Ersparnis zwischen 172 und 515 Euro. Wer durch einen langen Arbeitsweg, eine Fortbildung oder den Kauf eines neuen Laptops höhere Werbungskosten hat, sollte diese in der Steuererklärung angeben. Die Pendlerpauschale beträgt für die ersten zwanzig Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 38 Cent.

Tipp 8: Berufstätige, die ganz oder tageweise zu Hause arbeiten, kommen ebenfalls schnell über den Werbungskostenpauschbetrag. Wer die strengen Anforderungen des Fiskus an ein heimisches Arbeitszimmer nicht erfüllt, kann pro Tag im Homeoffice sechs Euro von der Steuer absetzen – maximal 1.260 Euro. Homeoffice- und Pendlerpauschale lassen sich auch kombinieren, wenn Beschäftigten an ihrer Arbeitsstätte dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Lehrer können sowohl ihre Fahrten zur Schule als auch die jährliche Homeofficepauschale von 1.260 Euro in der Steuererklärung 2025 angeben.

Tipp 9: Auch Kosten für eine Zweitausbildung – dazu zählt auch ein weiterführendes Masterstudium – sowie Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände und Gewerkschaften erkennt der Fiskus steuermindernd an. Ab 2026 sparen Gewerkschaftsmitglieder immer Steuern, wenn sie ihre gezahlten Beiträge in der Steuererklärung angeben, denn diese lassen sich dann zusätzlich zum Pauschbetrag von 1.230 Euro absetzen.

Neue Chancen für Anleger bei der Verlustverrechnung

Auch Kapitalanleger profitieren von einer wichtigen Änderung im Steuerrecht.

Tipp 10: Bestehende Verlustvorträge aus Termingeschäften – bei denen der Zeitpunkt der Erfüllung in der Zukunft liegt, wie etwa Optionen – sowie aus wertlosen Kapitalanlagen dürfen Anleger in der Steuererklärung 2025 wieder vollumfänglich mit sämtlichen Einkünften aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise Dividenden, verrechnen. Dies gilt rückwirkend auch für alle offenen Steuerfälle. In den letzten Jahren war der Verlustabzug stark eingeschränkt und auf maximal 20.000 Euro jährlich begrenzt.

Biallo-Lesetipp: So holen Sie sich zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurück. Mehr dazu in unserem Ratgeber "Kapitalertragsteuer zurückholen".

Was die Änderungen für Verbraucher bedeuten

Die Steuererklärung 2025 bringt zahlreiche Verbesserungen für Familien, Arbeitnehmer und Anleger. Wer seine Angaben sorgfältig prüft und alle Abzugsmöglichkeiten nutzt, kann die Steuererstattung deutlich erhöhen.

Biallo-Lesetipp: Bekommen Sie eine Steuererstattung, muss das Geld nicht unverzinst auf dem Girokonto liegen. Tagesgeld bietet aktuell attraktive Zinsen bei voller Flexibilität.

Checkliste: Steuererklärung 2025 richtig vorbereiten

Bevor Sie Ihre Steuererklärung absenden, sollten Sie prüfen, ob alle wichtigen Angaben und Belege berücksichtigt wurden.

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Über die Autorin Sigrun an der Heiden

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ist seit 2007 als selbstständige Wirtschaftsredakteurin tätig. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für Wirtschafts- und Unternehmermagazine zu den Themen Steuern und Finanzen, Recht, Finanzierung, Versicherungen, betriebliche und private Altersvorsorge, erbrechtliche Fragen sowie über private Finanzen und Vorsorgethemen für biallo.de. 

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