Mehr Rente sichern

Fünf Rentenformulare, die Geld wert sein können

Thomas Öchsner
Autor
Redaktion
Redakteur
Veröffentlicht am: 03.11.2026

Auf einen Blick

  • Rentenansprüche sichern: Mit dem Rentenantrag und der Kontenklärung lassen sich wichtige Ansprüche geltend machen und Versicherungszeiten überprüfen.
  • Rente steigern: Mit Sonderzahlungen oder freiwilligen Beiträgen können Versicherte ihre spätere Rente unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.
  • Beiträge zurückholen: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich mit einem Antrag auf Beitragserstattung einen Teil seiner Rentenbeiträge zurückzahlen lassen.
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Ob Rentenantrag, Kontenklärung oder freiwillige Beiträge: Die richtigen Formulare können helfen, Rentenansprüche zu sichern oder die gesetzliche Rente zu erhöhen.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Die gesetzliche Altersrente kommt nicht von allein: Ohne Antrag gibt es kein Geld. Auch andere Leistungen der Rentenversicherung müssen Versicherte selbst beantragen. Wer die richtigen Formulare kennt, kann Rentenansprüche sichern, Abschläge ausgleichen oder sogar Beiträge zurückbekommen. Wir stellen fünf wichtige Rentenformulare vor.

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Unser ausführlicher Ratgeber erklärt, welche Anträge Rentenansprüche sichern, die Rente erhöhen oder Beiträge zurückbringen können – mit Beispielen, Tipps und direkten Formularlinks.

Welche Rentenformulare sind besonders wichtig?

Die folgenden fünf Formulare gehören zu den wichtigen Anträgen der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die jeweilige Formularnummer erleichtert die Suche nach dem passenden Antrag.

1. Rentenantrag (R0100): Altersrente rechtzeitig beantragen

Mit dem Antrag auf Versichertenrente (Formular R0100) wird die gesetzliche Altersrente beantragt. Beim Ausfüllen ist besondere Sorgfalt gefragt, schließlich geht es um womöglich viel Geld, und das jeden Monat bis zu Ihrem Lebensende.

Versicherte sollten deshalb vor allem alle Angaben in ihrem Versicherungsverlauf prüfen, besonders ob Versicherungszeiten, also die Zeiten, in denen sie Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt und Ansprüche erworben haben, korrekt und vollständig sind. Fehlende Angaben können zu Verzögerungen, Nachfragen oder schlimmstenfalls sogar zu finanziellen Nachteilen führen.

Für den Antrag werden unter anderem die Versicherungsnummer, die IBAN, Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder benötigt.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Das ist wie bei anderen Anträgen auch online über die Internetseite der DRV möglich.

Wichtig: Der Rentenantrag ist nicht mit der Anlage R für die Steuererklärung zu verwechseln. Diese wird für die steuerliche Erklärung von Renteneinkünften verwendet.

2. Kontenklärung (V0100): Rentenansprüche sichern

Nicht erst mit dem Rentenantrag sollte man sich fragen, ob alle relevanten rentenrechtlichen Zeiten wie Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten oder Phasen der Arbeitslosigkeit auf dem eigenen Rentenkonto vollständig erfasst sind.

Genau dafür gibt es den Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100). Wer diesen schon einige Jahre vor dem Ruhestand ausfüllt und losschickt, hat einen entscheidenden Vorteil: Es bleibt genügend Zeit, alte Bescheinigungen und Nachweise aufzutreiben. Das kann später viel Arbeit und Ärger ersparen. Die Belege lassen sich beim Stellen des Antrags bequem hochladen.

3. Rentenabschläge ausgleichen (V0210)

Wer vor Erreichen des regulären Rentenalters zum Beispiel eine Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren in Anspruch nehmen möchte, muss für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen.

Wer sich also mit 63 vom Arbeitsleben verabschieden will, aber erst mit 67 das reguläre Renteneintrittsalter erreichen wird, hat Abschläge von 14,4 Prozent (12 Monate × 4 Jahre × 0,3 Prozent) in Kauf zu nehmen. Diese Abschläge dürfen Versicherte vorher ab einem Alter von 50 Jahren durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Die Monatsrente fällt dann dauerhaft höher aus als mit Abschlägen.

Nötig ist dafür der Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (Formular V0210).

Die DRV berechnet, wie viel das kostet. Dabei geht es oft um fünfstellige Beträge. Das ist viel Geld, das Finanzamt hilft aber mit: Wer die Sonderzahlungen passend auf mehrere Kalenderjahre aufteilt, kann jedes Jahr die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der geltenden steuerlichen Höchstbeträge absetzen und so erheblich Steuern sparen. Versicherte sollten sich unbedingt vorher von der Rentenversicherung beraten lassen, ob sich der Aufwand für sie lohnt. Auch im Ruhestand spielt das Finanzamt eine Rolle: Wie hoch die Steuern auf die gesetzliche Rente ausfallen, hängt unter anderem vom Rentenbeginn und der Höhe der Einkünfte ab.

4. Beitragserstattung (V0900): Rentenbeiträge zurückholen

Der Antrag auf Beitragserstattung (Formular V0900) kann besonders für Menschen interessant sein, die nur relativ kurz rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren, zum Beispiel zwei Jahre, und später beispielsweise verbeamtet wurden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können sie dann ihre eingezahlten Rentenbeiträge zurückfordern, wenn keine ausreichende Versicherungszeit für einen Rentenanspruch erreicht wurde. Je nach Höhe der früheren Beiträge können dabei mehrere Tausend Euro zusammenkommen.

5. Freiwillige Rentenbeiträge (V0060): Rentenlücken schließen

Manchmal kann es umgekehrt sinnvoll sein, freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen. Das kann beispielsweise für Selbstständige, Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien oder Versicherte mit Zeiten im Ausland interessant sein.

Biallo-Lesetipp: Reicht Ihre gesetzliche Rente später aus? Wie Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben im Alter berechnen und eine mögliche Versorgungslücke schließen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur finanziellen Planung des Ruhestands.

Beispiel: Ein früherer Angestellter war vier Jahre rentenversichert und hat keine weiteren rentenrechtlich relevanten Versicherungszeiten. Es fehlt also nur noch ein Beitragsjahr, um die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren für eine spätere Regelaltersrente zu erfüllen.

Im Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung (Formular V0060) lässt sich festlegen, ab wann beziehungsweise für welchen Zeitraum Beiträge gezahlt werden sollen. 2026 können freiwillig Versicherte laut DRV monatliche Beiträge zwischen 112,16 Euro und 1.571,70 Euro wählen.

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Rentenformulare im Video erklärt

Welche Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung besonders wichtig sind und worauf Versicherte achten sollten, erfahren Sie auch in unserem Video.

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Häufige Fragen zu Rentenformularen

Viele Versicherte wissen nicht, welches Formular sie benötigen und ob sie die Anträge online stellen können. Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Welche Formulare brauche ich für die gesetzliche Rente?

Für die Altersrente ist der Antrag R0100 vorgesehen. Mit dem Formular V0100 können Versicherte außerdem fehlende Zeiten in ihrem Rentenkonto klären lassen. Welche weiteren Anträge sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Situation ab.

Kann ich Rentenformulare online ausfüllen?

Ja. Viele Formulare der Deutschen Rentenversicherung können über deren Online-Services elektronisch ausgefüllt und eingereicht werden. Die erforderlichen Nachweise lassen sich häufig direkt hochladen.

Wo finde ich die offiziellen Rentenformulare?

Die Formulare stehen im Formularcenter der Deutschen Rentenversicherung. Besonders einfach ist die Suche mit der jeweiligen Formularnummer, beispielsweise R0100 oder V0100.

Biallo-Tipp: Auch beim Sparen fürs Alter auf die Zinsen achten

Wer Geld für den Ruhestand zurücklegt, sollte auch die Verzinsung seiner Rücklagen im Blick behalten. Tagesgeld bietet eine flexible Möglichkeit, Geld anzulegen. Welche Banken derzeit attraktive Konditionen bieten, zeigt unser Tagesgeld-Vergleich.

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Thomas Öchsner, Jahrgang 1961, ist seit 1991 Wirtschaftsjournalist. Bei der Münchner Abendzeitung hat er als stellvertretender Ressortleiter für das Ressort „Geld“ gearbeitet. 1999 wechselte er zur Süddeutschen Zeitung. Dort war er zunächst Redakteur für Finanzen in der Wirtschaftsredaktion in München, später neun Jahre Korrespondent für Sozialpolitik in der Parlamentsredaktion in Berlin. Wieder zurück in der Münchner Zentrale leitete er das Finanzteam in der Wirtschaftsredaktion. Für die SZ hat er den wöchentlichen Newsletter „SZ Geld“ und das Magazin "GELD" entwickelt. Seit Juni 2021 arbeitet Öchsner als selbstständiger Autor für die SZ, biallo.de und andere Medien. Aktuelle Bücher: Dein Geld kann mehr!, Rowohlt 2026; Ihr Geld für eine bessere Welt: Der Leitfaden für nachhaltige Anlagen, Wolters Kluwer Steuertipps 2026.

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