Wer eine Immobilie oder ein Grundstück sein Eigen nennt, zahlt Grundsteuer. Für deren Berechnung dient der Einheitswert als Bemessungsgrundlage – je höher er liegt, desto höher fällt die Grundsteuer aus. Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, erben oder bereits besitzen, ist es für Sie also von Interesse, was der Einheitswert eigentlich aussagt und wie er zustande kommt.
Welche Bedeutung hat der Einheitswert und was sagt er aus?
Der Einheitswert wird nicht nur für private, sondern auch für gewerbliche sowie land- und forstwirtschaftliche Häuser und Grundstücke erhoben. Die Finanzbehörde berechnet ihn, wenn auf einem Grundstück ein neues Haus gebaut oder ein Grundstück erstmalig besteuert wird. In bestimmten Fällen wird der bereits ermittelte Einheitswert neu festgestellt. Das geschieht dann, wenn
- ein vorhandenes Gebäude grundlegend baulich verändert wird oder
- ein bestehendes Grundstück neu aufgeteilt oder Wohnungseigentum gegründet wird.
Für die auf die Immobilie anfallende Grundsteuer dient der Einheitswert als Bemessungsgrundlage. Weitere Faktoren sind die Grundsteuermesszahl und der Hebesatz. Die Grundsteuermesszahl ist eine Promillezahl und hängt von der Art des Gebäudes bzw. Grundstücks sowie der Größe der Gemeinde ab und ob sich diese in einem neuen oder alten Bundesland befindet. Zudem wird zwischen Alt- und Neubau unterschieden. Der Hebesatz ist ein prozentualer Vervielfältiger, der von der Kommune für die gesamte Gemeinde festgelegt wird.
Beispielrechnung
Für eine Eigentumswohnung in Hamburg gilt ein Einheitswert von 50.000 Euro. Die Grundsteuermesszahl beträgt in diesem Fall 3,5 Promille, der Hebesatz in Hamburg 540 %. Daraus ergibt sich folgende Beispielrechnung:
- Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 50.000 Euro) = 175 Euro
- Jahresgrundsteuer Berechnung (175 Euro X 540 %) = 945 Euro
Einheitswert ist nicht gleich Verkehrswert
Einheitswert und Verkehrswert einer Immobilie stimmen nicht überein. Als Basis für den Einheitswert dienen zurzeit im Westen Deutschlands noch die Wertverhältnisse von 1964 und in den neuen Bundesländern von 1935.
Der Verkehrswert hingegen spiegelt den aktuell auf dem freien Markt erzielbaren Preis der Immobilie wider. Er ist wichtig für die Preisfindung und liegt um ein Vielfaches höher. Für potenzielle Käuferinnen oder Käufer von Immobilien ist der Einheitswert nur indirekt von Interesse, nämlich dann, wenn Sie wissen wollen, wie viel Grundsteuer auf das Objekt anfällt.