Nachgefragt

Raiffeisenbank Hochtaunus: Das passiert mit Genossenschaftsanteilen bei einer Fusion

Rudolf Krux
Redakteur
Aktualisiert am: 10.06.2025

Auf einen Blick

  • Auf den Wert der Genossenschaftseinteile ist laut Raiffeisenbank im Hochtaunus weiterhin Verlass.
  • Bei einer Fusion können Anteile im Wert von bis zu 2.500 Euro in Volksbank-Anteile umgewandelt werden. Der verbleibende Anlagebetrag wird ausgezahlt.
  • Für die Volksbank-Anteile kann es nächstes Jahr bereits eine Dividende geben – mit oder ohne bereits erfolgte Kündigung.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren
Bankenfusion Hochtaunus

Nach unseren Berichten zur Krise bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus haben wir zahlreiche Leseranfragen erhalten. Besonders viele Fragen gab es zur Zukunft der Genossenschaftsanteile im Falle einer Fusion mit der Volksbank Mittelhessen. Hierzu haben wir jetzt von der Raiffeisenbank Antworten erhalten.

Unsere Fragen und die Antworten der Raiffeisenbank lesen Sie hier:

Durch die Mitgliedschaft im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist der Bestand der Raiffeisenbank im Hochtaunus geschützt. Bedeutet dies auch, dass Mitglieder sich auf den Nennwert ihrer Genossenschaftsanteile verlassen können?

Raiffeisenbank im Hochtaunus: Ja, das können sie, da die Sicherungseinrichtung einen Institutsschutz gewährleistet, mit dem die Bank als Ganzes geschützt ist.

Biallo News

Wollen Sie bei der Bankenfusion auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter!

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kündigung von Genossenschaftsanteilen

Wann können Mitglieder der Raiffeisenbank mit einer Auszahlung Ihrer Genossenschaftsanteile rechnen, wenn sie diese zum laufenden Geschäftsjahr kündigen und die Kündigung fristgerecht bis zum 30. Juni 2025 eingegangen ist?

RB Hochtaunus: Sofern uns bis Ende Juni Ihre schriftliche Kündigung vorliegt, werden gekündigte Genossenschaftsanteile nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2025 durch die Vertreterversammlung in 2026 unter Einhaltung des satzungsmäßig und aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Prozesses ausgezahlt.

Gilt eine Kündigung von Genossenschaftsanteilen bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus auch für Anteile an der Volksbank Mittelhessen, sollte auf der Vertreterversammlung eine Umwandlung der Anteile beschlossen werden?

RB Hochtaunus: Ja. Wenn die Fusion in 2025 rückwirkend zum 1.1.2025 beschlossen wird, ist es die Vertreterversammlung der fusionierten Volksbank Mittelhessen, die mit der Feststellung des Jahresabschlusses die Voraussetzung schafft, dass fristgerecht per Ende 2025 gekündigte Genossenschaftsanteile beider Vorläuferinstitute unter Einhaltung satzungsmäßiger und aufsichtsrechtlicher Vorgaben ausgezahlt werden können.

Wann würde die Auszahlung etwa erfolgen?

RB Hochtaunus: Normalerweise finden Vertreterversammlung bei der Volksbank Mittelhessen im April statt. Die Auszahlung erfolgt dann kurze Zeit später.

Sind bereits gekündigte Anteile an der Raiffeisenbank, die in diesem Jahr in Anteile der Volksbank umgewandelt werden, im kommenden Jahr dividendenberechtigt?

RB Hochtaunus: Durch eine Kündigung per Ende 2025 erlischt die Dividendenberechtigung nicht. Im Fall der Verschmelzung rückwirkend zum 1.1.2025 sind die Mitglieder der heutigen Raiffeisenbank im Hochtaunus dividendenberechtigt, sofern die Vertreterversammlung der fusionierten Bank in 2026 eine Dividende beschließt. Details regelt der Verschmelzungsvertrag. Der Dividendenanspruch besteht jedoch nur für die bei der Volksbank Mittelhessen gewährten Mitgliedschaften und die bei der Volksbank Mittelhessen gewährten Anteile, das heißt maximal nur für ein Geschäftsguthaben in Höhe von 2.500 Euro.

Umwandlung von Genossenschaftsanteilen

Bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus konnten Mitglieder zeitweise Anteile im Wert von 50.000 Euro und mehr erwerben. Bei der Volksbank Mittelhessen sind höchstens 2.500 Euro möglich. Was wird im Falle einer Fusion aus den größeren Anteilen an der Raiffeisenbank?

RB Hochtaunus: Bei der Volksbank Mittelhessen können Anteile im Wert von maximal 2.500 Euro gehalten werden. Die Differenz wird unter Einhaltung der üblichen Fristen (sechs Monate nach Eintragung der Fusion) ausgezahlt.

Bei der Raiffeisenbank kann prinzipiell bundesweit jeder Anteile erwerben. Bei der Volksbank ist ein Kundenstatus Voraussetzung. Was passiert mit Anteilen derer, die die Voraussetzungen der Volksbank Mittelhessen nicht erfüllen?

RB Hochtaunus: Aktuell befinden wir uns noch in der Klärung, wie einzelne Produkte im Rahmen der angestrebten Fusion konkret ausgestaltet werden. Daher können wir uns zu dieser Frage noch nicht äußern.

Welche Vorteile hätte eine Umwandlung der Anteile, der ich ja durchaus auch widersprechen kann?

RB Hochtaunus: Die Vorteile der Mitgliedschaft sind auf der Homepage der Volksbank Mittelhessen umfassend beschrieben.

So geht es weiter

Wie würde eine Umwandlung ablaufen?

RB Hochtaunus: Nach den Vorgaben des Umwandlungsgesetzes. Die Details hier zu beschreiben, würden zu weit führen. Wesentliche Schritte sind:

  • Abschließen eines Verschmelzungsvertrages durch bei Banken
  • Prüfung des Verschmelzungsvertrages durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband
  • Beschlussfassung der Vertreterversammlungen beider Banken (75%-Mehrheiten der anwesenden Vertreterinnen und Vertreter erforderlich)
  • Eintragung der Fusion

Die Vertreterversammlung der Raiffeisenbank im Hochtaunus soll dieses Jahr erst im Spätsommer stattfinden. Ist der Termin noch konform mit der Satzung der Bank?

RB Hochtaunus: Fristüberschreitung ohne Verschulden der Organe der Genossenschaft sind zulässig. Dies ist in unserem Fall gegeben, da die verspätete Testierung des Jahresabschlusses nicht auf Versäumnisse der Organe zurückzuführen ist.

Wie können sich Mitglieder der Raiffeisenbank am besten über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden halten und an wen können sie sich bei Fragen am besten wenden?

RB Hochtaunus: Bei neuen Entwicklungen werden auf unserer Homepage Pressemitteilungen veröffentlicht. Für Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an presse@meinebank.de.

Hinweis der Redaktion: Auch wir werden Sie natürlich über die weitere Entwicklung und die wichtigsten Ereignisse auf dem Laufenden halten. Folgenden Artikel aktualisieren wir regelmäßig:

Schreibt seit etlichen Jahren schwerpunktmäßig über das Thema Geldanlage mit all seinen Facetten. In der Vergangenheit arbeitete er als (Finanz-) Redakteur für verschiedene Websites und Blogs (unter anderem für Check24 und Utopia.de). Seine Leser möchte er vor allem darin unterstützen, wichtige Anlageentscheidungen selbstständig zu treffen.

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.