Die Einkaufsgemeinschaft für Sachwerte ist eine Genossenschaft, die seit 2005 auf dem Markt ist und als Pionier in der Branche gilt.
Beim Goldsparplan der Einkaufsgemeinschaft erwirbt der Kunde ein Bruchteileigentum an Goldbarren von einem Kilogramm. Diese lagern in einem Hochsicherheitslager in der Schweiz. Grundsätzlich werden keine kleineren Barren gekauft. Es gibt keine Einrichtungs- und Eröffnungsgebühren, keinen monatlichen Mindestbetrag, keine Mindestlaufzeit und auch keinerlei Kauf- oder Verkaufsgebühren. Lediglich eine Lagergebühr von 0,08 Prozent pro Monat fällt an.
Eine physische Auslieferung des Goldes ist nicht vorgesehen, aber eine persönliche Abholung des Goldes vom Lagerort in der Schweiz ist möglich. Gegen Mehrkosten kann der Kunde auch kleinere Barren (kleiner als ein Kilogramm) beziehen, sofern vom Hersteller lieferbar. Teilverkäufe sind auch während der Laufzeit möglich, jedoch muss ein Metallwert von mindestens 500 Euro im Lager verbleiben.
Die wichtigsten Fakten:
- Keine Mindestanlagesumme, kein monatlicher Mindestbetrag
- Keine Mindestlaufzeit
- Keine Mindestsparsumme
- Änderung, Unterbrechung und Beendigung der monatlichen Zahlungen jederzeit möglich
- Keine Einrichtungs- und Eröffnungsgebühren
- Lagergebühr: 0,08 Prozent pro Monat
- Keine Lieferung vorgesehen, jedoch physische Entnahme durch Abholung möglich
- Überprüfung der Edelmetallbestände bei jeder Einlagerung durch einen aus fünf Kunden gewählten Beirat, jährliche Kontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer.