Dauerärger statt Entspannung: Seit Februar 2024 raufen sich Kunden von Amazon Prime Video immer wieder die Haare, wenn sie den Streamingdienst nutzen. Denn seitdem platziert Amazon Werbung in Filmen und Serien. Wer das nicht will, muss 2,99 Euro extra berappen – und das, obwohl Amazon vor nicht allzu langer Zeit die Abopreise erhöht hat.
Jetzt erlitt das Unternehmen eine Schlappe vor Gericht: Die Einführung der Werbung bei Prime Video sei unzulässig, urteilte das Landgericht München I (Az. 33 O 3266/24). Geklagt hatten die Verbraucherzentralen. Gleichzeitig läuft derzeit eine Sammelklage gegen Amazon, an der sich Betroffene beteiligen können.
Probleme mit Verbrauchern und Arbeitnehmern einerseits, Stellenkürzungen und Wachstum in der Cloud-Sparte auf der anderen Seite: Wie steht es um den Online-Riesen wirklich? In unserer Reihe "Aktie der Woche" nehmen wir Amazon unter die Lupe – und vergleichen das Unternehmen mit seinen wichtigsten Konkurrenten.







