So viel Cashback bekommen Sie
Die Hanseatic Bank bietet kein generelles Cashback an. Es gibt aber trotzdem die Möglichkeit, Geld zu sparen. Wenn Sie über die hauseigenen Portale für Reisebuchungen und Gutscheine gehen, ist ein Rabatt drin.
- Für Reisen bekommen Sie bei einer Buchung fünf Prozent des Reisepreises erstattet.
- Beim Einkauf im Gutscheinshop sparen Sie 20 Euro, indem Sie etwa einen Gutschein für 100 Euro erwerben und ihn für Waren im Wert von 120 Euro einlösen.
Internet-Banking und Banking-App
Über die App Hanseatic Bank Mobile verwalten Sie Ihre Genialcard und die Kreditkartenumsätze. Das mobile Onlinebanking wird sowohl für Android als auch für iOS angeboten. Um Ihren Wunschbetrag auf Ihr Girokonto zu überweisen, können Sie aber auch das Onlinebanking „Meine Hanseatic Bank“ nutzen.
Die Vorteile der Banking-App liegen dabei aber klar auf der Hand. Sie werden Sie via Pushbenachrichtigung über Ihre Kartenumsätze informiert, können Ihre persönlichen Daten auch von unterwegs ändern und die Karte für Einsätze im In- und Ausland sperren oder freischalten. Ebenso können Sie in der App auch die individuelle Ratenzahlungshöhe anpassen.
Wie auch im Onlinebanking haben Sie in der App den verfügbaren Betrag, Kreditlimit, Saldo und die Höhe Ihrer nächsten Rate sofort im Blick.
Um Ihre Bezahlvorgänge sicher zu machen, wird das Visa-Secure-Verfahren eingesetzt. Dafür gibt es von der Hanseatic Bank noch die Secure-App, die Sie ebenfalls auf Ihr Smartphone laden sollten.
Versicherungsleistungen der Kreditkarte
In der Kreditkarte Genialcard der Hanseatic Bank sind keine Versicherungsleistungen enthalten. Möchten Sie diese haben, müssen Sie auf die Goldcard der Hanseatic Bank* wechseln. Diese erhalten Sie im ersten Jahr gebührenfrei. Danach muss ein Umsatz von 3.000 Euro erfolgen. Dabei zählen die Umsätze am Geldautomaten und Überweisungen auf das Referenzkonto aber nicht mit.
Alternativ sichern Sie sich als Besitzerin oder Besitzer der Genialcard für 0,47 Prozent vom Rechnungsbetrag zusätzlich ab. Dann werden Ihre Verbindlichkeiten bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sowie im Todesfall übernommen.