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DeutschlandDie Aktivrente verspricht 2.000 Euro steuerfreien Arbeitslohn pro Monat für alle, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Doch bei vielen Arbeitgebern kommt der Vorteil bisher nicht an – die Software hinkt hinterher. Was Betroffene jetzt wissen müssen und wie viel netto tatsächlich bleibt.
Wer sein reguläres Rentenalter erreicht hat und mit einem Dienst-, Werk- oder Honorarvertrag für seinen bisherigen Arbeitgeber weiterarbeitet, sollte jetzt prüfen, ob nicht ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung möglich ist. Denn nur so können Ältere, die ihre reguläre Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand erreicht haben, von der neuen Aktivrente profitieren. Als freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin auf selbstständiger Basis kann man den neuen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro pro Monat hingegen nicht nutzen. "Da das Honorar meistens (…) voll versteuert werden muss, ist es jetzt unter Umständen günstiger, in einen Arbeitsvertrag zu wechseln", rät Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung ältere Menschen im Rentenalter motivieren, freiwillig weiterzuarbeiten. Der Clou bei diesem Steuerprogramm für jobbende Senioren und Seniorinnen: Seit Anfang des Jahres sollen 2.000 Euro des Arbeitslohns pro Monat steuerfrei bleiben. Allerdings gibt es bei der Abrechnung derzeit noch ein Problem.
Das Softwarehaus Datev, das jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für etwa 14,7 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland erstellt, teilte mit: Die Aktivrente konnte bei den Lohnabrechnungen bislang nicht berücksichtigt werden. Das liege daran, dass das Gesetz zunächst "Interpretationsspielraum" geboten habe, „den es vor der Umsetzung in der Software zu klären galt“. Inzwischen hat das Bundesfinanzministerium aber einige Detailfragen geklärt. Datev gibt sich deshalb verhalten optimistisch: "Frühestens mit der März-Abrechnung wird eine korrekte Abrechnung nach den Vorgaben der Aktivrente möglich sein." Dies dürfte auch für andere Software-Anbieter gelten. Bis dahin sollten sie ihre Programme final angepasst, getestet und freigegeben haben.
Eines der Probleme, das laut Datev zu Verzögerungen führte, war die Frage, wie die Sozialversicherungsbeiträge zu behandeln sind. Grundsätzlich wird bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die dazu führt, dass bei den Arbeitnehmern netto mehr herauskommt. Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu aber: "Bei der Lohnsteuerberechnung und damit bei der Bemessung der Vorsorgepauschale bleiben Sozialversicherungsbeiträge auf die Aktivrente unberücksichtigt.“ So wird es laut Datev auch für die jährlich zu erstellende Lohnsteuerbescheinigung zunächst nur „eine Übergangslösung für 2026“ geben. Von 2027 an solle es "dann eine eigene Zeile für die Aktivrente geben".
Worauf die Lohnsteuerhilfe Bayern und das Bundesfinanzministerium hinweisen, um den "Aktivrentenfreibetrag" korrekt und optimal zu nutzen:
Ein Antrag für die Aktivrente ist nicht nötig. Dass keine oder weniger Steuern abgezogen wurden, werden Aktivrenten-Beschäftigte direkt auf der Lohnabrechnung des Arbeitgebers sehen. Auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung wird der steuerfreie Betrag für das Finanzamt ausgewiesen. Somit wird der finanzielle Vorteil nicht erst Monate später mit der Steuererklärung gewährt, sondern landet gleich netto auf dem Gehaltskonto.
Zur Nutzung der monatlichen Freibeträge teilt das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage mit: "Die Aktivrente ist monatsbezogen." Nicht ausgeschöpfte Beträge (zum Beispiel bei Teilzeit oder wegen eines Monatsverdienstes unterhalb der 2.000-Euro-Grenze) können demnach "nicht vor- oder zurückgetragen werden", sie lassen sich also nicht in einem anderen Monat verwenden. Dies gilt laut dem Ministerium auch "bei sonstigen Bezügen", wie etwa Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Boni vom Arbeitgeber.

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DeutschlandEin Arbeitnehmer, der die Regelaltersgrenze im April erreicht hatte und ab Mai für 1.500 Euro im Monat weiterbeschäftigt ist, erhält im Dezember neben dem laufenden Arbeitslohn von 1.500 Euro noch eine Sonderzahlung in Höhe von 800 Euro. Da der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze im April erreicht hat, ist der monatliche Arbeitslohn von 1.500 Euro ab Mai steuerfrei. Den nicht genutzten Freibetrag von monatlich 500 (2.000 -1.500) Euro kann er nicht für andere Monate verwenden. Von der Sonderzahlung sind daher nur 500 Euro (1.500 Euro laufender Lohn + 500 Euro = 2.000 Euro) steuerfrei. Der die 2.000-Euro-Grenze übersteigende Betrag von 300 Euro ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Eine Beispielrechnung von ihre-vorsorge.de: Elvin S., Jahrgang 1959, feierte im Oktober 2025 seinen 66. Geburtstag. Anfang Dezember hat er sein reguläres Rentenalter von 66 Jahren und zwei Monaten erreicht. Er verdient monatlich brutto 4.000 Euro. Mit seinem Arbeitgeber hat er eine unveränderte Weiterarbeit im kommenden Jahr vereinbart. Würde abrechnungstechnisch bereits alles einwandfrei funktionieren, erhöht sich im Januar 2026 sein Nettogehalt durch den neuen Aktivrenten-Freibetrag erheblich. Statt 2.630 Euro netto im Dezember stehen dann auf seinem Lohnzettel 3.128 Euro. Ein Plus von 498 Euro. Der Grund: Es fallen nur noch rund 78 Euro Lohnsteuer an, im Dezember waren es noch knapp 524 Euro. Gerechnet wurde hier mit Steuerklasse I oder IV und unterstellt, dass Elvin S. nicht kinderlos ist und Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 372 Euro bezahlt. Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung in Höhe von 58 Euro ist hingegen weggefallen. Würde er gleichzeitig die volle Altersrente beziehen, wären keine Rentenversicherungsbeiträge fällig. Dann würde netto noch viel mehr herauskommen.
Weitere nützliche Tipps zum Thema Aktivrente finden Sie in unserem Ratgeber "Aktivrente 2026: Bis 3.600 Euro brutto oft ohne Lohnsteuer“"