


Auf einen Blick
In den letzten Wochen haben zahlreiche Unternehmen und selbstständige Personen eine E-Mail erhalten, die angeblich von der Industrie- und Handelskammer (IHK) stammt. Die Nachricht trägt verschiedene Betreffzeilen und fordert die Empfänger auf, die Unternehmensdaten dringend zu aktualisieren. Diese E-Mail könnte ein Versuch sein, sensible Informationen zu stehlen. Wir schauen uns die Nachricht genauer an.
In den Mails wird der Empfänger aufgefordert, seine aktuellen Unternehmensdaten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu aktualisieren. Es wird betont, dass dies entscheidend sei, um die Unterstützung der IHK im kommenden Jahr sicherzustellen. Der Text endet mit der Aufforderung, auf einen Link zu klicken, um die Daten zu aktualisieren.
So sehen die Nachrichten aus:
Weitere Betreffzeilen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
um die Aktualität der im Handelsregister eingetragenen Daten sicherzustellen, wurden die Richtlinien für alle Unternehmen zum 1. März 2025 angepasst. Diese Änderungen betreffen auch Ihr Unternehmen, weshalb wir Sie mit dieser Nachricht darauf aufmerksam machen möchten.
Gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, jährlich eine Kontrolle der hinterlegten Unternehmensinformationen durchzuführen. In unserem System ist ersichtlich, dass seit Ihrer Unternehmensregistrierung keine Aktualisierungen der Basisdaten erfolgt sind.
Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um hier Ihre hinterlegten Unternehmensdaten zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Sollten wir innerhalb von drei Werktagen keine Rückmeldung erhalten, sehen wir uns gezwungen, eine Überprüfung der Unternehmensaktivitäten einzuleiten. Dies könnte im schlimmsten Fall zu einer endgültigen Löschung Ihrer Eintragung im Handelsregister führen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK)
Weitere Version:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum 1. März 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die für alle im Handelsregister verzeichneten Unternehmen von Relevanz sind. Ihr Unternehmen ist ebenfalls davon betroffen, und wir möchten Sie über die nächsten Schritte informieren.
Nach den neuen Regelungen sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre hinterlegten Basisinformationen jährlich zu überprüfen. Unser System hat festgestellt, dass seit der Registrierung Ihres Unternehmens keine Aktualisierungen vorgenommen wurden.
Wir bitten Sie daher freundlich, über diesen Link Ihre Unternehmensdaten zu prüfen und, falls notwendig, zu aktualisieren.
Sollten wir innerhalb von drei Werktagen keine Antwort oder Änderung erhalten, sehen wir uns gezwungen, den Sachverhalt weiter zu prüfen, was letztendlich zur Löschung Ihres Unternehmens aus dem Handelsregister führen könnte.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK)
Weitere Betreffzeilen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir jährlich eine Überprüfung der Einträge im Handelsregister vornehmen, um die Richtigkeit und Aktualität der Unternehmensdaten sicherzustellen. Diese Maßnahme ist von großer Bedeutung, da die korrekte Führung dieser Informationen eine gesetzliche Verpflichtung darstellt.
Unsere Unterlagen zeigen, dass seit geraumer Zeit keine Änderungen an den Basisinformationen Ihres Unternehmens vorgenommen wurden. Daher möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre Unternehmensdaten zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Bitte überprüfen Sie hier Ihre Unternehmensdaten
Wir bitten Sie, diese Überprüfung innerhalb von drei Arbeitstagen durchzuführen. Sollten wir feststellen, dass bestimmte Unternehmensdaten ungenau oder veraltet sind und keine entsprechenden Maßnahmen Ihrerseits ergriffen werden, sehen wir uns gezwungen, gesetzliche Schritte einzuleiten.
Mögliche Konsequenzen könnten sein:
1. Eine Geldstrafe von bis zu 5.000 €
2. Die dauerhafte Löschung Ihres Unternehmens aus dem Handelsregister
Wir vertrauen darauf, dass Sie dieser Verpflichtung zeitnah und gewissenhaft nachkommen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum 1. Januar wurden die Nutzungsbedingungen für Unternehmer im Handelsregister angepasst. Diese Änderung wurde im Einklang mit den neuen gesetzlichen Vorschriften vorgenommen.
Als eingetragener Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihre Unternehmensdaten im Handelsregister korrekt und aktuell sind. Daher informieren wir Sie mit diesem Schreiben.
Wir bitten Sie höflich, Ihre Unternehmensdaten innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt dieser Nachricht über hier zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. In der kommenden Woche werden wir eine Kontrolle der eingegebenen Daten durchführen.
Sollten wir bei dieser Kontrolle feststellen, dass Ihre Unternehmensdaten nicht auf dem neuesten Stand sind, sind wir verpflichtet, dies zu melden. Im äußersten Fall kann dies zur Löschung Ihres Unternehmens aus dem Handelsregister führen, gemäß den Vorschriften, die wir einhalten müssen, um die Sicherheit und Integrität des Handelsregisters zu gewährleisten.
Nach Abschluss dieser Schritte ist keine weitere Aktion Ihrerseits erforderlich.
Wir hoffen, Sie mit diesen Informationen ausreichend informiert zu haben. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir jährlich eine Überprüfung im Handelsregister durchführen, um sicherzustellen, dass die Unternehmensdaten korrekt und aktuell sind. Dies ist wichtig, da die Richtigkeit dieser Informationen eine gesetzliche Verpflichtung darstellt.
Aus unseren Unterlagen geht hervor, dass Sie seit längerer Zeit keine Änderungen an den Basisinformationen Ihres Unternehmens vorgenommen haben. Wir möchten Ihnen daher die Gelegenheit geben, Ihre Unternehmensdaten zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Sie können Ihre Unternehmensdaten hier überprüfen
Wir bitten Sie, diese Überprüfung innerhalb von 3 Arbeitstagen durchzuführen. Sollten wir feststellen, dass bestimmte Unternehmensdaten ungenau oder veraltet sind und keine Maßnahmen Ihrerseits erfolgen, könnten wir gezwungen sein, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Mögliche Konsequenzen umfassen:
Wir vertrauen darauf, dass Sie dieser Verpflichtung rechtzeitig und sorgfältig nachkommen. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Ende des Geschäftsjahres rückt näher, und mit dem bevorstehenden Datum des 1. Dezember 2024 ist es an der Zeit, einige wichtige administrative Verpflichtungen zu erfüllen. Eine dieser Verpflichtungen besteht darin, Ihre Unternehmensdaten im Handelsregister der IHK zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben führen wir jährlich eine stichprobenartige Überprüfung der Unternehmensdaten aller eingetragenen Betriebe durch. Aus unseren Unterlagen geht hervor, dass die Daten Ihres Unternehmens in den letzten 12 Monaten weder geändert noch aktualisiert wurden.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, bitten wir Sie daher nachdrücklich, Ihre Unternehmensdaten zu überprüfen und, falls erforderlich, zu korrigieren. Sie können Ihre Daten über den folgenden Link einsehen:
Ihre Unternehmensdaten einsehen
Angesichts der strengen gesetzlichen Vorgaben ersuchen wir Sie, innerhalb von drei Werktagen aktiv zu werden. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehen wir uns gezwungen, dies zu melden. Dies kann zur automatischen Deaktivierung Ihrer Unternehmensnummer führen, was im schlimmsten Fall eine dauerhafte Löschung aus dem Handelsregister zur Folge haben kann.
Wir vertrauen darauf, Sie mit diesem Schreiben ausreichend informiert zu haben, und danken Ihnen im Voraus für Ihre zügige Mitwirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten diese Nachricht, da Sie bei uns als Unternehmer registriert sind. Das Unternehmertum bringt gewisse Verantwortungen mit sich, weshalb wir Ihre Aufmerksamkeit für Folgendes benötigen:
Seit dem 1. November 2024 sind wir gesetzlich verpflichtet, die Basisinformationen von Unternehmern jährlich auf Aktualität und Genauigkeit zu überprüfen. Falsche oder veraltete Unternehmensdaten sind strengstens verboten und können zu Sanktionen führen, einschließlich der Löschung Ihres Unternehmens aus dem Register.
Wir bitten Sie daher höflich, innerhalb von drei Werktagen Ihre Unternehmensdaten zu überprüfen und sicherzustellen, welche Informationen bei uns hinterlegt sind.
Durch die Nutzung unserer Online-Umgebung können Sie sich einfach weiterleiten lassen, um Ihre aktuellen Unternehmensinformationen einzusehen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihr Unternehmen aus dem Register zu entfernen. Beachten Sie bitte, dass diese Löschung unumkehrbar ist und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sowie Ihre Handelsregisternummer erlöschen. Dies kann potenziell Auswirkungen für Sie haben, wenn Sie darauf nicht vorbereitet sind.
Wir hoffen, Sie hiermit ausreichend informiert zu haben und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Sehr geehrter Unternehmer,
Ihr Unternehmen ist im Handelsregister registriert, und auf Wunsch der Finanzbehörden führen wir regelmäßige Prüfungen durch. Bei der letzten Überprüfung stellte sich heraus, dass Ihre Telefonnummer nicht aktuell ist. Bitte passen Sie Ihre Daten gegebenenfalls an.
Wir verwenden Ihre Kontaktdaten streng vertraulich und ausschließlich zur Kontaktaufnahme. Bei unvollständigen Angaben müssen wir den Behörden Bericht erstatten, was eine Strafe von bis zu 2.000 Euro zur Folge haben kann.
Handelsregister
Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben
Hochantungsvoll,
IHK Deutschland
Sehr geehrter Unternehmer,
Wir benötigen dringend Ihre aktuellen Unternehmensdaten. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass wir Sie auch im kommenden Jahr optimal unterstützen können. Es ist von größter Bedeutung, dass Ihre Daten korrekt sind, damit unsere Dienstleistungen perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
Wir bitten Sie, Ihre Daten bis spätestens 18. Oktober zu aktualisieren. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie im Jahr 2024 alle Vorteile unserer Unterstützung weiterhin genießen können.
Jetzt Daten aktualisieren
Wenn Sie dieses wichtige Update nicht rechtzeitig durchführen, können wir leider nicht garantieren, dass Sie den gewohnten Service erhalten. Wir schätzen Ihre Aufmerksamkeit für dieses Thema und bitten Sie, dies so schnell wie möglich zu erledigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr IHK-Team
IHK © 2024. Alle Rechte vorbehalten.
Die E-Mail weist mehrere typische Merkmale von Phishing-Nachrichten auf. Sie selbst können Phishing-Mails auch erkennen. In unserem Phishing-Mail-Ratgeber finden Sie hilfreiche Tipps.
Die Links in der Phishing-Mail der IHK führen zu gefälschten Webseiten, sogenannten Phishing-Seiten. Dort werden nicht nur Onlinebanking-Daten abgegriffen, sondern auch nach persönlichen Informationen gefragt. Geben Sie die Daten nicht ein. Tun Sie es doch, werden die Daten direkt an unbekannte Dritte übermittelt. Diese können mit den gesammelten Daten weitere Straftaten begehen.
Kostenlose Virenscanner erkennen neue Phishing-Angriffe meist nicht, daher ist eine hochwertige Antivirus-Software sowie ein aktuelles Betriebssystem wichtig, um sich vor Betrug zu schützen.
Wir empfehlen etwa den Virenscanner Bitdefender Total Security 2022 für Windows, Mac OS X oder Android. Mit einem Kauf können Sie gleich bis zu fünf Geräte schützen – auch Ihr Smartphone.
Die Wahl des Browsers kann eine wichtige Rolle spielen, da der Webbrowser Google Chrome Phishing-Seiten oft zuverlässiger erkennt als Antiviren-Software.
Sollten Sie auf die Phishing-Mail hereingefallen sein und Ihre Daten eingegeben haben, handeln Sie schnell. Nehmen Sie Kontakt zur IHK auf und erklären Sie das Problem. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, da Ihre persönlichen Daten beziehungsweise die eingegebenen Firmendaten für weitere Straftaten missbraucht werden könnten. Die Anzeige ist oft Voraussetzung für den Schadensersatz durch die Kreditkartengesellschaft oder eine Cyberversicherung.