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Von 2027 an können Riester-Sparende höhere Zulagen bekommen. Wie das geht und was bisher aus dem Finanzministerium dazu bekannt ist.
Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist beschlossen. Wenn sie 2027 in Kraft tritt, wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die bisher starre Grundzulage für die Riester-Rente in Höhe von maximal 175 Euro pro Jahr abgeschafft.
Stattdessen erhalten alle unmittelbar Förderberechtigten für jeden eingezahlten Euro eine Grundzulage von 50 Cent bis zu einem Maximalbetrag von 360 Euro. Für weitere Einzahlungen von 360 Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent je eingezahlten Euro. Die Grundzulage kann somit künftig insgesamt bis zu 540 Euro jährlich betragen. Zuvor waren 480 Euro vorgesehen. Die Förderung von Altersvorsorgenden mit Kindern wird sich auf bis zu 300 Euro pro Kind belaufen, aber nun unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes und bereits ab einem Sparbeitrag von 25 Euro im Monat. „Damit gibt der Staat zu jedem Euro Eigensparleistung bis 25 Euro monatlich pro Kind einen weiteren Euro dazu", heißt es im Papier der Koalitionsfraktionen.
Viele Riester-Sparer und Sparerinnen fragen sich deshalb, ob sie die neue bessere Förderung auch nutzen können. Das Finanzministerium teilt dazu mit:
„Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden beziehungsweise werden, gilt ein Bestandsschutz. Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag also wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen."
„Alternativ können Sie durch Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter auch mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen nur in die neue steuerliche Förderung wechseln."
„Sie können von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wechseln, ohne Ihre bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt sind. Beim Wechsel müssen Sie sich entscheiden, ob Sie künftig in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt einzahlen möchten. Alternativ können Sie Ihren alten Vertrag behalten und durch Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen ausschließlich in die neue Fördersystematik wechseln."
Weitere Details zur Umstellung der Verträge sind noch nicht bekannt. Aber Millionen von Riester-Sparenden werden sich nun im Laufe des Jahres überlegen müssen, was sie mit ihrem alten Vertrag tun. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, kann derzeit zwischen verschiedenen Varianten wählen: Versicherungen, Investmentfonds, Banksparpläne und der sogenannte Wohnriester beziehungsweise die Eigenheimrente. Laut einer Statistik des Bundesarbeitsministeriums ist in den vergangenen Jahren bei allen Varianten der Bestand an Verträgen, für die noch Beiträge bezahlt werden, stetig zurückgegangen. Für das Jahr 2024 beziffert das Ministerium den Gesamtbestand an Riester-Verträgen auf 14,974 Millionen. Das sind etwa 1,5 Millionen weniger als zehn Jahre zuvor. Viele der Verträge werden allerdings nicht mehr aktiv bespart. Das Ministerium merkt dazu in seiner Statistik „Entwicklung der Riester-Verträge" an: „Der Anteil der ruhenden Verträge (keine Beitragsleistung im Berichtszeitraum) wird derzeit auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel geschätzt."
Ohnehin schließen derzeit immer weniger Menschen in Deutschland noch einen Riester-Vertrag ab. So zählte die Deutsche Rentenversicherung 2024 nur noch 63.000 neue Zulagenkonten mit mindestens einem Vertrag, der nicht stillgelegt ist. Im Jahr zuvor waren es noch 139.000 neue Zulagenkonten und damit mehr als doppelt so viele. Seit 2009 ist der Statistik zufolge die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge fast kontinuierlich zurückgegangen. Damals wurden noch 1,8 Millionen Zulagenkonten binnen eines Jahres neu eröffnet. Das fehlende Interesse an der Riester-Rente dürfte auf die anhaltende Kritik an der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zurückgehen. Riester-Verträge gelten als zu teuer, das Zulagenverfahren als zu kompliziert, und vor allem die Verrentung der Verträge ist oft nicht rentabel. Die Bundesregierung hatte deshalb die staatlich geförderte Altersvorsorge reformiert.
Sie wollen mehr zur Reform der privaten Altersvorsorge wissen? Dann lesen Sie unsere Kurzanalyse. Sie müssen entscheiden, wie Sie sich Ihren Riester-Vertrag auszahlen beziehungsweise verrenten lassen? Dabei können Ihnen unsere Ratgeber helfen: „Riester-Rente auszahlen lassen: Alle Optionen, Steuern und Fristen" und „Riester-Guthaben für die Immobilie nutzen: Restschuld tilgen und Steuer beachten".

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