Sichere Häfen für das eigene Vermögen sind weiterhin gefragt. Gold, vor allem in physischer Form als Barren oder Münzen, gehört dazu. Inzwischen verfügen rund zwei Drittel aller volljährigen Deutschen über privaten Goldbesitz, entweder in Form von Schmuck, Barren, Münzen oder auch goldbezogenen Wertpapieren.
Aber wo können Verbraucher ihren kleinen Goldschatz am sichersten lagern? Müssen sie sich einen kleinen Tresor anschaffen? Oder das edle Metall doch lieber im Bankschließfach sichern? Und welche Versicherung zahlt, wenn das Gold gestohlen wird?
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Selbstverständlich können Goldbesitzer mit ihrer Versicherung eine Anhebung der Entschädigungsgrenze vereinbaren, aber dafür wird in der Regel ein Aufschlag auf die Versicherungsprämie fällig. Wie hoch dieser ist, hängt nicht unwesentlich vom Wohnort und dem Einbruchsrisiko ab.
Das richtige Wertbehältnis für den Goldbestand
Für die finanzielle Sicherung größerer Goldbestände verlangen Versicherungen in der Regel einen gesonderten Schutz, wie zum Beispiel durch einen geeigneten Safe. In den Versicherungsverträgen finden sich dann Formulierungen wie "Wertgegenstände fallen nur dann unter den Versicherungsschutz, wenn sie in einem dem Wert der Sache entsprechenden ‚Wertbehältnis‘ aufbewahrt werden."
Dabei werden grundsätzlich drei verschiedene Arten von heimischen Schatzkammern unterschieden: frei, aber fest stehende Tresore, Möbeleinbau- und Wandtresore. Damit ein solcher Safe von der Versicherung akzeptiert wird, muss er mindestens 200 Kilogramm wiegen oder fachmännisch verankert und in Wand oder Boden bündig eingelassen sein.
Zudem muss ein solcher Safe von einer qualifizierten Prüfstelle zertifiziert worden sein. In Deutschland werden die Sicherheitsstufen nach den Normen von VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) und VdS (Verband der Schadenversicherer Schadenverhütung) bestimmt.
Bevor man sich einen solchen Tresor für die Goldschätze anschafft und einbauen lässt, sollten man auf jeden Fall mit der Versicherung sprechen und die Versicherungsbedingungen exakt abfragen. Es gibt neben den Sicherheitsstufen für die Tresore vielfach noch Vorgaben für die Befestigung solcher Geldschränke.
Befürworter von hauseigenen Tresoren loben: Beim Tresor haben Verbraucher nur einmal die Anschaffungskosten und müssen den Handwerker bezahlen, der den Tresor in die Wand einbaut oder im Boden verankert.
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Tresor oder Bankschließfach?
Wem die Kosten für einen Tresor zu hoch sind oder wer aus Gründen der persönlichen Sicherheit die wertvollen Goldschätze nicht zuhause aufbewahren möchte, kann das edle Metall selbstverständlich in einem Schließfach bei einer Bank oder Sparkasse unterbringen. Aber das ist längst nicht mehr ganz einfach, denn viele Kreditinstitute bieten den sicheren Stauraum nicht mehr oder nur noch ihren eigenen Privatkunden an. Der Mietzeitraum für Bankschließfächer ist meistens unbegrenzt, nur noch wenige Institute vergeben ein Schließfach auch für wenige Wochen, beispielsweise für die Urlaubszeit.
Automatisch gegen Diebstahl versichert ist Gold in einem Bankschließfach allerdings nicht. In einigen leistungsstarken Hausratversicherungen ist das Schließfach bei einer Bank mitversichert. In den Versicherungsbedingungen ist das Kundenschließfach dann explizit genannt. Manche Versicherungen führen das Kundenschließfach unter dem Stichwort "Außenversicherung" auf.
Zwar ist der Versicherungsschutz bei manchen Banken im Mietpreis enthalten, aber bei anderen Instituten muss der Inhalt separat versichert werden. Ohnehin ist es im Schadensfall schwierig nachzuweisen, wie viel Gold im Fach lag. Für alle Gegenstände im Schließfach sollten Goldbesitzer deshalb Kaufbelege, Expertisen von Fachleuten oder Fotografien aufheben, um den Besitz nachweisen zu können.
Hausratsversicherung als Neuwertversicherung
Einen kleinen Vorteil kann eine Hausratversicherung selbst im Schadensfall allerdings haben: Hausratversicherungen sind klassische Neuwertversicherungen. Im Schadensfall erstatten sie nicht den Anschaffungs-, sondern den Wiederbeschaffungspreis.
Wer also Gold einst zu einem günstigen Preis gekauft hat, erhält im Versicherungsfall den aktuellen Marktpreis erstattet. Dummerweise gilt das natürlich aber auch, wenn Sie für Ihre kleinen Goldschätze einen höheren Marktpreis ausgegeben haben.