Oft ist den Geschädigten nicht klar, wer für die Schäden haftet. Aber auch nicht, ob die Bank das gestohlene Geld in voller Höhe zurückzahlen muss und wie "iTAN-Phishing" aus rechtlicher Sicht geregelt ist.
"Wenn Sie auffällige Bewegungen auf Ihrem Konto feststellen, so nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit Ihrer Bank auf und lassen Sie Ihr Konto sperren. Sollten Sie Opfer von Betrug geworden sein, so sollten Sie Anzeige gegen unbekannt erstatten. Dies ist in den meisten Bundesländern online möglich", empfiehlt Sylvie Ernoult, Pressesprecherin des Bundesverbands deutscher Banken (BdB).
Wenn der Betrugsfall auf eine Phishing-Mail zurückzuführen ist, sollte die entsprechende Mail der Bank sowie der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Parallel dazu wird auch die Hausbank Informationen beim Kunden einholen, zum Beispiel, welche Antiviren-Software das Opfer benutzt oder zum generellen Online-Banking-Verhalten.
"Wird der Kunde Opfer eines Phishing-Betrugs richtet sich die Haftung nach dem jeweiligen Einzelfall und den gesetzlichen Vorschriften. Trifft den Kunden keinerlei Verschulden ist die Haftung auf maximal 50 Euro begrenzt. Hat er grob fahrlässig seine Sorgfaltspflichten verletzt, kann er ein höheres Haftungsrisiko haben", führt Sylvie Ernoult im Gespräch mit biallo.de weiter aus. In solchen Fällen kann es unter anderem auch ratsam sein, einen Rechtsanwalt, der sich mit Internetbetrug auskennt, einzubinden. Was genau unter grober Fahrlässigkeit zu verstehen ist, muss im Zweifelsfall wohl ein Gericht klären.
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