Auf einen Blick
  • Banken dürfen Gebühren für SMS-Transaktionsnummern verlangen - allerdings nicht pauschal. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.
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Der Hinweis ist im Kleingedruckten versteckt, und er zahlt sich für Banken aus. Für jede Transaktionsnummer beim Online-Banking erheben einige Institute Gebühren. Im konkreten Fall, über den jetzt der Bundesgerichtshof entschieden hat, geht es um die Sparkasse Groß-Gerau, sie verlangt zehn Cent pro Nummer.

Die Bundesverband der Verbraucherzentralen hält diese Gebühr für unzulässig. Er hatte Klage gereicht und war in den Vorinstanzen gescheitert. Auch der BGH urteilt nicht grundsätzlich gegen die Sparkasse.

Nach dem aktuellen Urteil dürfen Banken die Gebühr jedoch nur verlangen, wenn der Zahlungsauftrag erfolgreich ausgeführt worden ist - nicht pauschal, also nicht bei Fehlfunktionen oder wenn der Kunde von der Transaktion absieht. Die Klausel im Kleingedruckten der Sparkasse, wonach jede SMS mit einer TAN-Nummer zehn Cent koste, hält der BGH für zu allgemein. Die vorformulierte Klausel "Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)" sei unwirksam, heißt es (AZ.: XI ZR 260/15).

Verbraucherschützer kritisieren Urteil

Betroffene können gezahlte Entgelte nun für die letzten drei Jahre zurückfordern, sagt Finanzexpertin Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Das Urteil geht Verbraucherschützern nicht weit genug. Nach deren Auffassung sollten Geldhäuser die Systemrisiken beim Online-Banking tragen. Mit dem SMS-TAN-Verfahren wollen sie ihre Haftungsfolgen reduzieren, erkärt Heyer. Nutzern des Verfahrens empfiehlt sie zu prüfen, "ob das Chip-TAN Verfahren mit TAN-Generator für sie nicht die bessere Alternative ist".

Das SMS-TAN-Verfahren ist weit verbreitet. Bei der TAN handelt es sich um eine Kennnummer, mit ihr identifiziert sich der Bankkunde bei Überweisungen. Längst nicht alle Geldhäuser bieten den Service kostenlos an. Viele Sparkassen und auch andere Geldhäuser wie etwa die Deutsche Bank kassieren Gebühren.

In den vergangenen Jahren kippte der BGH eine Reihe Bankgebühren. Kürzlich erst erklärte er Bearbeitungsgebühren für Firmenkredite für rechtswidrig. Zuvor hatte er etwa Pauschalgebühren für Kontoüberziehungen untersagt.

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Über den Autor Manfred Fischer
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