Sammelklage

Amazon Prime Video vor Gericht: So holen Sie sich Ihre Abo-Gebühren zurück

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 31.03.2026
Schließen Sie sich der Sammelklage gegen Amazon Prime Video an?

Holen Sie sich Ihr Geld von Amazon zurück? Die Sammelklage gegen Prime Video geht in die heiße Phase. Erfahren Sie hier, wie Sie sich bis Juni 2026 anmelden, welche Beträge Ihnen zustehen und worauf Sie bei der Ausfüllhilfe achten müssen.

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto ohne Werbung auf der Karosserie. Ein Jahr später klebt der Händler ungefragt Plakate darauf – es sei denn, Sie zahlen monatlich extra. Genauso lässt sich das Vorgehen von Amazon bei Prime Video beschreiben. Seit Februar 2024 müssen Kunden entweder Werbeunterbrechungen und eine schlechtere Bild- und Tonqualität akzeptieren oder 2,99 Euro zusätzlich pro Monat bezahlen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das für rechtswidrig und hat deshalb eine der größten Sammelklagen Deutschlands gestartet. Für Sie als Verbraucher ist das eine hervorragende Nachricht. In der mündlichen Verhandlung, die am 19. Mai 2026 vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München beginnt, wird geklärt, ob Amazon laufende Verträge einseitig verschlechtern durfte. Es geht hierbei nicht nur um ein paar Euro, sondern um ein Grundsatzurteil für den gesamten digitalen Markt.

Warum die Klage für Millionen Kunden wichtig ist

Rund 17 Millionen Prime-Mitglieder in Deutschland sind von der Änderung betroffen. Viele haben das Zusatz-Abo für Werbefreiheit abgeschlossen, um den gewohnten Komfort zu behalten. Andere schauen nun Werbung, obwohl sie ursprünglich für ein werbefreies Produkt unterschrieben haben.

Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass Amazon eine ausdrückliche Zustimmung hätte einholen müssen, statt die Kunden vor vollendete Tatsachen zu stellen. „Amazon hat ein bestehendes Modell einseitig verschlechtert“, erklärt Andreas Eichhorst von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ziel der Klage ist es, dass jeder angemeldete Nutzer die zu viel gezahlten Beträge oder eine Entschädigung für die Werbeeinblendungen zurückerhält. Da sich die Ansprüche seit Februar 2024 monatlich summieren, geht es pro Haushalt schnell um Beträge über 35 Euro pro Jahr.

Sammelklage: Wer ist teilnahmeberechtigt?

Sie können sich der Klage anschließen, wenn folgende Punkte auf Sie zutreffen:

  • Sie hatten bereits vor dem 5. Februar 2024 ein aktives Amazon-Prime-Abo.
  • Ihr Vertrag lief über diesen Stichtag hinaus.
  • Es ist egal, ob Sie die 2,99 Euro extra zahlen oder die Werbung schauen.
  • Auch wenn Sie Prime nur für den Versand nutzen und selten Videos streamen, haben Sie einen Anspruch.
  • Selbst wenn Sie Ihr Abo nach dem Februar 2024 gekündigt haben, können Sie für den Zeitraum zwischen der Umstellung und Ihrer Kündigung Entschädigung verlangen.

Sammelklagen als scharfes Schwert für Verbraucher

Das Verfahren gegen Amazon ist kein Einzelfall. Sammelklagen (offiziell Abhilfeklagen oder Musterfeststellungsklagen) haben sich in den letzten Jahren als effektives Mittel erwiesen, um Großkonzerne in die Schranken zu weisen. Ein aktuelles Beispiel ist der Energiemarkt: Auch hier müssen sich viele Kunden gegen einseitige Vertragskündigungen oder massive Preiserhöhungen wehren.

Falls Sie beispielsweise von den plötzlichen Kündigungen der Billigstrom-Anbieter betroffen waren, sollten Sie prüfen, ob Sie noch Schadensersatz von Stromio oder gas.de fordern können. Gerade bei Stromio ist Eile geboten: Nur noch bis 16. April können Sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen. 

Schritt-für-Schritt: So füllen Sie das Klageregister aus

Die Anmeldung erfolgt online beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Folgen Sie einfach dieser Kurzanleitung:

  • Anmeldung: Wählen Sie auf der Seite des BfJ "Verbraucherin/Verbraucher" aus.
  • Personendaten: Tragen Sie den Namen des Amazon-Kontoinhabers ein. Wer das Abo bezahlt, ist zweitrangig – entscheidend ist, auf wen das Amazon-Konto registriert ist.
  • Gegenstand des Anspruchs: Nutzen Sie eine klare Formulierung wie: "Ich besitze ein Amazon-Prime-Abo seit [Datum vor Feb. 2024], das über den 5. Februar hinauslief. Die Einführung von Werbung ohne meine Zustimmung halte ich für rechtswidrig und fordere die Erstattung der unzulässigen Beträge."
  • Höhe des Anspruchs: Dieses Feld können Sie leer lassen. Das Gericht legt die Summe im Erfolgsfall fest.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung per Post. Damit sind Sie offiziell Teil des Verfahrens. Amazon darf Ihnen übrigens nicht aufgrund der Klage-Teilnahme kündigen – davor sind Sie rechtlich geschützt.

Wichtige Fristen und weitere Klagen gegen Amazon Prime

Das Zeitfenster für Ihre Anmeldung ist begrenzt. Das Klageregister schließt voraussichtlich am 9. Juni 2026, also drei Wochen nach dem ersten Verhandlungstermin. Wer sich bis dahin nicht eingetragen hat, geht bei einem positiven Urteil leer aus.

Zusätzlich zur Prime-Video-Klage läuft ein weiteres Verfahren der Verbraucherzentrale NRW. Dabei geht es um die allgemeine Preiserhöhung von Amazon Prime aus dem Sommer 2022. Da dies zwei rechtlich getrennte Vorgänge sind, können Sie sich für beide Verfahren registrieren und so Ihre Chancen auf Rückzahlungen maximieren.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Haben Sie sich bereits der Klage angeschlossen oder finden Sie den Aufwand für die Beträge zu hoch? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Ihre Meinung zum Thema Streaming-Preise und Sammelklagen mit. Senden Sie uns gerne eine E-Mail an redaktion@biallo.de.

Verpassen Sie keine Informationen mehr: Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter für aktuelle Finanztipps und registrieren Sie sich gratis auf unserer Webseite. So erhalten Sie Zugriff auf unsere ausführlichen Vergleiche und haben die Möglichkeit, sich Artikel zu merken!

Biallo Tagesgeld Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 10.000 €, Anlagedauer: 6 Monate, Sicherheit: Alle Anbieter. Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
Bewertung
S&P Länderrating
Produktdetails
Anbieter und Produkt
Zinssatz
2,75% /
138,29 €
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Produktdetails
  • Basiszins: 1,00%
  • Aktionszins: 2,75% - gilt für die ersten 6 Monate
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz
2,75% /
137,97 €
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Produktdetails
  • Basiszins: 0,75%
  • Aktionszins: 2,75% - gilt für die ersten 6 Monate
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz
3,00% /
129,02 €
Bewertung
5/5
S&P Länderrating
AAA
Niederlande
Produktdetails
  • Basiszins: 1,80%
  • Aktionszins: 3,00% - gilt für die ersten 4 Monate
Zum Anbieter
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 31.03.2026

Über die Redakteurin Franziska Baum

Alle Artikel der Redakteurin Franziska Baum ansehen
Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.