
Deutschland- Basiszins: 1,00%
- Aktionszins: 2,75% - gilt für die ersten 6 Monate

Deutschland- Basiszins: 0,75%
- Aktionszins: 2,75% - gilt für die ersten 6 Monate

Niederlande- Basiszins: 1,80%
- Aktionszins: 3,00% - gilt für die ersten 4 Monate
Holen Sie sich Ihr Geld von Amazon zurück? Die Sammelklage gegen Prime Video geht in die heiße Phase. Erfahren Sie hier, wie Sie sich bis Juni 2026 anmelden, welche Beträge Ihnen zustehen und worauf Sie bei der Ausfüllhilfe achten müssen.
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto ohne Werbung auf der Karosserie. Ein Jahr später klebt der Händler ungefragt Plakate darauf – es sei denn, Sie zahlen monatlich extra. Genauso lässt sich das Vorgehen von Amazon bei Prime Video beschreiben. Seit Februar 2024 müssen Kunden entweder Werbeunterbrechungen und eine schlechtere Bild- und Tonqualität akzeptieren oder 2,99 Euro zusätzlich pro Monat bezahlen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das für rechtswidrig und hat deshalb eine der größten Sammelklagen Deutschlands gestartet. Für Sie als Verbraucher ist das eine hervorragende Nachricht. In der mündlichen Verhandlung, die am 19. Mai 2026 vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München beginnt, wird geklärt, ob Amazon laufende Verträge einseitig verschlechtern durfte. Es geht hierbei nicht nur um ein paar Euro, sondern um ein Grundsatzurteil für den gesamten digitalen Markt.
Rund 17 Millionen Prime-Mitglieder in Deutschland sind von der Änderung betroffen. Viele haben das Zusatz-Abo für Werbefreiheit abgeschlossen, um den gewohnten Komfort zu behalten. Andere schauen nun Werbung, obwohl sie ursprünglich für ein werbefreies Produkt unterschrieben haben.
Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass Amazon eine ausdrückliche Zustimmung hätte einholen müssen, statt die Kunden vor vollendete Tatsachen zu stellen. „Amazon hat ein bestehendes Modell einseitig verschlechtert“, erklärt Andreas Eichhorst von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ziel der Klage ist es, dass jeder angemeldete Nutzer die zu viel gezahlten Beträge oder eine Entschädigung für die Werbeeinblendungen zurückerhält. Da sich die Ansprüche seit Februar 2024 monatlich summieren, geht es pro Haushalt schnell um Beträge über 35 Euro pro Jahr.
Sie können sich der Klage anschließen, wenn folgende Punkte auf Sie zutreffen:
Das Verfahren gegen Amazon ist kein Einzelfall. Sammelklagen (offiziell Abhilfeklagen oder Musterfeststellungsklagen) haben sich in den letzten Jahren als effektives Mittel erwiesen, um Großkonzerne in die Schranken zu weisen. Ein aktuelles Beispiel ist der Energiemarkt: Auch hier müssen sich viele Kunden gegen einseitige Vertragskündigungen oder massive Preiserhöhungen wehren.
Falls Sie beispielsweise von den plötzlichen Kündigungen der Billigstrom-Anbieter betroffen waren, sollten Sie prüfen, ob Sie noch Schadensersatz von Stromio oder gas.de fordern können. Gerade bei Stromio ist Eile geboten: Nur noch bis 16. April können Sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen.
Die Anmeldung erfolgt online beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Folgen Sie einfach dieser Kurzanleitung:
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung per Post. Damit sind Sie offiziell Teil des Verfahrens. Amazon darf Ihnen übrigens nicht aufgrund der Klage-Teilnahme kündigen – davor sind Sie rechtlich geschützt.
Das Zeitfenster für Ihre Anmeldung ist begrenzt. Das Klageregister schließt voraussichtlich am 9. Juni 2026, also drei Wochen nach dem ersten Verhandlungstermin. Wer sich bis dahin nicht eingetragen hat, geht bei einem positiven Urteil leer aus.
Zusätzlich zur Prime-Video-Klage läuft ein weiteres Verfahren der Verbraucherzentrale NRW. Dabei geht es um die allgemeine Preiserhöhung von Amazon Prime aus dem Sommer 2022. Da dies zwei rechtlich getrennte Vorgänge sind, können Sie sich für beide Verfahren registrieren und so Ihre Chancen auf Rückzahlungen maximieren.
Haben Sie sich bereits der Klage angeschlossen oder finden Sie den Aufwand für die Beträge zu hoch? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Ihre Meinung zum Thema Streaming-Preise und Sammelklagen mit. Senden Sie uns gerne eine E-Mail an redaktion@biallo.de.
Verpassen Sie keine Informationen mehr: Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter für aktuelle Finanztipps und registrieren Sie sich gratis auf unserer Webseite. So erhalten Sie Zugriff auf unsere ausführlichen Vergleiche und haben die Möglichkeit, sich Artikel zu merken!

Deutschland
Deutschland
Niederlande