Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, das den Missbrauch bei Zwangsversteigerungen von Immobilien verhindern soll. Oft leiden Mieter unter den Praktiken neuer Eigentümer, die Immobilien ersteigern, ohne den vollen Kaufpreis zu zahlen. Die neuen Eigentümer kassieren Mieten, obwohl sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen. Mit dem neuen Gesetz erhalten Kommunen das Recht, gegen diese Praktiken vorzugehen und die Mieter zu schützen.

Schutz für Mieter und Kommunen

Das neue Gesetz ermöglicht es Städten und Gemeinden, eine gerichtlich angeordnete Verwaltung für bei Zwangsversteigerungen erworbenen Immobilien zu beantragen. Das Ziel des Gesetzes ist es, den Anreiz für missbräuchliche Ersteigerungen zu verringern. Neue Vermieter sollen keine Mieten kassieren dürfen, bevor Sie den Kaufpreis nicht voll gezahlt haben.  

Bei Missbrauch sollen Kommunen die Möglichkeit haben, die Immobilien vorübergehend dem neuen Eigentümer zu entziehen, um Mieter zu schützen. Der Missbrauch von sogenannten Schrottimmobilien soll verhindert werden.

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Mieteinnahmen unter Kontrolle

Schrottimmobilien sind oft stark sanierungsbedürftige Häuser oder Wohnungen, die von Käufern zu überhöhten Preisen ersteigert werden. Diese zahlen häufig nur die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsleistung und nicht den vollen Kaufpreis. Dennoch kassieren sie Mieten, während sich der Zustand der Immobilien weiter verschlechtert. Das neue Gesetz sieht vor, dass Mieteinnahmen an einen gerichtlich bestellten Verwalter fließen sollen, um unrechtmäßige Gewinne zu verhindern.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, dass die Geschäftemacherei mit Schrottimmobilien der Vergangenheit angehören müsse. Eine bestehende Rechtslücke habe es ermöglicht, solche Immobilien zu erwerben und zu überhöhten Preisen zu vermieten. Diese Lücke wird nun geschlossen. Der Gesetzentwurf wurde bereits im März vom Kabinett beschlossen und benötigt keine Zustimmung des Bundesrats. Die Länderkammer plädierte dafür, länderspezifische Regelungen zuzulassen.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 21.03.2025

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Quellen:

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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