Energiekosten

Jetzt Schadensersatz sichern: Musterfeststellungsklage gegen Gas.de und Stromio nutzen

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 18.03.2026
Schließen Sie sich den Sammelklagen gegen die Stromio und gegen gas.de an.

Achtung Fristende: Werden Sie jetzt aktiv, um sich Schadensersatz von gas.de oder Stromio zu sichern. Die aktuellen Musterfeststellungsklagen bieten Ihnen die letzte Chance, Geld für teure Energietarife zurückzuholen. Erfahren Sie hier, wie Sie sich bis April 2026 unkompliziert registrieren.

Die Energiekrise der Jahre 2021 und 2022 hat Spuren hinterlassen, die viele Haushalte noch heute im Geldbeutel spüren. Damals stellten Billig-Anbieter wie die Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH und die Stromio GmbH von heute auf morgen die Lieferung ein. Tausende Kunden landeten unfreiwillig in der teuren Ersatzversorgung ihrer örtlichen Stadtwerke.

Aus Sicht der Verbraucherschützer waren diese Kündigungen rechtlich nicht haltbar. Da die Unternehmen nicht insolvent waren, hätten sie ihre Verträge erfüllen müssen. Mit einer Musterfeststellungsklage wird nun stellvertretend für alle Betroffenen geklärt, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Da das Verfahren in die entscheidende Phase geht, sollten Sie jetzt handeln, um Ihre Ansprüche nicht verjähren zu lassen.

Gas.de Schadensersatz: Was Sie jetzt konkret tun müssen

Wenn Sie Kunde bei gas.de waren und Ende 2021 gekündigt wurden, ist der 18. Dezember 2025 ein entscheidendes Datum für Sie. An diesem Tag wurde die Klage beim Oberlandesgericht Hamm offiziell eingereicht.

Das ist Ihr persönlicher Fahrplan für die Entschädigung: Zunächst sollten Sie prüfen, wie hoch Ihr finanzieller Schaden tatsächlich ist. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis Ihres alten gas.de-Vertrags und den deutlich höheren Kosten beim Ersatzversorger. Sobald Sie diese Summe kennen, können Sie sich offiziell am Verfahren beteiligen.

So funktioniert die Anmeldung im Klageregister

Die Teilnahme an der Klage erfolgt über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Sobald das Register für das jeweilige Verfahren (gas.de oder Stromio) geöffnet ist, stellt das Bundesamt ein Onlineformular zur Verfügung. Jedes Verfahren hat sein eigenes Formular, in dem formale Details wie das Gericht und das Aktenzeichen bereits eingetragen sind.

Achten Sie beim Ausfüllen unbedingt darauf, alle Pflichtfelder zu bearbeiten, da Ihre Anmeldung sonst ungültig sein könnte. Das Bundesamt stellt hierfür eine ausführliche Ausfüllanleitung bereit. Zudem gibt es hilfreiche Portale wie musterfeststellungsklagen.de, die häufig gestellte Fragen beantworten. Es gibt sogar spezielle Ausfüllhilfen der Verbraucherschützer, die passende Textbausteine für Ihre Begründung enthalten. Ein wichtiger Hinweis: Sie müssen zum jetzigen Zeitpunkt keine Vertragsunterlagen an das Bundesamt oder die Verbraucherzentrale schicken. Es reicht aus, Ihre Daten im Formular korrekt zu hinterlegen.

Benötigen Sie einen Anwalt und entstehen Kosten?

Ein großer Vorteil der Musterfeststellungsklage ist das geringe Risiko für Sie als Verbraucher. Für die bloße Anmeldung im Klageregister benötigen Sie keinen eigenen Anwalt. Es entstehen Ihnen auch keine Gerichtskosten durch die Teilnahme am Musterverfahren.

Sollte das Gericht jedoch ein Urteil fällen, das den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach bestätigt, müssen Sie Ihren individuellen Schaden im Nachgang selbst beim Anbieter einfordern. Erst in diesem zweiten Schritt könnte rechtliche Unterstützung sinnvoll sein, falls der Anbieter sich trotz Urteil querstellt. Die Musterfeststellungsklage klärt lediglich die grundsätzliche Rechtslage für alle Beteiligten gemeinsam.

Warum die Kündigung von Gas.de und Stromio unzulässig war

Viele Anbieter begründeten die Lieferstopps mit den extrem gestiegenen Preisen an den Energiebörsen. Doch das ist kein zulässiger Kündigungsgrund. Ein Unternehmen trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Beschaffungsstrategie selbst. Haben Sie eine Preisgarantie erhalten, muss der Anbieter diese einhalten – egal, wie teuer der Einkauf für ihn wird.

Daher empfehlen wir Ihnen, gegenüber dem alten Anbieter schriftlich Schadensersatz anzumelden. Auch wenn dieser vermutlich zunächst ablehnt, unterbricht ein offizieller Widerspruch oder die Teilnahme an der Musterklage die Verjährung Ihrer Ansprüche.

Teure Gastarife: Grundversorgung und Ersatzversorgung erklärt

Ein weiteres Ärgernis für viele Betroffene war die Aufspaltung der Tarife durch die Grundversorger. Wer neu in die Versorgung rutschte, zahlte oft das Doppelte der Bestandskunden. Seit November 2022 ist dies in der Grundversorgung verboten, in der kurzfristigen Ersatzversorgung (die ersten drei Monate nach dem Lieferstopp) jedoch unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Falls Sie aktuell noch unter hohen Preisen leiden, sollten Sie prüfen, ob ein Wechsel zu einem alternativen Anbieter möglich ist. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen. Einen aktuellen Überblick über faire Tarife bieten Ihnen der Gaspreisvergleich und der Strompreisvergleich von biallo.de.

Stromio Klage 2026: Letzte Chance auf Geld zurück

Das Verfahren gegen die Stromio GmbH ist bereits weiter fortgeschritten. Hier wurde die Klage Anfang 2025 sogar auf den Geschäftsführer und den Mutterkonzern ausgeweitet. Dies erhöht die Chance, dass im Erfolgsfall tatsächlich Geld fließt. Der entscheidende Termin zur mündlichen Verhandlung ist der 16. April 2026. Eine Eintragung ins Klageregister ist gesetzlich nur bis zum Ablauf des Tages vor der Verhandlung möglich. 

Checkliste: Erforderliche Unterlagen

Damit Sie nach einem erfolgreichen Urteil Ihren Anspruch schnell geltend machen können, sollten Sie folgende Unterlagen laut der Verbraucherzentrale Hessen bereits jetzt zusammenstellen:

  • Lieferbestätigung und Vertragsunterlagen des Energieanbieters, in denen die Tarifkonditionen stehen.
  • Kündigung des Energieanbieters.
  • Tarifkonditionen in der Ersatzversorgung (Lieferbestätigung, Vertragsunterlagen, Preisblatt).
  • Falls Sie in die Grundversorgung gewechselt sind: die Tarifkonditionen in der Grundversorgung (Lieferbestätigung, Vertragsunterlagen, Preisblatt).
  • Falls Sie einen günstigeren Vertrag als die Grundversorgung gefunden haben und zu einem anderen Anbieter gewechselt sind: die Tarifkonditionen des neuen Sondervertrages (Lieferbestätigung, Vertragsunterlagen).
  • Dokumentation Ihrer Strom- bzw. Gaszählerstände mit Datum (zum Beispiel als Foto):
    • bei Beginn und Ende der Ersatzbelieferung oder am letzten Tag der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit.
    • wenn Sie in der Grundversorgung geblieben sind: vom Beginn der Belieferung und am letzten Tag der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit.
    • bei einem Anbieterwechsel in einen Sondervertrag: bei Beginn der Belieferung durch den neuen Anbieter und am letzten Tag der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit.

So sichern Sie Ihre Ansprüche

Wenn Sie von den Kündigungen durch gas.de oder Stromio betroffen sind, sollten Sie jetzt aktiv werden und keine Zeit verlieren. Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage über das Klageregister des Bundesamtes für Justiz bietet einen risikofreien Weg, Schadensersatzansprüche ohne eigene Anwaltskosten rechtlich abzusichern. Besonders wichtig ist es, die Ausschlussfrist für das Stromio-Verfahren am 15. April 2026 im Blick zu behalten und sämtliche Abrechnungen sowie Zählerstände sorgfältig zu dokumentieren. Nur mit diesen Belegen können Sie die Preisdifferenz zwischen dem alten Billigtarif und der teuren Ersatzversorgung nach einem positiven Urteil erfolgreich zurückfordern.

Ihre Meinung ist gefragt!

Warten Sie auch noch auf eine Entschädigung von gas.de oder Stromio? Haben Sie Schwierigkeiten bei der Anmeldung im Klageregister? Wir möchten Ihre Erfahrungen hören! Senden Sie uns gerne eine E-Mail an redaktion@biallo.de.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 18.03.2026

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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