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SchwedenAchtung Fristende: Werden Sie jetzt aktiv, um sich Schadensersatz von gas.de oder Stromio zu sichern. Die aktuellen Musterfeststellungsklagen bieten Ihnen die letzte Chance, Geld für teure Energietarife zurückzuholen. Erfahren Sie hier, wie Sie sich bis April 2026 unkompliziert registrieren.
Die Energiekrise der Jahre 2021 und 2022 hat Spuren hinterlassen, die viele Haushalte noch heute im Geldbeutel spüren. Damals stellten Billig-Anbieter wie die Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH und die Stromio GmbH von heute auf morgen die Lieferung ein. Tausende Kunden landeten unfreiwillig in der teuren Ersatzversorgung ihrer örtlichen Stadtwerke.
Aus Sicht der Verbraucherschützer waren diese Kündigungen rechtlich nicht haltbar. Da die Unternehmen nicht insolvent waren, hätten sie ihre Verträge erfüllen müssen. Mit einer Musterfeststellungsklage wird nun stellvertretend für alle Betroffenen geklärt, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Da das Verfahren in die entscheidende Phase geht, sollten Sie jetzt handeln, um Ihre Ansprüche nicht verjähren zu lassen.
Wenn Sie Kunde bei gas.de waren und Ende 2021 gekündigt wurden, ist der 18. Dezember 2025 ein entscheidendes Datum für Sie. An diesem Tag wurde die Klage beim Oberlandesgericht Hamm offiziell eingereicht.
Das ist Ihr persönlicher Fahrplan für die Entschädigung: Zunächst sollten Sie prüfen, wie hoch Ihr finanzieller Schaden tatsächlich ist. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis Ihres alten gas.de-Vertrags und den deutlich höheren Kosten beim Ersatzversorger. Sobald Sie diese Summe kennen, können Sie sich offiziell am Verfahren beteiligen.
Die Teilnahme an der Klage erfolgt über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Sobald das Register für das jeweilige Verfahren (gas.de oder Stromio) geöffnet ist, stellt das Bundesamt ein Onlineformular zur Verfügung. Jedes Verfahren hat sein eigenes Formular, in dem formale Details wie das Gericht und das Aktenzeichen bereits eingetragen sind.
Achten Sie beim Ausfüllen unbedingt darauf, alle Pflichtfelder zu bearbeiten, da Ihre Anmeldung sonst ungültig sein könnte. Das Bundesamt stellt hierfür eine ausführliche Ausfüllanleitung bereit. Zudem gibt es hilfreiche Portale wie musterfeststellungsklagen.de, die häufig gestellte Fragen beantworten. Es gibt sogar spezielle Ausfüllhilfen der Verbraucherschützer, die passende Textbausteine für Ihre Begründung enthalten. Ein wichtiger Hinweis: Sie müssen zum jetzigen Zeitpunkt keine Vertragsunterlagen an das Bundesamt oder die Verbraucherzentrale schicken. Es reicht aus, Ihre Daten im Formular korrekt zu hinterlegen.
Ein großer Vorteil der Musterfeststellungsklage ist das geringe Risiko für Sie als Verbraucher. Für die bloße Anmeldung im Klageregister benötigen Sie keinen eigenen Anwalt. Es entstehen Ihnen auch keine Gerichtskosten durch die Teilnahme am Musterverfahren.
Sollte das Gericht jedoch ein Urteil fällen, das den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach bestätigt, müssen Sie Ihren individuellen Schaden im Nachgang selbst beim Anbieter einfordern. Erst in diesem zweiten Schritt könnte rechtliche Unterstützung sinnvoll sein, falls der Anbieter sich trotz Urteil querstellt. Die Musterfeststellungsklage klärt lediglich die grundsätzliche Rechtslage für alle Beteiligten gemeinsam.
Viele Anbieter begründeten die Lieferstopps mit den extrem gestiegenen Preisen an den Energiebörsen. Doch das ist kein zulässiger Kündigungsgrund. Ein Unternehmen trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Beschaffungsstrategie selbst. Haben Sie eine Preisgarantie erhalten, muss der Anbieter diese einhalten – egal, wie teuer der Einkauf für ihn wird.
Daher empfehlen wir Ihnen, gegenüber dem alten Anbieter schriftlich Schadensersatz anzumelden. Auch wenn dieser vermutlich zunächst ablehnt, unterbricht ein offizieller Widerspruch oder die Teilnahme an der Musterklage die Verjährung Ihrer Ansprüche.
Ein weiteres Ärgernis für viele Betroffene war die Aufspaltung der Tarife durch die Grundversorger. Wer neu in die Versorgung rutschte, zahlte oft das Doppelte der Bestandskunden. Seit November 2022 ist dies in der Grundversorgung verboten, in der kurzfristigen Ersatzversorgung (die ersten drei Monate nach dem Lieferstopp) jedoch unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Falls Sie aktuell noch unter hohen Preisen leiden, sollten Sie prüfen, ob ein Wechsel zu einem alternativen Anbieter möglich ist. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen. Einen aktuellen Überblick über faire Tarife bieten Ihnen der Gaspreisvergleich und der Strompreisvergleich von biallo.de.
Das Verfahren gegen die Stromio GmbH ist bereits weiter fortgeschritten. Hier wurde die Klage Anfang 2025 sogar auf den Geschäftsführer und den Mutterkonzern ausgeweitet. Dies erhöht die Chance, dass im Erfolgsfall tatsächlich Geld fließt. Der entscheidende Termin zur mündlichen Verhandlung ist der 16. April 2026. Eine Eintragung ins Klageregister ist gesetzlich nur bis zum Ablauf des Tages vor der Verhandlung möglich.
Damit Sie nach einem erfolgreichen Urteil Ihren Anspruch schnell geltend machen können, sollten Sie folgende Unterlagen laut der Verbraucherzentrale Hessen bereits jetzt zusammenstellen:
Wenn Sie von den Kündigungen durch gas.de oder Stromio betroffen sind, sollten Sie jetzt aktiv werden und keine Zeit verlieren. Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage über das Klageregister des Bundesamtes für Justiz bietet einen risikofreien Weg, Schadensersatzansprüche ohne eigene Anwaltskosten rechtlich abzusichern. Besonders wichtig ist es, die Ausschlussfrist für das Stromio-Verfahren am 15. April 2026 im Blick zu behalten und sämtliche Abrechnungen sowie Zählerstände sorgfältig zu dokumentieren. Nur mit diesen Belegen können Sie die Preisdifferenz zwischen dem alten Billigtarif und der teuren Ersatzversorgung nach einem positiven Urteil erfolgreich zurückfordern.
Warten Sie auch noch auf eine Entschädigung von gas.de oder Stromio? Haben Sie Schwierigkeiten bei der Anmeldung im Klageregister? Wir möchten Ihre Erfahrungen hören! Senden Sie uns gerne eine E-Mail an redaktion@biallo.de.
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