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Unwirksame Preiserhöhung

Netflix und Spotify: Kammergericht bestätigt Landgericht-Urteil

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 27.11.2023

Auf einen Blick

  • Die Streaming-Anbieter Netflix und Spotify haben im Laufe der Jahre die Preise für ihre Dienste einseitig erhöht.
  • Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin bestätigte nun auch das Kammergericht Berlin die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen.
  • Was das Urteil bedeutet, erfahren Sie im Artikel.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Landgericht Berlin hält Klausel für ungültig
  2. Kammergericht bestätigt Urteil

Netflix gehört zu den beliebtesten Streaming-Anbietern am deutschen Markt. Seit 2014 ist das Unternehmen auch für Nutzerinnen und Nutzer aus Deutschland verfügbar. Allerdings wurde das Streaming-Abo im Laufe der Jahre immer teurer. Zu Beginn zahlten Sie für das Standard-Abo 8,99 Euro im Monat. Dieses kostet mittlerweile 12,99 Euro. Das Premium-Abo stieg von 11,99 Euro auf 17,99 Euro. Lediglich die Basis-Variante ist unverändert bei 7,99 Euro geblieben. Mittlerweile hat sich Netflix sogar dafür entschieden, das werbefreie Basis-Abo zu streichen.

 

Landgericht Berlin hält Klausel für ungültig

In einem Urteil vom 16. Dezember 2021 (Aktenzeichen: 52 O 157/21) entschied das Landgericht Berlin, dass die Klausel, auf welche sich Netflix im Zuge der Preiserhöhungen beruft, unwirksam ist. Mit diesem Urteil folgte das Landgericht einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Netflix hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

 

Kammergericht bestätigt Urteil

Aufgrund der Berufung ging der Prozess in die nächsthöhere Instanz. Das Problem an der Preiserhöhung war, dass diese einseitig und ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden erfolgte. Netflix sieht dies allerdings anders.

Nun hat mit dem Kammergericht Berlin mittlerweile ein zweites Gericht zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher entschieden. Noch sind die Urteile (Urteil Kammergericht | 23U 15/22 und 52 O 157/21 LG Berlin | 15.11.2023 sowie Urteil Kammergericht | 23 U 112/22 und 52 O 296/21 LG Berlin | 15.11.2023) für die Streaming-Anbieter Netflix und Spotify nicht rechtsgültig. Dennoch sind die Urteile laut den Verbraucherschützern richtungsweisend. Sollte das Urteil Rechtsgültigkeit erlangen, erfahren Sie dies bei uns. Dafür empfehlen wir Ihnen, unseren Newsletter zu abonnieren. Dann verpassen Sie keine News aus dem Finanzbereich mehr.

Sollte das Urteil einmal rechtsgültig werden, sind bis zu 226 Euro Rückerstattung drin. Uns interessiert: Sind Sie auch von der Preiserhöhung bei Netflix oder Spotify betroffen? Senden Sie uns gern Ihre Meinung zu dem Thema per E-Mail an redaktion@biallo.de.

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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