





Seit dem 23. Mai 2024 können sich Amazon Prime-Kundinnen und Kunden für eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen registrieren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei dem Streaming-Anbieter hatten. Hintergrund für die Sammelklage sind Änderungen im Prime Video-Dienst, die Amazon im Februar vorgenommen hat.
Im Februar erhöhte Amazon die Werbequote bei seinem Streaming-Dienst "Prime Video" und strich einige Funktionen. Kundinnen und Kunden wurde angeboten, den Vertrag mit der bisherigen Werbequote weiterzuführen. Dafür sollte ein monatlicher Aufpreis von 2,99 Euro gezahlt werden. Diese Änderungen erfolgten ohne die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer.
Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, erklärt: "Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich. Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste fragen ihre Kunden vorher."
Die sächsischen Verbraucher haben sich entschlossen, eine Schadensersatz-Sammelklage einzureichen. Im Erfolgsfall erhalten die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurück. Betrifft auch Sie die Sammelklage? Ja, wenn Sie vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten, unabhängig davon, ob sie das Zusatz-Abo abgeschlossen haben oder nicht.
"Man muss den Video-Dienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen. Auf ein Jahr gerechnet geht es um etwa 36 Euro und wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Am Ende können also mehrere Jahre zusammenkommen", so Hummel.
Die Anmeldung für die Sammelklage ist beim Bundesamt für Justiz möglich. Sie möchten die Anmeldung nicht selbst vornehmen? Dann holen Sie sich die Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen. Termine können Sie online oder telefonisch unter 0341 696 2929 vereinbaren.
Seit dem 23. Mai 2024 haben sich bereits mehr als 50.123 Personen innerhalb von acht Wochen der Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon Prime angeschlossen. Diese Sammelklage ist die erste ihrer Art gegen das Unternehmen in Europa und betrifft etwa 17 Millionen potenziell Geschädigte, mit einem Gesamtschaden von bis zu 610 Millionen Euro pro Jahr. Möchten Sie sich der Sammelklage ebenfalls anschließen, folgen Sie am besten dem Link.
Wie die Verbraucherzentrale Sachsen in einer Pressemitteilung erklärt, haben sich bereits über 18.000 Verbraucherinnen und Verbraucher der Sammelklage gegen Amazon angeschlossen und sich im Klageregister registriert. Sollten sich alle rund 17 Millionen potenzielle Klägerinnen und Kläger anschließen, könnte es für Amazon Prime um einen Betrag von etwa 610 Millionen Euro im Jahr gehen. Wenn Sie sich der Sammelklage anschließen möchten, können Sie das unter folgendem Link tun.
Uns interessiert, ob Sie zu den betroffenen Amazon-Kunden gehören. Werden Sie sich der Sammelklage anschließen? Schreiben Sie uns gern Ihre Meinung an redaktion@biallo.de. Für Neuigkeiten aus der Finanzwelt empfehlen wir unseren kostenlosen Newsletter.