Was sagt die Rentenversicherung?
Schaut man sich eine Pressemeldung der Deutschen Rentenversicherung an, wird schnell klar, welche Regelung richtig ist. Diese schreibt, dass beim Bezug der deutschen Rente für Ausländer dasselbe Eintrittalter gilt, wie für deutsche Staatsbürger
„Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert – je nach Art der Altersrente – zwischen 63 und 67 Jahren."
Zusätzlich führt die Deutschen Rentenversicherung aus, dass die deutschen Rentenansprüche für Ausländer als auch deutsche Staatsbürger „frühestens nach fünf Jahren Beitragszahlung (sogenannte Mindestversicherungszeit) in die Deutsche Rentenversicherung und dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalters entstehen“.
Die Arbeitszeit in der Ukraine und damit erreichte Mindestversicherungszeit wird in Deutschland nicht anerkannt. Das hängt damit zusammen, dass die Ukraine kein Mitglied der Europäischen Union ist.
Fazit: Die meisten Ukrainer bekommen gar keine Rente in Deutschland
Die meisten ukrainische Flüchtlinge werden demnach gar keine deutsche Rente bekommen. Denn neben dem Erreichen des Renteneintrittalters (zwischen 63 und 67 Jahre) müssen sie mindestens noch fünf Jahre in Deutschland gearbeitet und somit in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Letzteres ist für Schutzsuchende, die wegen des russischen Angriffskrieges geflüchtet sind, schlicht noch gar nicht möglich.
Wir halten fest: Die Meldung ist kein Fake, aber ein Fehler. Sie hat es tatsächlich gegeben. Allerdings haben die Menschen, die die Meldung weiterverbreitet haben und immer noch verbreiten, nicht mitbekommen, dass es mittlerweile eine Richtigstellung gab. Denn die Aussage des MDRs war einfach falsch. Schnell ist eine Neiddebatte entstanden, die niemandem hilft.
Da die Meldung aber gerade bei vielen älteren Mitmenschen von Bekannten oder Freunden kommt, wird diese nicht infrage gestellt und die Falschmeldung weiterverbreitet. Wir raten an dieser Stelle ab, diese Meldung zu teilen. Viel wichtiger wäre, dass Sie demjenigen, von dem Sie die Nachricht erhalten haben, sagen, wie es richtig ist: Ohne fünf Jahre Arbeit und Erreichen des gesetzlich festgelegten Renteneintrittsalters gibt es auch keine Rente für die geflüchteten Ukrainer.