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Auf einen Blick
WhatsApp-Nachrichten sind in der Regel schnell verbreitet. Dabei ist es egal, ob Obi angeblich Gasgrills verlost, Sie einen Gutschein für den Black Friday gewinnen können oder Ihr Kind plötzlich eine neue Handynummer hat und Geld benötigt. Eines haben alle diese Nachrichten gemeinsam: Sie sind nicht echt und stammen von Betrügern.
Anders ist das bei Nachrichten, welche Screenshots enthalten, auf denen etwas behauptet wird. Auch hier kann Betrug dahinterstecken. Manchmal sorgen aber auch Fehler für einen Aufschrei. So geschehen bei der WhatsApp-Meldung, bei der es um die Rente für ukrainische Flüchtlinge geht. Geflüchtete Frauen sollen bereits ab 57,5 Jahren in Deutschland eine Rente bekommen, ohne je Geld eingezahlt zu haben. Männer ab 60 Jahren. Wir erklären, ob das stimmt und was die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer wirklich bekommen.
Besagte Meldung ist per WhatsApp, Facebook und Telegram bereits seit Mai 2022 unterwegs. Aufgrund der getätigten Behauptung ist die Nachricht recht brisant. In der Nachricht wird behauptet, dass der MDR auf eine Nutzeranfrage zu den Sozialleistungen für Ukrainer geantwortet hat. Der MDR soll geschrieben haben, dass ab 1. Juni 2022 die ukrainischen Flüchtlinge Sozialleistungen in Deutschland beantragen dürfen, auch die Rente (bei Frauen mit 57,5 Jahren, Männer mit 60 Jahren).
Nach einiger Recherche kam heraus, dass MDR Investigativ tatsächlich mit dieser Äußerung auf die Frage geantwortet hat. Der Fehler wurde aber schnell erkannt und der Post gelöscht. Auf Nachfragen zu diesem Post hat der MDR Investigativ kommentiert, dass der Redaktion ein Fehler unterlaufen und dass der fragliche Kommentar nicht mehr auf der Facebook-Seite zu finden sei. Außerdem schreibt der MDR, dass er die Veröffentlichung des Kommentars in weiteren Kommentaren richtiggestellt hat.
Schaut man sich eine Pressemeldung der Deutschen Rentenversicherung an, wird schnell klar, welche Regelung richtig ist. Diese schreibt, dass beim Bezug der deutschen Rente für Ausländer dasselbe Eintrittalter gilt, wie für deutsche Staatsbürger
„Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert – je nach Art der Altersrente – zwischen 63 und 67 Jahren."
Zusätzlich führt die Deutschen Rentenversicherung aus, dass die deutschen Rentenansprüche für Ausländer als auch deutsche Staatsbürger „frühestens nach fünf Jahren Beitragszahlung (sogenannte Mindestversicherungszeit) in die Deutsche Rentenversicherung und dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalters entstehen“.
Die Arbeitszeit in der Ukraine und damit erreichte Mindestversicherungszeit wird in Deutschland nicht anerkannt. Das hängt damit zusammen, dass die Ukraine kein Mitglied der Europäischen Union ist.
Die meisten ukrainische Flüchtlinge werden demnach gar keine deutsche Rente bekommen. Denn neben dem Erreichen des Renteneintrittalters (zwischen 63 und 67 Jahre) müssen sie mindestens noch fünf Jahre in Deutschland gearbeitet und somit in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Letzteres ist für Schutzsuchende, die wegen des russischen Angriffskrieges geflüchtet sind, schlicht noch gar nicht möglich.
Wir halten fest: Die Meldung ist kein Fake, aber ein Fehler. Sie hat es tatsächlich gegeben. Allerdings haben die Menschen, die die Meldung weiterverbreitet haben und immer noch verbreiten, nicht mitbekommen, dass es mittlerweile eine Richtigstellung gab. Denn die Aussage des MDRs war einfach falsch. Schnell ist eine Neiddebatte entstanden, die niemandem hilft.
Da die Meldung aber gerade bei vielen älteren Mitmenschen von Bekannten oder Freunden kommt, wird diese nicht infrage gestellt und die Falschmeldung weiterverbreitet. Wir raten an dieser Stelle ab, diese Meldung zu teilen. Viel wichtiger wäre, dass Sie demjenigen, von dem Sie die Nachricht erhalten haben, sagen, wie es richtig ist: Ohne fünf Jahre Arbeit und Erreichen des gesetzlich festgelegten Renteneintrittsalters gibt es auch keine Rente für die geflüchteten Ukrainer.