Der Frühling lockt nach draußen – doch Vorsicht: Wer jetzt im Garten zur Schere greift oder die falschen Schnecken bekämpft, riskiert horrende Bußgelder. Vom Rückschnitt-Verbot seit dem 1. März bis hin zu streng geschützten Arten in Ihrem Beet – wir zeigen Ihnen, welche Regeln Sie jetzt unbedingt kennen müssen, damit Ihr Hobby nicht zur Kostenfalle wird.

Mit den ersten warmen Tagen startet wieder die Gartensaison. Doch bevor Sie loslegen, sollten Sie einige wichtige Regeln kennen. Der Frühling bringt nicht nur die Natur in Schwung, sondern auch bestimmte Vorgaben, die Hobbygärtnerinnen und -gärtner beachten müssen. Verstöße können teuer werden, von Bußgeldern für falsches Schneiden bis hin zu empfindlichen Strafen beim Umgang mit geschützten Tieren.

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern: Frist beachten!

Wenn Sie Bäume oder Sträucher zurückschneiden möchten, ist der Zeitpunkt entscheidend. Bis Ende Februar dürfen Sie größere Rückschnitte vornehmen. Ab dem 1. März greift jedoch das Bundesnaturschutzgesetz, das Vögel und andere Tiere während der Brut- und Setzzeit schützt. Wenn Sie danach noch kräftig zur Schere greifen, riskieren Sie Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Kleinere Formschnitte sind weiterhin erlaubt, doch auch hier sollten Sie auf Nester achten, um die Tierwelt nicht zu stören.

Rasenmähen: Nicht zu oft und nicht zu kurz

Auch beim Rasenmähen gibt es einiges zu beachten. Viele Gärtner mähen ihren Rasen zu häufig oder zu kurz. Das kann der Umwelt schaden. Ist der Rasen höher gewachsen, fördert dies die Artenvielfalt und schützt Insekten wie Bienen und Schmetterlinge. Zudem können örtliche Ruhezeiten den Einsatz von Rasenmähern einschränken – Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Schnecken im Garten: Vorsicht bei geschützten Arten

Mit dem Frühling kehren auch die Schnecken in die Gärten zurück. Während viele Gärtnerinnen und Gärtner die Weichtiere als Plage empfinden, gibt es unter ihnen Arten, die streng geschützt sind. Wenn Sie diese Schnecken töten, riskieren Sie hohe Bußgelder.

Geschützte Schneckenarten und ihre Bedeutung

Nicht alle Schnecken sind schädlich. Einige Arten, wie die Gehäuseschnecken, ernähren sich von abgestorbenem Pflanzenmaterial und sind nützlich für das ökologische Gleichgewicht. Besonders hervorzuheben ist der Tigerschnegel, der sogar andere Nacktschnecken frisst. Der Tigerschnegel sieht aus wie eine Nacktschnecke mit Leopardenmuster. Er ist zwar nicht gefährdet, sollte aber trotzdem geschützt werden.

Streng unter Naturschutz stehen unter anderem die "Gefleckte Weinbergschnecke" und die "Gewöhnliche Weinbergschnecke". Die Weinbergschnecken fressen unter anderem die Gelege von anderen Schnecken. Auch die "Nordische Purpurschnecke" zählt zu den geschützten Arten, kommt jedoch nur in der Nordsee vor. 

Das Töten dieser geschützten Schnecken kann teuer werden: In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, in Nordrhein-Westfalen bis zu 50.000 Euro und in Brandenburg sogar bis zu 65.000 Euro.

So schützen Sie Ihren Garten ohne Bußgeldrisiko

Wenn Sie Schnecken bekämpfen möchten, setzen Sie auf tierfreundliche Methoden. Natürliche Feinde wie Igel, Vögel oder Laufenten können helfen, die Schneckenpopulation zu kontrollieren. Hier könnte wieder ein Rasen helfen, der nicht zu kurz ist und in dem sich Igel wohlfühlen. 

Weitere Lösungen, um Schnecken von den Pflanzen fernzuhalten, sind Schneckenkrägen, Kupferband und Kaffeesatz. Die berühmte Schale Bier aufzustellen, ist wiederum nicht so gut, weil die Schnecken im Bier sterben.

Alternativ können Sie die Tiere einsammeln und auf einer nahegelegenen Wiese aussetzen. Lassen Sie jedoch nützliche Arten wie die Weinbergschnecke in Ihrem Garten, da sie das Ökosystem positiv beeinflussen.

Tiere im Garten sind gerade für Kinder immer ein besonderes Erlebnis. Ob Schnecken, Igel, Vögel – und ja: sogar Würmer und Käfer finden die Kleinen ganz toll.

🛑 Garten-Checkliste: Das ist ab dem 1. März verboten

Um Bußgelder von bis zu 65.000 Euro zu vermeiden, sollten Sie diese Punkte beachten:

1. Radikaler Rückschnitt von Hecken & Gebüschen

  • Zeitraum: 1. März bis 30. September.
  • Verbot: Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt (radikal gekürzt) werden.
  • Erlaubt: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Zuwachsbeseitigung (vorher unbedingt auf Vogelnester prüfen!).

2. Fällen von Bäumen (außerhalb des Waldes)

  • Verbot: Das Fällen von Bäumen in Gärten oder Grünanlagen ist in der Brutzeit stark eingeschränkt.
  • Wichtig: Achten Sie zusätzlich auf die kommunale Baumschutzsatzung Ihrer Stadt, die oft noch strengere Regeln vorgibt.

3. Töten geschützter Schneckenarten

  • Verbot: Der Einsatz von Schneckenkorn oder das Zerschneiden von Gehäuseschnecken ist tabu.
  • Betroffene Arten: Weinbergschnecken (alle Arten) stehen unter Naturschutz.
  • Tipp: Nutzen Sie stattdessen Kupferband, Kaffeesatz oder sammeln Sie die Tiere ein.

4. Missachtung der Ruhezeiten beim Rasenmähen

  • Regel: Laute Geräte (Rasenmäher, Vertikutierer) dürfen an Sonn- und Feiertagen gar nicht und werktags meist nur zwischen 07:00 und 20:00 Uhr laufen.
  • Vorsicht: Besonders laute Geräte wie Laubbläser haben oft noch strengere Einsatzzeiten (oft nur 09:00–13:00 und 15:00–17:00 Uhr).

5. Vernichtung von Wildbienen- & Wespennestern

  • Verbot: Das eigenmächtige Zerstören von Nestern geschützter Insekten ist untersagt.
  • Lösung: Bei Gefahr muss ein Experte (Imker oder Schädlingsbekämpfer mit Sondergenehmigung) gerufen werden.

Profi-Tipp: Dokumentieren Sie größere Pflegeschnitte im Zweifel mit einem Foto vom Nest-Check. So können Sie im Falle einer Anzeige nachweisen, dass Sie den Artenschutz berücksichtigt haben.

📊 Bußgeld-Tabelle: Das kostet Fehlverhalten im Garten

VerstoßBußgeld-Rahmen (min. – max.)Besonderheiten
Hecken-Rückschnitt (1.3. – 30.9.)50 € bis 15.000 €In Mecklenburg-Vorpommern theoretisch bis zu 100.000 €.
Baum fällen (ohne Genehmigung)50 € bis 50.000 €Je nach Bundesland, Stammumfang und Baumart.
Rasenmähen am Sonntagbis zu 50.000 €Gilt auch für Feiertage; Elektromäher oft toleriert, Benzinmäher streng verboten.
Artenschutz-Verstoß (z.B. Weinbergschnecke)bis zu 65.000 €Höchstsatz gilt z.B. in Brandenburg für streng geschützte Arten.
Illegale Entsorgung (Grünschnitt im Wald)10 € bis 2.500 €Variiert stark nach Menge (Eimer vs. Anhängerladung).
(Stand 23.03.2026) Bitte beachten Sie: Die Bundesländer haben einen großen Ermessensspielraum. Die Höchststrafen werden meist nur bei Vorsatz oder in besonders schweren Fällen (z.B. Zerstörung seltener Biotope) verhängt.

🔍 Die wichtigsten Quellen & Fakten im Detail

Heckenschnitt (§ 39 BNatSchG): Das Bundesnaturschutzgesetz ist hier die zentrale Rechtsgrundlage. Erlaubt sind während der Schonzeit nur "schonende Form- und Pflegeschnitte", um den Zuwachs zu entfernen. Ein radikales "Auf-den-Stock-Setzen" ist strikt untersagt.

Schnecken & Insekten: Die Weinbergschnecke (Helix pomatia) ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Das Töten dieser Tiere kann in Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg Bußgelder bis zu 50.000 Euro beziehungsweise 65.000 Euro nach sich ziehen. Auch das Zerstören von Nestern von Wildbienen oder Wespen fällt unter den strengen Artenschutz.

Lärmschutz (32. BImSchV): Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt bundesweit, dass Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen von 20:00 bis 07:00 Uhr ruhen müssen. In Wohngebieten gibt es oft zusätzliche Mittagsruhen (meist 13:00 bis 15:00 Uhr) durch lokale Satzungen.

Wichtiger Hinweis: Die exakten Beträge hängen immer von der kommunalen Satzung Ihres Wohnorts ab. Im Zweifel gibt das örtliche Ordnungsamt oder die Untere Naturschutzbehörde Auskunft.

Ihre Meinung ist gefragt!

Wie gehen Sie mit Schnecken in Ihrem Garten um? Schreiben Sie uns an redaktion@biallo.de und teilen Sie Ihre Erfahrungen. 

Biallo Tagesgeld Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 10.000 €, Anlagedauer: 6 Monate, Sicherheit: Alle Anbieter. Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
Bewertung
S&P Länderrating
Produktdetails
Anbieter und Produkt
Zinssatz
2,90% /
145,88 €
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Produktdetails
  • Basiszins: 1,00%
  • Aktionszins: 2,90% - gilt für die ersten 6 Monate
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz
2,75% /
137,97 €
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Produktdetails
  • Basiszins: 0,75%
  • Aktionszins: 2,75% - gilt für die ersten 6 Monate
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz
2,75% /
120,01 €
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Niederlande
Produktdetails
  • Basiszins: 1,75%
  • Aktionszins: 2,75% - gilt für die ersten 4 Monate
Zum Anbieter
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 24.02.2026

Über die Redakteurin Franziska Baum

Alle Artikel der Redakteurin Franziska Baum ansehen
Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.