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Der Frühling lockt nach draußen – doch Vorsicht: Wer jetzt im Garten zur Schere greift oder die falschen Schnecken bekämpft, riskiert horrende Bußgelder. Vom Rückschnitt-Verbot seit dem 1. März bis hin zu streng geschützten Arten in Ihrem Beet – wir zeigen Ihnen, welche Regeln Sie jetzt unbedingt kennen müssen, damit Ihr Hobby nicht zur Kostenfalle wird.
Mit den ersten warmen Tagen startet wieder die Gartensaison. Doch bevor Sie loslegen, sollten Sie einige wichtige Regeln kennen. Der Frühling bringt nicht nur die Natur in Schwung, sondern auch bestimmte Vorgaben, die Hobbygärtnerinnen und -gärtner beachten müssen. Verstöße können teuer werden, von Bußgeldern für falsches Schneiden bis hin zu empfindlichen Strafen beim Umgang mit geschützten Tieren.
Wenn Sie Bäume oder Sträucher zurückschneiden möchten, ist der Zeitpunkt entscheidend. Bis Ende Februar dürfen Sie größere Rückschnitte vornehmen. Ab dem 1. März greift jedoch das Bundesnaturschutzgesetz, das Vögel und andere Tiere während der Brut- und Setzzeit schützt. Wenn Sie danach noch kräftig zur Schere greifen, riskieren Sie Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Kleinere Formschnitte sind weiterhin erlaubt, doch auch hier sollten Sie auf Nester achten, um die Tierwelt nicht zu stören.
Auch beim Rasenmähen gibt es einiges zu beachten. Viele Gärtner mähen ihren Rasen zu häufig oder zu kurz. Das kann der Umwelt schaden. Ist der Rasen höher gewachsen, fördert dies die Artenvielfalt und schützt Insekten wie Bienen und Schmetterlinge. Zudem können örtliche Ruhezeiten den Einsatz von Rasenmähern einschränken – Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Mit dem Frühling kehren auch die Schnecken in die Gärten zurück. Während viele Gärtnerinnen und Gärtner die Weichtiere als Plage empfinden, gibt es unter ihnen Arten, die streng geschützt sind. Wenn Sie diese Schnecken töten, riskieren Sie hohe Bußgelder.
Nicht alle Schnecken sind schädlich. Einige Arten, wie die Gehäuseschnecken, ernähren sich von abgestorbenem Pflanzenmaterial und sind nützlich für das ökologische Gleichgewicht. Besonders hervorzuheben ist der Tigerschnegel, der sogar andere Nacktschnecken frisst. Der Tigerschnegel sieht aus wie eine Nacktschnecke mit Leopardenmuster. Er ist zwar nicht gefährdet, sollte aber trotzdem geschützt werden.
Streng unter Naturschutz stehen unter anderem die "Gefleckte Weinbergschnecke" und die "Gewöhnliche Weinbergschnecke". Die Weinbergschnecken fressen unter anderem die Gelege von anderen Schnecken. Auch die "Nordische Purpurschnecke" zählt zu den geschützten Arten, kommt jedoch nur in der Nordsee vor.
Das Töten dieser geschützten Schnecken kann teuer werden: In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, in Nordrhein-Westfalen bis zu 50.000 Euro und in Brandenburg sogar bis zu 65.000 Euro.
Wenn Sie Schnecken bekämpfen möchten, setzen Sie auf tierfreundliche Methoden. Natürliche Feinde wie Igel, Vögel oder Laufenten können helfen, die Schneckenpopulation zu kontrollieren. Hier könnte wieder ein Rasen helfen, der nicht zu kurz ist und in dem sich Igel wohlfühlen.
Weitere Lösungen, um Schnecken von den Pflanzen fernzuhalten, sind Schneckenkrägen, Kupferband und Kaffeesatz. Die berühmte Schale Bier aufzustellen, ist wiederum nicht so gut, weil die Schnecken im Bier sterben.
Alternativ können Sie die Tiere einsammeln und auf einer nahegelegenen Wiese aussetzen. Lassen Sie jedoch nützliche Arten wie die Weinbergschnecke in Ihrem Garten, da sie das Ökosystem positiv beeinflussen.
Tiere im Garten sind gerade für Kinder immer ein besonderes Erlebnis. Ob Schnecken, Igel, Vögel – und ja: sogar Würmer und Käfer finden die Kleinen ganz toll.
Um Bußgelder von bis zu 65.000 Euro zu vermeiden, sollten Sie diese Punkte beachten:
Profi-Tipp: Dokumentieren Sie größere Pflegeschnitte im Zweifel mit einem Foto vom Nest-Check. So können Sie im Falle einer Anzeige nachweisen, dass Sie den Artenschutz berücksichtigt haben.
| Verstoß | Bußgeld-Rahmen (min. – max.) | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Hecken-Rückschnitt (1.3. – 30.9.) | 50 € bis 15.000 € | In Mecklenburg-Vorpommern theoretisch bis zu 100.000 €. |
| Baum fällen (ohne Genehmigung) | 50 € bis 50.000 € | Je nach Bundesland, Stammumfang und Baumart. |
| Rasenmähen am Sonntag | bis zu 50.000 € | Gilt auch für Feiertage; Elektromäher oft toleriert, Benzinmäher streng verboten. |
| Artenschutz-Verstoß (z.B. Weinbergschnecke) | bis zu 65.000 € | Höchstsatz gilt z.B. in Brandenburg für streng geschützte Arten. |
| Illegale Entsorgung (Grünschnitt im Wald) | 10 € bis 2.500 € | Variiert stark nach Menge (Eimer vs. Anhängerladung). |
Heckenschnitt (§ 39 BNatSchG): Das Bundesnaturschutzgesetz ist hier die zentrale Rechtsgrundlage. Erlaubt sind während der Schonzeit nur "schonende Form- und Pflegeschnitte", um den Zuwachs zu entfernen. Ein radikales "Auf-den-Stock-Setzen" ist strikt untersagt.
Schnecken & Insekten: Die Weinbergschnecke (Helix pomatia) ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Das Töten dieser Tiere kann in Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg Bußgelder bis zu 50.000 Euro beziehungsweise 65.000 Euro nach sich ziehen. Auch das Zerstören von Nestern von Wildbienen oder Wespen fällt unter den strengen Artenschutz.
Lärmschutz (32. BImSchV): Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt bundesweit, dass Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen von 20:00 bis 07:00 Uhr ruhen müssen. In Wohngebieten gibt es oft zusätzliche Mittagsruhen (meist 13:00 bis 15:00 Uhr) durch lokale Satzungen.
Wichtiger Hinweis: Die exakten Beträge hängen immer von der kommunalen Satzung Ihres Wohnorts ab. Im Zweifel gibt das örtliche Ordnungsamt oder die Untere Naturschutzbehörde Auskunft.
Wie gehen Sie mit Schnecken in Ihrem Garten um? Schreiben Sie uns an redaktion@biallo.de und teilen Sie Ihre Erfahrungen.

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