





Millionen ärgern sich bereits darüber, und nun dürfte der Ärger noch größer werden: Vielleicht haben auch Sie als junge Arbeitnehmerin oder junger Arbeitnehmer bereits in den 1990er-Jahren mit Ihren Einzahlungen für eine Betriebsrente angefangen – im guten Glauben, so Ihre zusätzliche Altersvorsorge aufpeppen zu können. Oder Sie haben womöglich das seit 2002 bestehende Recht genutzt, einen Teil vom Gehalt abzuknapsen, um dieses Geld zum Beispiel steuer- und beitragsfrei in eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu stecken (bekannt als Entgeltumwandlung). Oder Sie zahlen in die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst oder in ein Versorgungswerk (etwa für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) ein, um für ihren Ruhestand vorzusorgen. So oder so: Seit Anfang 2004 müssen gesetzlich Krankenversicherte, die in bestimmte betriebliche Altersvorsorgesysteme einzahlen, auf die späteren Auszahlungen den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragssatz zahlen. Vorher war nur der halbe Beitragssatz fällig. Manche Kritiker sprechen daher auch von einer "Doppelverbeitragung".
Die Kosten für die medizinische Versorgung und die Pflege werden zunehmen. Deshalb steigen auch die Beiträge. Und das nicht nur seit Anfang des Jahres, als laut einer Analyse des Fachportals www.gesetzlichekrankenkassen.de von den 93 Krankenkassen in Deutschland 82 ihren individuellen Zusatzbeitrag zum Teil deutlich anhoben und der Beitrag für die Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht wurde. Jetzt verlangen die Kassen auch mitten im Jahr mehr Geld. So kündigten gerade erst die BKK Salzgitter, BKK VerbundPlus, die BKK 24 und die BKK Firmus Beitragserhöhungen an. Wird nicht gegengesteuert und gespart, droht eine "Beitragsexplosion". Davor hat gerade erst DAK-Chef Andreas Strom gewarnt.
Hinzu kommt: Die neuen Regierungsparteien Union und SPD planen offensichtlich nicht, an der Doppelverbeitragung etwas zu ändern, im Koalitionsvertrag steht dazu jedenfalls nichts. Der Grund: Eine Reform gilt als zu kostspielig, dürften doch die Krankenkassen seit 2004 mehr als 50 Milliarden Euro durch den vollen Beitrag auf Betriebsrenten und Direktversicherungen eingenommen haben. Und auch aus dem Versprechen von Ex-Kanzler Olaf Scholz (SPD) für die Misere "eine irgendwie fiskalische Lösung zu finden" wurde nichts.
Gesetzlich Versicherte werden seit 1. Januar 2020 zumindest etwas entlastet: Für Rentnerinnen und Rentner mit einer Betriebsrente oder einer Direktversicherung gibt es einen jährlich steigenden Freibetrag. Dieser beläuft sich 2025 auf 187,25 Euro im Monat. Das bedeutet: Erst ab dem ersten Euro Betriebsrente oberhalb des Freibetrags werden die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf die betrieblichen Versorgungsbezüge fällig. Nach früheren Regierungsaussagen profitieren von dieser Reform vier Millionen von damals 6,5 Millionen Betriebsrentnern.
Bei der Pflegeversicherung gibt es allerdings keinen Freibetrag, sondern nur eine Freigrenze. Das bedeutet: Überschreitet die Betriebsrente die Freigrenze von derzeit 187,25 Euro, müssen gesetzlich versicherte Betriebsrentner für ihre gesamten Versorgungsbezüge vom ersten Euro an den vollen Pflegebeitrag abführen.
Der Freibetrag gilt nur für pflichtversicherte Ruheständler. Das sind die meisten Rentnerinnen und Rentner, die während ihres Arbeitslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. Für freiwillig Versicherte wie Selbständige oder Rentnerinnen und Rentner, die nicht pflichtversichert sein können – etwa weil sie in ihrem Arbeitsleben lange privat versichert waren und ihnen daher die Vorversicherungszeiten fehlen – gilt der Freibetrag nicht.
Der allgemeine Krankenkassenbeitrag ist auch 2025 mit 14,6 Prozent des sozialabgabenpflichtigen Einkommens gleichgeblieben. Der Zusatzbeitrag hat sich aber zum 1. Januar 2025 deutlich erhöht. Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK) Jens Baas schätzt, dass der Zusatzbeitrag mittlerweile bei 2,9 Prozent liegt – und darin sind die jüngsten Erhöhungen noch gar nicht eingerechnet. 2024 waren es noch 1,7 Prozent. Gerechnet wird deshalb hier mit einem Durchschnittsbeitrag von 2,9 Prozent, macht zusammen 17,5 Prozent.
Bei der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose mittlerweile einen Beitrag von 4,2 (vorher 4,0) Prozent, für Familien mit Kindern sind 3,6 (vorher 3,4) Prozent bei einem Kind fällig, 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern. Damit liegen beide Beiträge zusammen für einen kinderlosen Betriebsrentner bereits bei 21,7 Prozent.
Beispiel: Eine pflichtversicherte Rentnerin mit zwei Kindern erhält 300 Euro Betriebsrente. Nach Abzug des Freibetrags von 187,25 Euro muss die Rentnerin auf den Rest in Höhe von 112,75 Euro den vollen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 17,5 (14,6 plus 2,9) Prozent zahlen. Das sind 19,73 Euro. Hinzu kommt der volle Beitrag für die Pflegeversicherung auf die 300 Euro (hier gibt es ja keinen Freibetrag). Die Kinder der Rentnerin sind schon über 25 Jahre. Ihr Beitrag beläuft sich deshalb auf 3,6 Prozent– das ist der Beitrag für Versicherte mit Kindern, die das 25. Lebensjahr erreicht haben. Das sind noch einmal 10,80 Euro. Macht zusammen 30,53 Euro im Monat, die von der Betriebsrente jeden Monat abgezogen werden. Es bleiben also nicht ganz 270 Euro übrig.
Die nach jeder Erhöhung des Zusatzbeitrags oder Pflegebeitrags neu zu errechnenden Beiträge sind zu zahlen, solange diese Betriebsrente fließt, also bis zum Lebensende, aber maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese markiert stets die Höchstgrenze und bezieht sich auch auf Einkünfte aus gesetzlichen Renten. Für die Kranken- und Pflegekasse liegt sie 2025 bei 5.512,50 Euro pro Monat.
Auch bei hohen Kapitalauszahlungen, etwa aus einer Direktversicherung, die ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer abgeschlossen hat, darf die Krankenkasse seit 2004 kräftig zugreifen. Dabei wird der Auszahlungsbetrag über zehn Jahre auf 120 Monate umgelegt, und die Abgaben werden monatlich für diese fiktive Rente fällig.
Beispiel: Ein pflichtversicherter Rentner ohne Kinder bekommt 200.000 Euro ausgezahlt. Der Betrag wird durch 120 geteilt, macht 1.666,67 Euro im Monat. Von diesem Betrag wird der Freibetrag von 187,25 Euro abgezogen. Die Beiträge für die Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) werden also auf eine rechnerische Rente von 1.479,42 Euro berechnet. Der KV-Beitrag beläuft sich auf 14,6 plus 2,9 Prozent für den Zusatzbeitrag. Damit sind schon 258,90 Euro pro Monat fällig. Hinzu kommt für die Pflegeversicherung ein Beitrag von 4,2 Prozent, da der Rentner ja kinderlos geblieben ist, diesmal aber ohne Freibetrag. Damit sind noch einmal 70 Euro fällig. Zusammen sind das 328,90 Euro, die monatlich zu zahlen sind. Würde es dabei bleiben, kämen über die zehn Jahre Beiträge in Höhe von insgesamt 39. 468 Euro zusammen. Tatsächlich dürften es etwas mehr sein. Zwar wird der Freibetrag für die KV jedes Jahr angehoben, aber die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung dürften wie bereits ausgeführt in den nächsten Jahren weiter anziehen.
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Fein raus sind schon mal alle privat Krankenversicherten. Sie müssen wegen einer Betriebsrente keine höheren Beiträge an ihren Versicherer zahlen.
Riester-Verträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge werden seit 2018 behandelt wie privat abgeschlossene Riester-Verträge: Es fallen bei der Auszahlung keine Beiträge an, egal wann die Verträge geschlossen wurden.
Nach Angaben des AOK-Bundesverbands sind auch auf Einnahmen aus privat abgeschlossenen Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Dies gelte aber nicht für freiwillig Versicherte. "Für diesen Personenkreis sind diese Einnahmen voll beitragspflichtig", teilte eine Sprecherin des AOK-Bundesverbands mit.
Auch Rentnerinnen und Rentner mit beitragspflichtigen Versorgungsbezügen, die weiterarbeiten und so viel verdienen, dass sie Beiträge bis zur Bemessungsgrenze zahlen, müssen für ihre Direktversicherung oder Betriebsrente in dieser Zeit keine weiteren Beiträge zahlen, so der Verband der Ersatzkassen (VDEK). Zu viel gezahlte Beiträge werden auch auf Antrag erstattet. Der VDEK empfiehlt, sich bei weiteren Fragen an die jeweilige Krankenkasse zu wenden.
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