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Die Riester-Rente gilt bekanntlich als zu teuer, zu kompliziert und zu wenig rentabel. Die Bundesregierung will deshalb die staatlich geförderte private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, flexibler, einfacher und transparenter machen. Vorgesehen ist laut dem Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums auch ein sogenannter Kostendeckel, der die sogenannten "Effektivkosten" auf jährlich 1,5 Prozent für das im Entwurf vorgesehene Altersvorsorge-Standarddepot beschränken soll. Doch nun zeigt sich: Was vielleicht gut gemeint war, ist noch lange nicht gut durchdacht und gemacht. Die geplante Obergrenze würde vor allem junge Vorsorgesparerinnen und -sparer belasten. Dies geht aus Berechnungen des Versicherungsmathematikers und früheren Chefs des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, hervor. Er rechnet vor, dass dann einem heute 20-Jährigen mehr als ein Drittel dessen, was er einzahlt, als Kosten abgezogen wird. "Dieser Kostendeckel ist zu hoch und ein Freifahrtschein, besonders junge Kunden zu schröpfen", sagte der Versicherungsexperte.
Kleinlein nennt dieses Beispiel: Ein Kunde zahlt in einen Vorsorgevertrag ein, der eine jährliche Rendite von fünf Prozent bringt. Bei Effektivkosten von 1,5 Prozent pro Jahr bleiben allerdings nur jährlich 3,5 Prozent tatsächliche Rendite.
In absoluten Zahlen gerechnet bedeutet dies: Angenommen, der Kunde überweist monatlich 100 Euro. Dann würden bei einem kostenlosen Vertrag, einer Laufzeit von 47 Jahren und einer durchschnittlichen Rendite von fünf Prozent pro Jahr knapp 220.000 Euro zusammenkommen. Bei Kosten von 1,5 Prozent im Jahr entgehen dem Sparer allerdings gut 78.000 Euro, sodass er nur gut 141.000 Euro im Alter von 67 Jahren zur Verfügung hätte.
„Durch den Zinseszinseffekt schlagen die Effektivkosten bei langen Laufzeiten besonders stark zu“, warnt Kleinlein. Rechnerisch wirkten Kosten von 1,5 Prozent so, als ob man nicht 100 Euro, sondern 64,25 Euro in einen kostenfreien Sparvertrag monatlich einzahlt beziehungsweise Kosten in Höhe von monatlich 35,67 Euro abgezogen werden. „Die Angabe der Effektivkosten ist nur für einen Finanzmathematiker wirklich verständlich und geben kein Gefühl für die echte Kostenbelastung“, sagt der Versicherungsfachmann. Würde hingegen ein heute 50-jähriger bei fünf Prozent Verzinsung und Effektivkosten von 1,5 Prozent ebenfalls bis 67 sparen, so fällt die Rechnung anders aus. Die Kosten wirken nun so, als würden ihm von den 100 Euro monatlich nur 12,75 Euro für Kosten abgezogen werden (siehe Tabelle).

Lesebeispiel: Wenn eine heute 40-jährige Person jeden Monat 100 Euro bis Rentenbeginn in 27 Jahren sparen will und die Kapitalanlage fünf Prozent bringt, aber davon 1,5 Prozent an Kosten abgezogen werden, stehen zu Rentenbeginn nur 53.501,16 Euro zur Verfügung. Wäre der Vertrag kostenfrei gewesen, so hätte der Sparer aber 13.865,30 Euro mehr für die Rente. Die Kosten wirken also so, als würden ihm jeden Monat 20,58 Euro vom Sparbeitrag abgezogen.
„Wenn wir besonders junge Menschen dazu animieren wollen, fürs Alter vorzusorgen, dann müssen die Kosten runter“, fordert Kleinlein. „Altersvorsorge sollte sich besonders für junge Menschen lohnen und nicht ihre Jugend bestrafen“. Besser wäre ein Kostendeckel bezogen auf den Sparbeitrag. „Nur wenn klar ist, welcher Anteil meines Sparbeitrags für Kosten abgezogen wird, dann kann ich günstige oder teure Verträge erkennen“, sagt Kleinlein.
Zuvor hatte bereits der Bundesrat in einer Stellungnahme moniert: Der Kostendeckel von 1,5 Prozent liege „rund siebenmal höher als die Kosten, die üblicherweise für einen breit streuenden Aktien-ETF anfallen“. Das geplante Standarddepot in seiner jetzigen Ausgestaltung gehe „somit an den Interessen der Sparerinnen und Sparer vorbei“. Stattdessen werde erneut Raum geschaffen „für überteuerte Angebote, wie es sie schon seinerzeit bei der Riester-Rente gab“. Dies verhindere, dass bei den Vorsorgesparenden „verlorengegangenes Vertrauen zurückgewonnen wird“. Als Alternative verlangt die Länderkammer „ein staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes ,echtes‘ Standardprodukt“, das zu gleichen Wettbewerbsbedingungen mit den anderen Produkten konkurrieren kann. Nur so könne es gelingen, „Orientierung in einem unübersichtlichen Markt zu geben“. Großbritannien und Schweden, so der Bundesrat, „zeigen bereits eindrucksvoll, wie moderne Altersvorsorge mit vergleichbaren Standardprodukten funktionieren kann“.
Auch die Verbraucherzentralen schlagen seit Jahren vor, einen ausschließlich an Verbraucherinteressen ausgerichteten Vorsorgefonds wie in Schweden einzuführen. Dort hätten die Sparerinnen und Sparer trotz zweier Börsencrashs seit mehr als 20 Jahren Renditen von über zehn Prozent pro Jahr erzielen können, heißt es in einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu dem Gesetzesentwurf. Die Verbraucherschützer verweisen darin auf die minimalen Kosten des schwedischen Aktienfonds AP7. Diese bewirkten, „dass 99 Prozent der Kapitalmarkterträge bei den Vorsorgesparenden ankommen“. Ein Kostensatz von 1,5 Prozent, wie in Deutschland oft der Fall, führe hingegen dazu, „dass lediglich 53 Prozent der Kapitalmarkterträge bei den Vorsorgesparenden ankommen“ (Annahme der Berechnung: Sparplan über 40 Jahre Laufzeit, Rendite vor Kosten von fünf Prozent pro Jahr, Effektivkosten AP7: 0,07 Prozent pro Jahr).
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werde eine Umsetzung des vorgelegten Entwurfes nichts daran ändern, „dass die Beratung überwiegend auf dem provisionsorientierten Verkauf von Vorsorgeprodukten beruht“. Trotz der vorgesehenen gesetzlichen Änderungen werde es dabei bleiben, „dass den Vorsorgesparern die Produkte verkauft werden, an denen die Verkäufer am meisten verdienen, die aber nicht den Bedarf der Vorsorgesparer:innen decken“.
Im Einzelnen kritisieren die Verbraucherschützer:
Bei Finanzpolitikern von Union und SPD ist die Kritik mittlerweile angekommen. Von ihnen war zu hören, dass sie den Kostendeckel ebenfalls für zu hoch halten. Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung. Am Montag, 16. März, kam es nun zu einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags, bei dem verschiedene Verbände aus der Finanzindustrie, aber auch der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Verbraucherzentralen, ihre Kritik an dem Gesetzesentwurf vorbringen konnten. Ob der Kostendeckel gesenkt wird, wird sich nun in den nächsten Wochen entscheiden.
Ärgern Sie sich über Ihre Riester-Rente? Vielleicht helfen Ihnen unsere Ratgeber weiter: „Riester-Rente auszahlen lassen: Alle Optionen, Steuern und Fristen“ und „Riester-Guthaben für die Immobilie nutzen: Restschuld tilgen und Steuer beachten“

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