Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist, muss den richtigen Versicherungsschutz im Gepäck haben. Natürlich ist die Haftpflichtversicherung ein (gesetzlich vorgeschriebenes) Muss, der weitere Kasko-Schutz ist nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall sinnvoll, um den Camper gegen Schäden absichern. Die Teilkasko deckt Schäden ab, die durch Glasbruch (etwa nach einem Steinschlag), Diebstahl, Wildunfälle oder auch durch Brand und Explosion sowie höhere Gewalt entstehen. Die Vollkasko deckt alle Leistungen der Teilkasko sowie Schäden durch Vandalismus und Selbstverschulden – zum Beispiel bei einem selbst verschuldeten Unfall - ab.
Kfz-Schutzbrief als Ergänzung zur Versicherung erforderlich?
Sogenannte Kfz-Schutzbriefe als Ergänzung zur Wohnmobil-Versicherung garantieren schnelle Hilfe bei Unglücksfällen und in Notlagen – etwa bei Pannen oder nach Unfällen. Meist werden Leistungen wie ein Krankenrücktransport, das Abschleppen nach einem Liegenbleiben, anfallende Übernachtungskosten nach einer Panne oder einem Unfall oder die Organisation eines Mietwagens abgedeckt. Wichtig und unbedingt zu beachten: Der KFZ-Schutzbrief ist oft nur für kleine Camper eine Option. So sieht etwa der ADAC vor, dass Wohnmobile bis zu einer Höhe von 3,20 Meter und einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen versichert werden. Größere Wohnmobile fallen nicht aus dem Schutz heraus, bestimmte Leistungen werden aber nicht erbracht, etwa Unterstützung bei der Bergung. Bei allen Anbietern von Schutzbriefen müssen unbedingt die Bedingungen mit den Rahmendaten des Fahrzeugs abgeglichen werden.
Außerdem ist bei Schutzbriefen generell von Bedeutung, ob der Hersteller des Fahrzeuges bereits eine Mobilitätsgarantie gibt. Diese deckt oft viele Schutzbrief-Leistungen ab. Deshalb lohnt sich der Schutzbrief bei Neuwagen in einigen Fällen nicht.
Bei Vermietung des Wohnmobils benötigen Sie zusätzlichen Schutz
Viele Wohnmobil-Besitzer vermieten ihre Fahrzeuge privat, etwa über Plattformen wie Paul Camper oder in Eigenregie. Der Versicherungsschutz muss bei gewerblicher Vermietung entsprechend ergänzt werden. Möglich sind sogenannte Differenzdeckungen, die bei Bestehen einer klassischen Wohnmobilversicherung die Schäden durch die Mieter abdecken. Spezielle Konzepte bieten einerseits die Betreiber der Vermietungsplattformen, andererseits spezielle Portale zur Absicherung von Wohnmobilen wie horbach24.de. Ob sich eine eigene Versicherung für die Vermietung des Wohnmobils lohnt, hängt von der Häufigkeit der Vermietung ab. In unserem Ratgeber erklären wir, mit welchem Verdienst Sie bei der Vermietung Ihres Campers rechnen können und wann sich eine eigene Versicherung für die Vermietung lohnt.
Welche Versicherung zahlt bei Einbruch und Diebstahl von Inventar?
Weiteren Schutz benötigen Sie auch, wenn Sie den Inhalt Ihres Wohnmobils versichern wollen. Viele Hausratversicherungen bietet in ihren Top-Tarifen die Klausel „Diebstahl aus dem Kfz“ an, wobei das aber lediglich ein absoluter Basisschutz ist. Denn meist sind nur wenige 1.000 Euro Inhalt versichert. Wertsachen, teure Elektrogeräte oder auch fremdes Eigentum sind meist ausgeschlossen.
Besser ist eine Inhaltsversicherung, die das Wohnmobil mit seiner Ausstattung umfassend schützt. Sie funktioniert wie eine klassische Hausratversicherung für das Wohnmobil und sichert Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel sowie Einbruch, Raub und einen Unfall des Wohnmobils ab. Geschützt sind damit im besten Fall bei Top-Tarifen Schäden an
- allen Gegenständen des täglichen Bedarfs (Gebrauchs- bzw. Verbrauchsgüter)
- Wertsachen, Schmuck und Bargeld (meist in der Höhe der Erstattungssumme begrenzt)
- Kleidungsstücke und Accessoires inklusive Reisegepäck
- elektronische Geräte wie zum Beispiel Smartphone oder Laptop
- fremdes Eigentum, etwa vom Arbeitgeber
Ergänzend können Campingversicherungen sinnvoll sein, die bei auf Campingplätzen stehenden Wohnmobilen Schutz für die Ausstattung wie Vorzelte oder Markisen anbieten.
Mit dem Wohnmobil ins Ausland - das müssen Sie zur Versicherung beachten
Der in Deutschland abgeschlossene Schutz für das Wohnmobil gilt in der Regel für das geografische Europa und häufig - aber nicht zwangsläufig - auch für nordafrikanische Mittelmeer-Anrainer wie Tunesien und Marokko. Je nach Versicherer kann der Schutz auch geografisch erweitert werden Das sollte und muss aber immer mit dem Versicherer individuell vereinbart werden. Der Nachweis der Versicherung wird oft über die sogenannte grüne Versicherungskarte bestätigt, die der Versicherer meist mit den Vertragsunterlagen aushändigt. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist, trifft in manchen Ländern auf Regelungen, die einen deutlich schlechteren Schutz vorsehen als in Deutschland. Wenn Sie für diesen Fall einen Auslandsschadenschutz vereinbaren, können Sie solche Schäden mit Ihrem Versicherer nach deutschem Recht abwickeln und sparen sich die komplizierten Verhandlungen mit einem ausländischen Unfallpartner.