So funktioniert der Teilverkauf
Beim Teilverkauf werden bis zu 50 Prozent der Immobilie an einen Teilverkauf-Anbieter wie Engel & Völkers LiquidHome* veräußert. Wie hoch der Anteil sein soll, entscheidet der Verkäufer. Die nicht verkauften Anteile verbleiben im Eigentum des Besitzers. Er erhält den durch einen Experten ermittelten Kaufpreis und genießt ein vertraglich gesichertes, lebenslanges Wohn- und Niesbrauchsrecht. Das heißt, der Verkäufer kann die Immobilie weiterhin selbst bewohnen, er kann sie aber auch wirtschaftlich nutzen, zum Beispiel durch Vermietung. Egal für welche Variante er sich entscheidet: Für den verkauften Anteil zahlt er eine Nutzungsgebühr an den Teilkäufer.
Die gute Nachricht: Steuern auf den Verkaufserlös fallen beim Immobilien-Teilverkauf nur selten an, da Senioren in der Regel bereits viele Jahre in ihrem Haus wohnen. Das Finanzamt hält nur dann die Hand auf, wenn der Eigentümer erst weniger als drei Jahre in dem zu vermietenden Objekt wohnt, oder – bei Vermietung – das Objekt weniger als zehn Jahre in seinem Besitz ist.
Immobilien-Teilverkauf versus klassische Verrentung
Der Immobilien-Teilverkauf ist eine Form der Immobilienverrentung. Senioren haben darüber hinaus weitere Möglichkeiten, ihre Liquidität zu verbessern. Je nach Vorliebe und persönlicher Situation können Sie Ihr Eigenheim klassisch verrenten, zum Beispiel über eine Leibrente. Dabei erhält der Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht und eine monatliche Zahlung in Form einer Immobilienrente. Die Rente kann zeitlich begrenzt oder lebenslang gewährt werden. Zusätzlich lässt sich ein Nießbrauchsrecht vereinbaren. In diesem Fall dürfen Verkäufer das Haus vermieten und die Einnahmen daraus erzielen. Dies ist vor allem interessant, wenn der Umzug in ein Pflegeheim nötig wird und die Mieteinkünfte die Pflegekosten abfedern sollen.
Im Gegensatz zur Leibrente oder zum Komplettverkauf mit Rückanmietung, bei denen die Immobilie vollständig und unwiderruflich in die Hände des Käufers übergeht, bleiben Verkäufer beim Immobilien-Teilverkauf anteilige Eigentümer. Dies sichert ihnen die Entscheidungshöhe über das Objekt und außerdem partizipieren sie an der künftigen Wertsteigerung des Hauses. Möchten Sie den Besitzer wechseln oder Ihren Besitz später weitere Gewinne an der Immobilie veräußern, so erzielen Sie voraussichtlich einen gewissen Ertrag als beim Erstverkauf.
Positiv: Beim Immobilien-Teilverkauf handelt es sich nicht um einen Kredit, wie dies zum Beispiel bei der sogenannten Umkehrhypothek der Fall ist. Eigentümer müssen sich außerdem nicht verschulden und das Geld später zurückzahlen. Beim Teilverkauf erhalten Sie sofort freie Liquidität, um Ihre Wünsche oder Vorhaben in die Tat umzusetzen.