Die Fördermittel aus dem KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen Investitionszuschuss (Programm 455-B) sind erschöpft. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich. Für bereits zugesagte Investitionszuschüsse hat dies keine Auswirkungen, sie werden ausbezahlt. Diese können auch weiterhin in einem Zeitraum von 36 Monaten nach dem Zusagedatum über das KfW-Zuschussportal abrufen.
Eine Antragstellung für den Investitionszuschuss ist zurzeit nicht möglich. Eine weitere Förderung durch den Investitionszuschuss noch in 2019 oder 2020 ist nur möglich, wenn der Bundesfinanzminister weitere Mittel zur Verfügung stellt. Dann wäre auch wieder eine Antragstellung sinnvoll, allerdings darf das Vorhaben dann noch nicht in Angriff genommen sein.
Hinweis: Sobald wieder Mittel für den Investitionszuschuss freigegeben werden, informieren wir Sie über die Änderung beziehungsweise Fortführung des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen".
Nicht betroffen vom Stopp ist der Programmteil "Altersgerecht Umbauen" in der Kreditvariante. Hier ist auch weiterhin eine Antragstellung möglich. Dies gilt ebenso für Einbruchschutz (Programm 455-E). Hierfür kann auch der Investitionszuschuss bis zu einer Höhe von 1.600 Euro noch beantragt werden.