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Mehr Transparenz für Anleger

Nachhaltige ETFs und Fonds müssen bald strengere Kriterien erfüllen

Saskia Weck
Autorin
Veröffentlicht am: 02.10.2024

Auf einen Blick

  • Fonds, die Begriffe wie "ESG" oder "Nachhaltigkeit" in ihren Namen verwenden, müssen ab 2025 strengere Kriterien erfüllen. 
  • Ziel der Richtlinien ist mehr Transparenz sowie die Vermeidung von Greenwashing in der Fondsbranche. 
  • Die neuen Anforderungen betreffen unter anderem eine klare und transparente Darstellung der Anlagestrategie und der ESG-Kriterien.
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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Richtlinien für Fondsnamen veröffentlicht, die Begriffe wie "ESG" (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) oder "Nachhaltigkeit" enthalten. Diese Richtlinien treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und sollen sicherstellen, dass die Fondsbranche transparenter wird – und Anlegerinnen und Anleger besser informiert sind. 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die neuen ESMA-Leitlinien am 1. Oktober 2024 offiziell übernommen und betont die Bedeutung dieser Maßnahme für den Schutz der Anleger. Die BaFin erklärte, dass die neuen Regeln dazu beitragen werden, Greenwashing zu verhindern, also die Praxis, Finanzprodukte umweltfreundlicher darzustellen, als sie tatsächlich sind. 

Laut den neuen Leitlinien müssen Fonds, die Begriffe wie "ESG" oder "Nachhaltigkeit" in ihren Namen führen, bestimmte Mindeststandards erfüllen. Dies umfasst unter anderem eine klare und transparente Darstellung der Anlagestrategie sowie der Kriterien, die zur Auswahl der Investments verwendet werden. Außerdem müssen die betreffenden Fonds mindestens 80 Prozent des Fondsvermögens ökologisch nachhaltig investieren. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass nur Fonds, die tatsächlich nachhaltige und ESG-Kriterien erfüllen, diese Begriffe in ihren Namen verwenden dürfen.  

Beispiele betroffener Fonds 

Ein Beispiel für einen Fonds, der von den neuen Richtlinien betroffen ist, wäre der iShares MSCI World ESG Screened UCITS ETF (ISIN: IE00BFNM3J75). Dieser Fonds investiert in rund 1.300 Unternehmen aus Industrieländern weltweit, die nach ESG-Kriterien ausgewählt werden. Um den neuen ESMA-Richtlinien zu entsprechen, muss der Fonds sicherstellen, dass seine Anlagestrategie und die zugrunde liegenden ESG-Kriterien klar und transparent kommuniziert werden. Das gelingt diesem Fonds, indem Unternehmen ausgeschlossen werden, die in Verbindung mit fossilen Kohlebrennstoffen, Waffen, Tabak und anderen kontroversen Geschäftsfeldern stehen. 

Ein weiteres Beispiel ist der UBS MSCI World Socially Responsible UCITS ETF (ISIN: LU0629459743). Dieser Fonds legt seinen Schwerpunkt auf Unternehmen aus Industrieländern weltweit, die nachhaltige Geschäftsmodelle verfolgen und hohe ESG-Standards einhalten. Auch hier müssen die Anlagestrategie und die ESG-Kriterien den neuen Anforderungen entsprechen und klar dargestellt werden.

Quelle: BaFin, ESMA

Saskia Weck ist Finanzredakteurin und Finanzanlagenfachfrau. Sie schreibt über die Themen ETFs, Fonds, Aktien, Anleihen, Rente, Altersvorsorge, Karriere sowie Geld und Familie. Sie kommt aus der Female Finance Branche und hat es sich zum Ziel gesetzt, dass sich jede:r unkompliziert Wissen über das Thema Finanzen aneignen kann.

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