Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Richtlinien für Fondsnamen veröffentlicht, die Begriffe wie "ESG" (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) oder "Nachhaltigkeit" enthalten. Diese Richtlinien treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und sollen sicherstellen, dass die Fondsbranche transparenter wird – und Anlegerinnen und Anleger besser informiert sind.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die neuen ESMA-Leitlinien am 1. Oktober 2024 offiziell übernommen und betont die Bedeutung dieser Maßnahme für den Schutz der Anleger. Die BaFin erklärte, dass die neuen Regeln dazu beitragen werden, Greenwashing zu verhindern, also die Praxis, Finanzprodukte umweltfreundlicher darzustellen, als sie tatsächlich sind.
Laut den neuen Leitlinien müssen Fonds, die Begriffe wie "ESG" oder "Nachhaltigkeit" in ihren Namen führen, bestimmte Mindeststandards erfüllen. Dies umfasst unter anderem eine klare und transparente Darstellung der Anlagestrategie sowie der Kriterien, die zur Auswahl der Investments verwendet werden. Außerdem müssen die betreffenden Fonds mindestens 80 Prozent des Fondsvermögens ökologisch nachhaltig investieren. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass nur Fonds, die tatsächlich nachhaltige und ESG-Kriterien erfüllen, diese Begriffe in ihren Namen verwenden dürfen.