Wie kaufe ich Genossenschaftsanteile einer Bank?
Genossenschaftsanteile lassen sich unkompliziert erwerben. Suchen Sie einfach die Filiale oder Webseite der gewünschten Genossenschaftsbank auf und beantragen Sie die Mitgliedschaft. Nach deren Genehmigung können Sie Genossenschaftsanteile zeichnen. Dafür überweisen Sie einfach den Betrag für die gewünschte Anzahl an Anteilen auf das Konto der Bank.
Oft sind Mitgliedschaften erschwinglich. Bei der Volksbank in Mittelhessen zum Beispiel gibt es Anteile ab 25 Euro. Bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank kostete ein Anteil hingegen zuletzt 1.500 Euro.
Können Bankmitgliedschaften auf andere übertragen werden?
Bankmitgliedschaften und die dazugehörigen Anteile sind in der Regel nicht übertragbar. In Ausnahmefällen, wie dem Tod des Mitglieds, können die Anteile auf Erben übertragen werden. Die speziellen Regelungen solcher Ausnahmefälle finden Sie in den Satzungen der jeweiligen Genossenschaftsbank.
In der Satzung der Volksbank Ober-Mörlen ist zum Beispiel vermerkt, dass die Mitgliedschaft eines Verstorbenen auf dessen Erben übergeht und mit dem Ende des Geschäftsjahres endet, in dem der Erbfall eingetreten ist.
Wie können Genossenschaftsanteile gekündigt werden?
Genossenschaftsanteile können Sie jederzeit schriftlich kündigen, jedoch immer unter der Einhaltung der Kündigungsfrist des Bankhauses, welche der jeweiligen Satzung zu entnehmen ist. Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist drei bis sechs Monate zum Jahresende, wenn Sie Ihre Anteile bis zum 30. Juni eines Jahres kündigen. Versäumen Sie diesen Termin, wird Ihre Kündigung in der Regel zum Ende des darauffolgenden Geschäftsjahres wirksam. Ausgezahlt wird der Anteil nach der Generalversammlung für das Geschäftsjahr, in dem die Mitgliedschaft endet.
Achtung! In seltenen Fällen ist es der Genossenschaftsbank erlaubt, die Auszahlung Ihrer Anteile erst fünf Jahre nach Ihrer Kündigung zu leisten. Lesen Sie also unbedingt die Satzung, bevor Sie investieren.