Im April verurteilte der Bundesgerichtshof (BGH) die Postbank, zu Unrecht erhobene Bankgebühren zurückzuerstatten. Betroffen sind davon jedoch alle Geldhäuser, die ab dem 1.1.2018 Gebühren ganz neu oder angehoben haben. Wir haben unseren Gründer und Girokonten-Experten, Horst Biallo, dazu befragt.
Wie vielen Banken und Sparkassen sind von diesem Urteil betroffen?
Das sind rund 98 Prozent. Knapp 30 haben keine Preise angehoben, die meisten davon Direktbanken, aber auch ein paar Volks- und Raiffeisenbanken. Mehr als 1.200 Geldhäuser haben aber kräftig an der Preisschraube gedreht.
Wie viel Geld kann ein Bankkunde denn zurückholen?
Das ist individuell sehr verschieden und hängt davon ab, wie intensiv man Serviceleistungen seiner Bank genutzt hat. Im Schnitt dürften es 120 Euro sein. Die Hälfte davon entfallen auf die Erhöhung der Monatspauschale für das jeweilige Kontomodell und der andere Teil auf variable Kosten.
Gibt es dafür Beispiele?
Die Commerzbank hat beleghafte Überweisungen und die Bargeldein- und Auszahlung von 1,50 auf 2,50 angehoben. Da kommt über viele Monate rasch was zusammen, je nach Anzahl der Verfügungen im Monat. Kreditkarten in Gold wurden zum Teil um 20,00 Euro pro Jahr teurer. Nachdem immer mehr Leute Bargeld abgehoben und in Banksafes gesteckt haben, um Negativzinsen zu vermeiden, wurden die drastisch verteuert. Das können im Einzelfall 100 Euro und mehr im Jahr sein.
Lässt sich auch schätzen wie hoch der Gesamtbetrag ist, den die Banken erstatten müssen?
Wir haben das analysiert und kommen auf knapp fünf Mrd. Euro, die Banken und Sparkassen erstatten müssen. Dieser Betrag bezieht sich aber fast nur auf die Erhöhungen der monatlichen Pauschalen. Insgesamt dürften es deutlich mehr, wahrscheinlich der doppelte Betrag, also rund zehn Mrd. Euro.
Und wer erhält das Geld zurück?
Um es ganz deutlich zu sagen: Wer darauf wartet, dass die Bank oder Sparkasse von sich aus zahlt, der ist auf dem Holzweg. Wer das Geld zurück haben will, muss selbst aktiv werden, entweder allein oder besser mit der Hilfe eines Anwalts.
Muss ich eigentlich selbst genau ausrechnen, wie hoch mein Anspruch gegenüber meiner Bank oder Sparkasse ist?
Experten wie die Verbraucheranwälte Gansel, mit denen wir eng zusammenarbeiten, verneinen dies. Sie besorgen die notwendigen Informationen von der Bank.
Wie sollte der Bankkunde am besten vorgehen?
Aus meiner Sicht macht es für den Kunden keinen Sinn, sich mit der Bank auseinander zu setzen. Insofern glaube ich – offen gestanden - auch nicht, dass irgendwelche Musterschreiben, die man im Internet herunterladen kann, wirklich hilfreich sind. Auf so etwas reagieren viele Banken gar nicht oder halten einen hin. Zusammen mit einem Verbraucheranwalt ist das viel erfolgversprechender.
Anwälte sind doch teuer, Gerichtsverfahren auch. Und eine Rechtsschutzversicherung haben doch die wenigsten…
Einige große Kanzleien in Deutschland, haben sich darauf spezialisiert, solche Verbraucherrechte durchzusetzen, ohne Kostenrisiko für den Kunden. Denken Sie an den Dieselskandal.
Wenn ich gegen die Bank klage, muss ich dann nicht mit einer Kündigung rechnen?
Experten sind der Ansicht, dass eine solche Kündigung wegen des Verstoßes gegen das Schikaneverbot unwirksam sein dürfte. Die Bank darf ihr ordentliches Kündigungsrecht nicht missbrauchen, um mich als Kunden dafür zu bestrafen, mein bestehendes Recht auf Gebührenerstattung auszuüben.
Und wie ist hier konkret das Verfahren?
Über den Button unten leiten wir Sie zu den Rechtsanwälten Gansel weiter. Sie füllen in nicht mal fünf Minuten ein Online-Formular aus. Nur im Fall einer Gebührenerstattung fällt eine Erfolgsbeteiligung von 25 Prozent an, den Rest erhalten Sie – ohne dass irgendwelche Kosten auf Sie zukommen. Das finde ich absolut fair.