- Basiszins: 2.1%
- Aktionszins: 3.7% - gültig bis 09.01.2025
- Basiszins: 2.7%
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Auf einen Blick
Kontoführungsgebühren sind immer wieder ein Thema, das viele Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigt. Sie sind oft ein versteckter Kostenfaktor, der sich schnell summieren kann. Doch welche Gebühren sind tatsächlich normal, und welche können Sie vermeiden? Wie finden Sie ein kostenloses Girokonto, das zu Ihren Bedürfnissen passt? Was können Sie tun, wenn Ihre Bank unzulässige Gebühren erhebt? Wir haben Ihnen alle wesentlichen Informationen zusammengefasst!
Kontoführungsgebühren sind die Entgelte, die Banken für die Verwaltung und den Betrieb eines Girokontos erheben. Diese werden häufig auch als Bankgebühren bezeichnet und können je nach Kontomodell und Bank stark variieren.
Es gibt Kontomodelle, bei denen ein pauschaler Betrag festgelegt ist – so wissen Sie genau, was monatlich auf Sie zukommt. Andere Anbieter bieten Kontomodelle, bei denen Sie einen Grundpreis zahlen und sich weitere Gebühren je nach tatsächlicher Nutzung berechnen. Hier werden beispielweise Überweisungen, Abhebungen oder andere Kontobewegungen je nach Buchungsposten bepreist und in Rechnung gestellt. In solchen Fällen können daher die Kosten von Monat zu Monat unterschiedlich ausfallen. Deshalb lohnt es sich, nicht nur auf den Grundpreis zu achten, sondern sich auch das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank genauer anzusehen.
Wenn Sie Kontoführungsgebühren vermeiden möchten, sollten Sie zuerst einen Vergleich der verschiedenen Angebote auf dem Markt anzustellen. Nutzen Sie hierzu am besten unsere Girokonto-Vergleich! Überlegen Sie sich gut, welche Banken und Kontomodelle zu Ihren Bedürfnissen passen. Legen Sie ein besonderes Augenmerk auf folgende Punkte:
1. Es gibt viele Girokonten, die kostenlos sind, bei denen Sie jedoch genau prüfen müssen, ob die enthaltenen Leistungen wirklich Ihren Anforderungen entsprechen. Ein kostenloses Konto kann zum Beispiel ideal sein, wenn Sie hauptsächlich Online-Banking nutzen und nur selten Bargeld abheben. Viele Banken bieten kostenlose Konten zudem nur unter bestimmten Bedingungen an, wie etwa einem Mindestgeldeingang pro Monat oder der Nutzung als Gehaltskonto. Überlegen Sie, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen können.
2. Achten Sie bei kostenlosen oder scheinbar günstigen Konten zudem nicht nur auf den Grundpreis, sondern auch auf mögliche Zusatzkosten. Wenn Sie zum Beispiel eine Kreditkarte benötigen oder häufig Bargeld abheben, könnten zusätzliche Gebühren anfallen. Ein genauer Blick ins Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank kann Ihnen helfen, Überraschungen zu vermeiden.
3. Schauen Sie sich regelmäßig Ihr aktuelles Kontomodell an: Wenn Sie merken, dass die monatlichen Kosten durch viele kleine Gebühren ansteigen, könnte es sinnvoll sein, zu einem Modell mit einer festen Pauschale zu wechseln, das alle gängigen Dienstleistungen abdeckt. Oder vielleicht wäre auch ein gemeinsames Konto mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin eine günstigere Lösung, um Gebühren zu senken.
Ein oft unterschätzter Kostenfaktor ist der Dispokredit. Die Zinsen, die sogenannten Sollzinsen (auch Dispozinsen genannt), werden normalerweise alle drei Monate berechnet und Ihrem Konto belastet. Versuchen Sie, Ihr Konto nicht dauerhaft zu überziehen. Wenn es für Sie schwierig ist, den Dispo nur kurzfristig zu nutzen und auszugleichen, könnte ein günstiger Ratenkredit eine bessere Option sein, um die hohen Überziehungszinsen zu vermeiden. Wir helfen Ihnen mit unserem Ratenkredit-Vergleich, einen passenden Kredit zu finden!
Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Kontoführungsgebühren als normal gelten, da die Höhe der Gebühren stark von den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher abhängt. Während viele Onlinekonten in der Regel kostenlos sind und die Basisleistungen wie Überweisungen und Daueraufträge enthalten, sind klassische Girokonten bei der Hausbank oft mit Kosten verbunden. Somit reicht die Skala von 0,00 Euro bis hin zu über 300,00 Euro jährlich.
Laut der Tagessschau, die auf eine Untersuchung von Finanztest verweist, fallen im Jahr durchschnittlich 117,00 Euro für die Kontoführungsgebühr an. Für die Auswertung wurde eine Modellperson zugrunde gelegt, die ein regelmäßiges Gehalt bezieht, das Konto online führt und es durchschnittlich nutzt.
Banken erheben häufig verschiedene Gebühren für ihre Konten, doch diese sind nicht immer zulässig. Eine stets aktualisierte Liste mit unzulässigen Gebühren finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Sparkassen und Volksbanken erheben häufig höhere Kontoführungsgebühren, da sie auf einen besonders persönlichen und individuellen Kundenservice setzen. Anders als Direktbanken bieten sie ein dichtes Filialnetz mit zahlreichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie ein breites Netz an Geldautomaten, was höhere Betriebskosten mit sich bringt.
Zusätzlich engagieren sich diese Institute stark in ihren Regionen, indem sie lokale Projekte unterstützen und zur wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort beitragen. Aufgrund ihrer stabilen Strukturen und hohen Sicherheitsstandards genießen sie zudem großes Vertrauen bei den Kundinnen und Kunden.
Im Wettbewerb legen diese Banken daher weniger Wert auf niedrige Gebühren. Sie konzentrieren sich stattdessen auf die Qualität ihrer Leistungen. Ihr Fokus liegt somit darauf, umfassende Beratung, maßgeschneiderte Finanzlösungen und ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Diese Beratungsleistungen umfassen nicht nur das Girokonto, sondern auch Themen wie Versicherungen, Geldanlagen, Kredite und mehr, sodass die Kundinnen und Kunden alles aus einer Hand erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, zu viel gezahlte Kontoführungsgebühren zurückzufordern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April 2021 (Az. BGH XI ZR 26/20) entschieden, dass bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken unzulässig sind. Diese Klauseln wurden häufig dazu genutzt, um Vertragsänderungen wie die Einführung oder Erhöhung von Gebühren für Kontoführung durchzusetzen, wobei das Schweigen der Kundinnen und Kunden als Zustimmung galt.
Der BGH stellte jedoch klar, dass solche Änderungen unwirksam sind, wenn sie auf unzulässigen Klauseln beruhen, die eine stillschweigende Zustimmung voraussetzen. Falls Sie diesen Änderungen niemals aktiv zugestimmt haben, können Sie die zu viel gezahlten Gebühren daher zurückfordern.
Der einfachste Weg, ein kostenloses Girokonto zu finden, ist die Nutzung unseres Girokonto-Vergleichs. Hier erfahren Sie schnell und unkompliziert, welche Banken aktuell kostenfreie Konten anbieten und welche Bedingungen Sie dafür erfüllen müssen. Zudem bieten wir Ihnen in unserem separaten Ratgeber zum Thema "kostenloses Girokonto" weitere Informationen.
Ja, die Kosten für Ihr Konto können als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Da das Finanzamt jedoch nur den Anteil anerkennt, der tatsächlich beruflich bedingt ist, wird in der Regel ein pauschaler Höchstbetrag von 16,00 Euro pro Jahr angesetzt.
Falls Sie jedoch nachweisen können, dass zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Überweisungsgebühren, für berufliche Zwecke entstanden sind (etwa durch die Bezahlung von Rechnungen für Arbeitsmittel) können Sie diese ebenfalls steuerlich geltend machen.