Wenn Versicherer und Fondsgesellschaften für ihre Produkte werben, sollten sie nicht mit allzu großspurigen oder einseitigen Versprechen um Kunden und Kundinnen buhlen. Diesen Schluss legen jetzt zwei Gerichtsurteile nahe. In beiden Fällen ging es um Produkte des Versicherungskonzerns Generali, die für die zusätzliche private Altersvorsorge in Frage kommen. Erfolgreich auf Unterlassung geklagt hatte jeweils die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Zweifelhafter Inflationsschutz 

Fall eins: Generali Investments, der Kapitalanlagezweig des Generali-Konzerns, warb für einen Fonds, der in einer fondsgebundenen Rentenversicherung steckte, die über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) vertrieben werden. Dabei wurde auf der Webseite in einem Imagefilm für den „Generali Exklusiv Fonds“ mit der Aussage geworben, das Produkt sei „inflationsgeschützt“. Außerdem wurde behauptet, der Fonds stehe im Einklang mit den im Film eingeblendeten UN-Nachhaltigkeitszielen, obwohl der Fonds nach den Angaben des Fondsemittenten diese UN-Nachhaltigkeitsziele nur in eingeschränktem Maß verfolgt. Diese beiden Behauptungen muss Generali Investments nun unterlassen. Das entschied das Landgericht Köln (19.11.2025, Az.: 87 O 26/25). Die Richter hielten die gerügten Angaben auf der Website für „mindestens missverständlich, wenn nicht gar objektiv unzutreffend und daher irreführend“.  

Die DVAG, mit Abstand Deutschlands größter Finanzvertrieb, steht seit Jahren in der Kritik. Die unabhängige „Bürgerbewegung Finanzwende“ wirft der DVAG unter anderem vor, „dass ihre Vermittler*innen den Kund*innen zu teure und unpassende Finanzprodukte andrehen – eben, weil sie Provision bringen“.  

Steuerpflicht bei Auszahlung 

Fall zwei: Die Generali warb online für die sogenannte Basisrente (bekannt auch als Rürup-Rente) mit dem Hinweis auf eine Steuerersparnis von fast 14.000 Euro. Der Versicherer verschwieg jedoch, dass die spätere Rente in der Auszahlungsphase – abhängig vom Rentenbeginn – voll zu versteuern ist. Diesmal gab das Landgericht München I den Verbraucherschützern Recht (Az.: 4 HK O 412/25). Es untersagte Generali, künftig im Internet für die Rürup- oder Basisrente an zahlreichen Stellen damit zu werben, dass die Rürup-Rente steuerlich gefördert sei und man mit ihr Steuern sparen könne, ohne zugleich auf die spätere Steuerpflicht bei der Auszahlung der Zusatzrente hinzuweisen. Diese Information sei „für den Verbraucher wichtig, um darüber zu entscheiden, ob er das von der Beklagten beworbene Modell (…) oder gegebenenfalls andere Modelle des Vermögensaufbaus zum Zwecke der Altersvorsorge wählt, bei denen nach Ablauf einer Haltefrist alle Gewinne aus dem Vermögensaufbau steuerfrei sind“, so die Richter. 

Bei Anlegern sollten die Alarmglocken läuten 

Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, bezeichnete das Urteil als wichtigen Erfolg, „um die unseriöse einseitige Werbung mit angeblichen Steuervorteilen zu beenden“. Weiter sagte Nauhauser: „Wenn Vermittler vor allem mit Steuerersparnissen argumentieren, sollten die Alarmglocken läuten.“ Ein tatsächlicher Steuervorteil sei „selten vorhanden – oder er wird durch hohe Kosten, Intransparenz und fehlende Flexibilität teuer erkauft“.  

Thomas Öchsner, Jahrgang 1961, ist seit 1991 Wirtschaftsjournalist. Bei der Münchner Abendzeitung hat er als stellvertretender Ressortleiter für das Ressort „Geld“ gearbeitet. 1999 wechselte er zur Süddeutschen Zeitung. Dort war er zunächst Redakteur für Finanzen in der Wirtschaftsredaktion in München, später neun Jahre Korrespondent für Sozial- und Arbeitsthemen in der Parlamentsredaktion in Berlin. Wieder zurück in der Münchner Zentrale leitete er das Finanzteam in der Wirtschaftsredaktion. Für die SZ hat er den wöchentlichen Newsletter „SZ Geld“ und das Magazin „GELD“ entwickelt. Seit Juni 2021 arbeitet Öchsner als selbständiger Autor für die SZ, biallo.de und andere Medien. Aktuelles Buch: Ihr Vermögensturbo ab 50, Geldanlage für eine bessere Rente.

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