
Luxemburg- Basiszins: 1,50%
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Deutschland- Basiszins: 0,60%
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Deutschland- Basiszins: 1,00%
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Die ganz Fleißigen sitzen bereits dran: Sobald das neue Jahr begonnen hat, machen sich die ersten Arbeitnehmer an die Steuererklärung für 2025. Ihre Hoffnung: Je früher sie abgeben, desto eher bekommen Sie vom Fiskus die Steuererstattung zurück. Das ist ein Trugschluss: Zwar kann man dem Finanzamt die Steuererklärung fürs Vorjahr bereits ab dem 1. Januar schicken. Das Branchenportal „Steuertipps.de“ weist jetzt jedoch daraufhin, dass eine solche „sehr frühe Abgabe oft nicht sinnvoll“ ist. Wir sagen Ihnen, warum das gilt – und wann der beste Zeitpunkt für die Abgabe der Steuererklärung ist.
Das liegt daran, dass die Finanzämter bundesweit mit der Bearbeitung nicht vor Mitte März beginnen. Steuererklärungen, die vor diesem Zeitpunkt eingehen, werden gesammelt, aber noch nicht bearbeitet. Eine frühe Abgabe – etwa im Januar – bringe daher „in der Regel keinen zeitlichen Vorteil“, so Steuertipps.de.
Das hat vor allem zwei Gründe. Zum einen bekommen die Finanzämter erst zu diesem Zeitpunkt die bundeseinheitliche Software zur Steuerveranlagung bereitgestellt. Die ist jedoch für die Bearbeitung nötig.
Zum anderen fehlen der Finanzverwaltung oft noch Daten. Denn Arbeitgeber, Versicherungen oder Rentenversicherungsträger haben bis zum letzten Februartag Zeit, die steuerlich relevanten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das können etwa Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenversicherungsbeiträge oder Rentenbezugsmitteilungen sein.
Eine Abgabe vor diesem Zeitpunkt kann daher dazu führen, dass die Erklärungen unvollständig oder veraltet sind. Das kann Verzögerungen nach sich ziehen.
Am besten dann, wenn dem Finanzamt alle Daten für die Bearbeitung der Erklärungen vorliegen. Das ist ab Mitte März der Fall. Sinnvoll ist es, die Steuererklärung elektronisch, etwa über das ELSTER-Portal, zu übermitteln. Dann kann die Erklärung automatisiert bearbeitet werden und ist im besten Fall in zwei Wochen erledigt. Fazit von Steuertipps.de: „Eine Abgabe ab Mitte März – vollständig und elektronisch – ist meist der effizienteste Weg zur zügigen Bearbeitung."
Steuerpflichtige, die die Erklärung für 2025 selbst machen, müssen sie bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt abgeben. Wer damit einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis 26. Februar 2027 Zeit.

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