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Verbraucher-Scoring

EuGH-Urteil: Gericht bremst Schufa aus

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 09.01.2024

Auf einen Blick

  • Der Schufa-Score wurde bisher immer herangezogen, wenn es um den Abschluss von neuen Verträgen und Krediten ging.
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, das diese Praxis infrage stellt.
  • Was der EuGH entschieden hat und wie es mit dem Schufa-Score weitergeht, erfahren Sie in unserem Artikel.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Zweifel beim Verwaltungsgericht Wiesbaden
  2. EuGH: Schufa-Score darf nicht entscheidend sein
  3. Verfahren bisher nicht abgeschlossen
  4. Urteil des EuGH über Datenspeicherung

Wenn es um ein neues Konto, einen neuen Telefonvertrag oder die Bewerbung für eine neue Wohnung geht, war eine Schufa-Auskunft bisher fast immer erforderlich. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben. Der EuGH hat sich mit der Frage befasst: Wie wichtig darf der automatisch berechnete Schufa-Score für die Entscheidungsfindung sein, ob ein Verbraucher einen Vertrag erhält oder nicht?

Im Oktober hatte die Schufa ihre Geschäftskunden angeschrieben. Unter anderem sollten die Geschäftspartner bestätigen, dass der Schufa-Score „nicht zu einer automatischen Ablehnung eines Vertragsabschlusses“ führt. Noch im selben Monat hatte die Auskunftei auf ihrer Webseite mitgeteilt, Informationen zu Vertragskonten aus dem Telekommunikationsbereich zu löschen. Betroffen waren die Daten von rund 20 Millionen Handynutzern. 

 

Zweifel beim Verwaltungsgericht Wiesbaden

Dem Urteil des obersten EU-Gerichts liegt der Fall einer Frau zugrunde, die wegen eines niedrigen Schufa-Scores keinen Kredit erhalten hatte. Die Klägerin forderte die Schufa daraufhin auf, fehlerhafte Daten zu löschen und Zugang zu den Berechnungsdaten zu gewähren.

Die Auskunftei berief sich dagegen auf das Geschäftsgeheimnis und teilte nur eingeschränkte Informationen mit. Auch eine Beschwerde der Klägerin beim Hessischen Datenschutzbeauftragten blieb erfolglos. Daraufhin wandte sich die Betroffene an das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden. Das Gericht wiederum hatte Zweifel, ob die Geschäftspraxis der Schufa mit den Datenschutzstandards vereinbar ist und legte das Verfahren dem EuGH vor.

 

EuGH: Schufa-Score darf nicht entscheidend sein

Jetzt hat der EuGH sein Urteil (Rs. C 634/21) gefällt und weist damit die Schufa massiv in die Schranken. Denn die Richter haben entschieden, dass das Scoring gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Zumindest dann, wenn die Unternehmen abhängig vom Score entscheiden, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Kredit oder Vertrag erhalten.

Der EuGH teilte aber auch mit, dass es in Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz eine Ausnahmevorschrift gibt, die die Praxis wiederum erlauben kann.

Ole Schröder, Schufa-Vorstandsmitglied, äußert sich in einem Youtube-Video zu dem neuen EuGH-Urteil.

 

Verfahren bisher nicht abgeschlossen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bedeutet noch nicht das Ende des Verfahrens. Dieses liegt nun erneut dem VG Wiesbaden vor. Das Verwaltungsgericht muss nun unter anderem darüber entscheiden, ob die Ausnahmevorschrift im Bundesdatenschutzgesetz selbst überhaupt rechtmäßig ist. Zweifel darüber hatte das Gericht bereits geäußert.

Sollte das VG entscheiden, dass die Vorschrift gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt, wäre auch das Scoring der Schufa unzulässig. „Auch wenn der Ball jetzt beim VG Wiesbaden liegt, gehe ich davon aus: Für diese Fälle dürfte das Scoring nach aktueller Rechtslage bald nicht mehr zulässig sein“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.Legal. Denn das VG Wiesbaden habe, wie nun auch der EuGH, bereits erhebliche ‚Zweifel´ an der Vereinbarkeit mit der DSGVO geäußert.

Das würde nach Angaben des Anwalts vorerst bedeuten: Entweder Verbraucher stimmen der Berechnung und Übermittlung eines Score-Wertes über sie zu diesen Zwecken explizit und freiwillig zu. Oder die Unternehmen ziehen den Score-Wert tatsächlich nicht mehr maßgeblich heran, um über den Abschluss von Verträgen zu entscheiden.

Solmecke geht davon aus, dass die Schufa nun „alles daransetzen wird, um den Gesetzgeber möglichst schnell zum Erlass einer DSGVO-konformen Rechtsgrundlage für das Scoring in der bisherigen Form zu bewegen.“

 

Urteil des EuGH über Datenspeicherung

Zusätzlich wurde in einem zweiten Verfahren darüber entschieden, dass der Auskunftei bald verboten werden könnte, Daten wie etwa über Privatinsolvenzen aus öffentlichen Registern zu speichern. Dazu hat der EuGH Leitlinien aufgestellt, die das VG Wiesbaden bei seiner Interessenabwägung berücksichtigen muss.

Jurist Solmecke rechnet damit, dass die Schufa Informationen aus öffentlichen Registern, wie die über eine Privatinsolvenz, wohl künftig nicht mehr speichern und in den Score-Wert einfließen lassen darf. „Für viele klamme Bürger würde das eine Erleichterung bedeuten“, sagt Solmecke.

Sollte das Urteil des VG Wiesbaden tatsächlich so ausfallen, bleibt abzuwarten, wie sich dies im Alltag bemerkbar macht. Möglicherweise müssen Verbraucherinnen und Verbraucher dann zukünftig beim Abschluss eines neuen Vertrages ihre Kreditwürdigkeit erst einmal nachweisen. Wie das aussehen könnte, bleibt abzuwarten.

Zunächst einmal wird es wohl durch die Urteilsentscheidung des EuGH keine Änderungen geben, da nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheiden muss. Gegen dessen Urteil sind im Anschluss Rechtsmittel möglich, sodass sich eine endgültige Entscheidung wohl noch hinziehen wird.

Quellen:

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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