EuGH: Schufa-Score darf nicht entscheidend sein
Jetzt hat der EuGH sein Urteil (Rs. C 634/21) gefällt und weist damit die Schufa massiv in die Schranken. Denn die Richter haben entschieden, dass das Scoring gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Zumindest dann, wenn die Unternehmen abhängig vom Score entscheiden, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Kredit oder Vertrag erhalten.
Der EuGH teilte aber auch mit, dass es in Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz eine Ausnahmevorschrift gibt, die die Praxis wiederum erlauben kann.
Ole Schröder, Schufa-Vorstandsmitglied, äußert sich in einem Youtube-Video zu dem neuen EuGH-Urteil.
Verfahren bisher nicht abgeschlossen
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bedeutet noch nicht das Ende des Verfahrens. Dieses liegt nun erneut dem VG Wiesbaden vor. Das Verwaltungsgericht muss nun unter anderem darüber entscheiden, ob die Ausnahmevorschrift im Bundesdatenschutzgesetz selbst überhaupt rechtmäßig ist. Zweifel darüber hatte das Gericht bereits geäußert.
Sollte das VG entscheiden, dass die Vorschrift gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt, wäre auch das Scoring der Schufa unzulässig. „Auch wenn der Ball jetzt beim VG Wiesbaden liegt, gehe ich davon aus: Für diese Fälle dürfte das Scoring nach aktueller Rechtslage bald nicht mehr zulässig sein“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.Legal. Denn das VG Wiesbaden habe, wie nun auch der EuGH, bereits erhebliche ‚Zweifel´ an der Vereinbarkeit mit der DSGVO geäußert.
Das würde nach Angaben des Anwalts vorerst bedeuten: Entweder Verbraucher stimmen der Berechnung und Übermittlung eines Score-Wertes über sie zu diesen Zwecken explizit und freiwillig zu. Oder die Unternehmen ziehen den Score-Wert tatsächlich nicht mehr maßgeblich heran, um über den Abschluss von Verträgen zu entscheiden.
Solmecke geht davon aus, dass die Schufa nun „alles daransetzen wird, um den Gesetzgeber möglichst schnell zum Erlass einer DSGVO-konformen Rechtsgrundlage für das Scoring in der bisherigen Form zu bewegen.“
Urteil des EuGH über Datenspeicherung
Zusätzlich wurde in einem zweiten Verfahren darüber entschieden, dass der Auskunftei bald verboten werden könnte, Daten wie etwa über Privatinsolvenzen aus öffentlichen Registern zu speichern. Dazu hat der EuGH Leitlinien aufgestellt, die das VG Wiesbaden bei seiner Interessenabwägung berücksichtigen muss.
Jurist Solmecke rechnet damit, dass die Schufa Informationen aus öffentlichen Registern, wie die über eine Privatinsolvenz, wohl künftig nicht mehr speichern und in den Score-Wert einfließen lassen darf. „Für viele klamme Bürger würde das eine Erleichterung bedeuten“, sagt Solmecke.
Sollte das Urteil des VG Wiesbaden tatsächlich so ausfallen, bleibt abzuwarten, wie sich dies im Alltag bemerkbar macht. Möglicherweise müssen Verbraucherinnen und Verbraucher dann zukünftig beim Abschluss eines neuen Vertrages ihre Kreditwürdigkeit erst einmal nachweisen. Wie das aussehen könnte, bleibt abzuwarten.
Zunächst einmal wird es wohl durch die Urteilsentscheidung des EuGH keine Änderungen geben, da nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheiden muss. Gegen dessen Urteil sind im Anschluss Rechtsmittel möglich, sodass sich eine endgültige Entscheidung wohl noch hinziehen wird.
Quellen: