Viele Deutsche sind auf eine unerlaubte Gebührenforderung hereingefallen. Die Verbraucherzentrale hat nun rechtliche Schritte eingeleitet, um Betroffenen zu helfen, ihr Geld zurückzuerhalten. Erfahren Sie, ob auch Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben und wie Sie vorgehen können.
Rundfunkbeitrag: 90.000 Deutsche können Geld zurückfordern – Gehören Sie dazu?
Auf einen Blick
- Die Verbraucherzentrale klagt gegen eine unrechtmäßige Gebührenforderung einer Webseite.
- 90.000 Betroffene können eine Rückerstattung verlangen.
- Erhalten Sie Tipps und Musterbriefe für die Rückforderung.
Was steckt hinter der Gebührenforderung?
Einige von Ihnen könnten auf der Suche nach Informationen über den Rundfunkbeitrag auf die Webseite "Service Rundfunkbeitrag" gestoßen sein. Diese Plattform hat Gebühren in Höhe von 29,99 Euro für die Aktualisierung beziehungsweise Ummeldung Ihrer Daten erhoben. Doch eigentlich ist dieser Service auf der Webseite des Rundfunkbeitrags kostenlos. Die Verbraucherzentrale hat die Vorgehensweise von "Service Rundfunkbeitrag" als unrechtmäßig eingestuft. Jetzt können etwa 90.000 Betroffene ihre gezahlten Beträge zurückfordern.
Warum wurde die Webseite abgemahnt?
Die Webseite "Service Rundfunkbeitrag" erschien durch bezahlte Anzeigen oft ganz oben in den Suchergebnissen. Da viele Betroffene nach "Rundfunkbeitrag", "Rundfunkgebühr" oder "GEZ" gesucht haben, klickten sie die Seite an. Viele Nutzerinnen und Nutzer hielten sie fälschlicherweise für die offizielle Seite des Rundfunkbeitrags. Die SSS-Software Special Service GmbH, die hinter dieser Seite steht, wurde von der Verbraucherzentrale abgemahnt. Da die Kosten, die sie erhoben hat, laut Verbraucherzentrale nicht eindeutig auf der Webseite erkennbar waren.
Aufgrund der unzureichenden Reaktion des Unternehmens auf die Abmahnung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage beim Oberlandesgericht Koblenz eingereicht. Ein Urteil steht hier noch aus.
Wie können Sie Ihr Geld zurückfordern?
Laut Verbraucherzentrale hatte das Unternehmen geäußert, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucherinnen und Verbraucher zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen. Wenn Sie den kostenpflichtigen Dienst bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben, können Sie Ihr Geld durch einen Widerruf zurückfordern.
Senden Sie einfach eine E-Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de mit dem Betreff "Widerruf und Rückforderung". Verwenden Sie dazu das Muster der Verbraucherzentrale.
Musterschreiben der Verbraucherzentrale:
Betreff: Widerruf und Rückforderung – GEZ-[Rechnungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre (erneut) bezüglich des von Ihnen behaupteten Vertrags über die Nutzung von service-rundfunkbeitrag.de den Widerruf. Dieser Widerruf ist noch möglich, da Sie mich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben. Ich fordere Sie auf, mir zu bestätigen, dass Sie an den von Ihnen geltend gemachten Forderungen nicht mehr festhalten.
[Sofern bereits gezahlt, ergänzt um folgende Passage:]
Ich fordere Sie außerdem auf, das von mir gezahlte Entgelt umgehend zu erstatten. Überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
[Kontodaten ergänzen]
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Sollten Sie den Dienst nach dem 28. Juni 2024 genutzt haben, ist der Prozess etwas komplizierter, aber auch hier gibt es einen Musterbrief zur Unterstützung.
Was sollten Sie bei der Google-Suche beachten?
Achten Sie bei Ihrer nächsten Google-Suche auf gesponserte Ergebnisse. Diese stehen nicht unbedingt aufgrund ihrer Qualität an erster Stelle und können irreführend sein. Vertrauen Sie nur offiziellen Seiten, wenn es um wichtige Angelegenheiten wie den Rundfunkbeitrag geht.
Sind Sie auch von dem Thema betroffen, weil Sie auf der falschen Seite Ihre Daten aktualisiert haben? Haben Sie den Widerruf bereits eingereicht? Schreiben Sie uns eine E-Mail an redaktion@biallo.de. Uns interessiert Ihre Meinung zu dem Thema. Abonnieren Sie auch unseren kostenlosen Newsletter, um über Finanz- und Geldthemen informiert zu sein und keine Artikel rund um das Thema Abzocke zu verpassen.