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Steuerfreies Geld

Über 22 Millionen Arbeitnehmer profitieren: 700 Euro steuerfrei

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 12.12.2023

Auf einen Blick

  • Mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) hilft Ihnen der Arbeitgeber beim Vermögensaufbau.
  • Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage werden 2024 angehoben.
  • Was Sie machen müssen, um die Arbeitnehmer-Sparzulage für Ihre VL zu bekommen, erfahren Sie im Artikel. Außerdem verraten wir Ihnen, wie hoch die Einkommensgrenzen ab 2024 sind.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Vermögenswirksame Leistungen (VL): Arbeitgeber unterstützt den Vermögensaufbau
  2. Arbeitnehmer-Sparzulage ohne Steuer- und Sozialabgaben
  3. Bis zu 738 Euro Zulage vom Staat möglich
  4. Sichern Sie sich die Arbeitnehmer-Sparzulage

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, können ab 2024 von einer steuerfreien Sparzulage des Staates profitieren. Diese Möglichkeit steht insgesamt über 22 Millionen Arbeitnehmern offen. Sie fragen sich, wie Sie zu dieser Zulage kommen? Sie müssen lediglich ein Kreuz an der richtigen Stelle in der Steuererklärung setzen. Die zweite Voraussetzung ist, dass Sie Vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber erhalten.

 

Vermögenswirksame Leistungen (VL): Arbeitgeber unterstützt den Vermögensaufbau

Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) bieten eine interessante Option zum Geldsparen. Bei dieser Variante unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber beim Vermögensaufbau. Die Anlage des Geldes liegt aber in Ihrer Hand. So wählen Sie etwa zwischen einem Aktienfonds oder einem Bausparvertrag.

 

Arbeitnehmer-Sparzulage ohne Steuer- und Sozialabgaben

Erhalten Sie die Vermögenswirksame Leistungen, kann der Staat unter bestimmten Bedingungen zusätzliches Geld zur Verfügung stellen. Dieses Geld ist dann steuer- und sozialabgabenfrei. Die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage variiert in ihrer Höhe. Sie muss jährlich in der Steuererklärung beantragt werden. Bisher profitierten etwa acht Millionen Arbeitnehmer von dieser Zulage. Mit einer Gesetzesänderung ab 2024 (dem Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) wird die Einkommensgrenze verdoppelt. So können weitere 14 Millionen Arbeitnehmer von dieser Förderung profitieren. Die Einkommensgrenze liegt dann bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Paare. Auch die Unterscheidung nach Aktienfonds und Bausparverträgen entfällt bei der Einkommensgrenze.

 

Bis zu 738 Euro Zulage vom Staat möglich

Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage hängt von der gewählten Anlageform ab. Bei Aktienfonds beträgt sie maximal 20 Prozent der jährlich eingezahlten Summe, mit einer Grenze von 400 Euro. Beim Bausparvertrag sind es neun Prozent, begrenzt auf 470 Euro.

Haben Sie zwei VL-Verträge, können Sie auch für beide die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. So würden Sie für den Aktienfonds maximal 80 Euro und für den Bausparvertrag maximal 43 Euro erhalten. Macht in Summe 123 Euro Zulage pro Jahr.

Die Vermögenswirksamen Leistungen laufen über sechs Jahre. Beantragen Sie die Sparzulage jedes Jahr, erhalten Sie in Summe 738 Euro.

 

Sichern Sie sich die Arbeitnehmer-Sparzulage

Wie bereits erwähnt, müssen Sie die Sparzulage in der Steuererklärung beantragen. Dafür setzen Sie im Hauptvordruck (Mantelbogen) ganz oben bei „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ ein Häkchen. Zusätzlich müssen Sie in Zeile 42 eine „1“ für sich und Ihren Partner eintragen.

Um die Nachweise brauchen Sie sich nicht kümmern. Diese werden automatisch von dem Finanzinstitut, bei dem der VL-Vertrag besteht, an das Finanzamt gesendet. Bei den Fristen für die Arbeitnehmer-Sparzulage ist der Staat großzügig. Wollen Sie sich die Zulage für 2022 noch sichern, haben Sie bis Ende 2026 Zeit.

Laut dem Verein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“ können Sie die Leistungen auch beantragen, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben. Entweder erhalten Sie einen Vordruck der Bausparkasse und fügen nur noch Ihre Daten ein, oder Sie füllen lediglich den Mantelbogen aus und reichen diesen beim Finanzamt ein.

Trotz der jährlichen Beantragung wird die Arbeitnehmer-Sparzulage gesammelt und erst am Ende des VL-Vertrags vom Finanzamt ausbezahlt.

Nutzen Sie die VL und freuen sich darüber, dass diese erhöht werden? Gern können Sie uns Ihre Meinung zu dem Thema an redaktion@biallo.de senden. Abonnieren Sie unseren Newsletter, damit Sie keine Neuigkeiten aus dem Finanzbereich verpassen.

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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