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Rasenmähen an Sonntagen und Feiertagen ist in Deutschland in der Regel verboten. Der Grund dafür sind der gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutz und die Ruhezeiten. Diese dienen der Erholung und zum Kraft sammeln. Bei Verstößen drohen teils saftige Bußgelder.
Der Sonntag ist den Deutschen heilig. Für viele gilt dieser Tag der Ruhe und Entspannung. Deswegen hat der Gesetzgeber spezielle Lärmschutzregelungen eingeführt. Diese Regelungen können je nach Bundesland variieren, aber grundsätzlich gilt: An Sonntagen und Feiertagen dürfen keine lauten Maschinen betrieben werden.
Die Geräte- und Maschinenschutzverordnung (BimSchV) regelt die Einsatzzeiten. Laut Absatz 3, Paragraf 7 BimSchV ist der Betrieb von motorbetriebenen Maschinen an Sonn- und Feiertagen prinzipiell verboten. Dies betrifft auch das Rasenmähen.
An Werktagen darf der Rasenmäher nur zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr genutzt werden. In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich eine Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Diese Zeiten sollen sicherstellen, dass die Nachbarschaft nicht durch Lärm gestört wird.
Verschiedene Rasenmäher machen unterschiedlich Krach. Motorisierte Rasenmäher verursachen etwa mehr Lärm als elektrische oder manuelle Modelle. Daher gelten für sie laut der Kanzlei Kotz strengere Vorschriften. Handmäher und leise elektrische Modelle dürfen unter bestimmten Bedingungen auch sonntags genutzt werden.
Grundsätzlich ist es nicht verkehrt, wenn Sie sich auch bei Mährobotern an die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten halten. Nutzen Sie etwa die Mittagszeit, um den Akku aufzuladen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Kotz schreiben dazu, dass einige Bundesländer bereits Regelungen erlassen haben, die den Betrieb von Mährobotern an Sonn- und Feiertagen einschränken oder verbieten. So dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen Mähroboter an Sonn- oder Feiertagen laufen lassen, wenn der Lärmpegel des Geräts während des Betriebs 55 Dezibel nicht überschreitet. Bayern und Niedersachsen haben nach Aussage der Rechtsanwälte ähnliche Regelungen getroffen.
In Köln dürfen in der Nacht keine Mähroboter mehr fahren. Zu viele Igel und andere Kleintiere wurden durch die scharfen Klingen der Rasenmäher verletzt oder gar getötet. Das Nachtfahrverbot haben auch schon kleinere Gemeinden wie Nuthetal in Brandenburg durchgesetzt. Sobald die Dämmerung einsetzt, dürfen die Geräte nicht mehr fahren. Aber auch am Tag sollten Sie checken, ob im Gebüsch oder unter Sträuchern Kleintiere lauern, die der Mähroboter verletzen kann.
Wenn Sie gegen die Lärmschutzregelungen Ihres Bundeslands verstoßen, müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Diese können je nach Bundesland bis zu 50.000 Euro betragen. In Brandenburg sind sogar Bußgelder bis zu 65.000 Euro möglich. Übrigens: Auch andere laute Gartengeräte wie Laubbläser und Motorsägen sind an Sonn- und Feiertagen verboten.
Ein gepflegter Rasen ist schön, aber die Ruhe der Nachbarn ist wichtiger. Halten Sie sich an die gesetzlichen Ruhezeiten und vermeiden Sie Lärm an Sonn- und Feiertagen. So tragen Sie zu einem harmonischen Miteinander in Ihrer Nachbarschaft bei.
Haben Sie mit Ihren Nachbarn schon einmal einen Streit wegen der Gartenarbeit? Worum ging es konkret? Gern können Sie uns Ihre Erfahrungen per E-Mail an redaktion@biallo.de senden. Damit Sie in Bezug auf Finanzen und Geld auf dem Laufenden bleiben, empfehlen wir Ihnen, unseren Newsletter zu abonnieren.

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