Geldkarten der Sparkasse telefonisch sperren
Damit Sie für den Ernstfall gerüstet sind, sollten Sie die Telefonnummer des zentralen Sperrnotrufes immer dabei haben. Legen Sie diese jedoch nicht in Ihr Portemonnaie. Denn wenn dieses gestohlen wird, ist auch die Telefonnummer weg. Wir empfehlen, dass Sie die wichtigsten Daten für die Kartensperrung in Ihrem Smartphone und im Idealfall auch in dem Ihres Partners speichern.
Diese Informationen sollten Sie notieren:
- Telefonnummer des Sperr-Notrufes aus Deutschland: 116 116
- Telefonnummer der Sperr-Hotline aus dem Ausland: +40 116 116 oder +49 30 4050 4050
- Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN
- Kreditkartennummer, Name des Kartenherausgebers oder Bankleitzahl
- Kontonummer oder Zugangsdaten für das Onlinebanking
Über den zentralen Sperrnotruf 116 116 können Sie in Deutschland sowohl Ihre Girokarte als auch die Kreditkarte und den Zugang zum Onlinebanking sperren. Die Telefonnummer ist unabhängig von den Öffnungszeiten Ihrer Sparkasse rund um die Uhr besetzt. Bei einigen Sparkassen können Sie die Kartensperrung auch über die Sparkassen-App vornehmen.
Nachdem Sie Ihre Debitkarte oder Kreditkarte gesperrt haben, bekommen Sie in der Regel eine neue Karte. Denken Sie daran, eine neue Karte zu beantragen. In den meisten Fällen ist es nicht möglich, die Karte wieder zu entsperren, falls Sie diese wieder finden. Planen Sie für die Zusendung der neuen Karte und einer neuen PIN mindestens eine Woche ein.
Kundenservice für Kreditkarten der Sparkasse
Haben Sie eine Frage zu Ihrer Kreditkarte, dann hilft Ihnen auch der Karteninhaber-Service für Sparkassen-Kreditkarten. Wenden Sie sich entweder an den Kundenservice Ihrer örtlichen Sparkasse oder an den jeweiligen Herausgeber der Kreditkarte Bayern Card-Services (BCS) oder PLUSCARD. Diese können Ihre Kreditkarte ebenfalls sperren und beraten Sie zu folgenden Themen:
- Informationen zur Sperrung, zu einer Ersatzkarte oder zur Rückabwicklung missbräuchlicher Umsätze
- Allgemeine Fragen zur Kreditkarte
- Fragen zu getätigten Zahlungen und Umsätzen
- Fragen zur Kreditkartenabrechnung
- Adress- oder Namensänderungen
- Autorisierungsanfragen
- Guthabenauskunft (bei Basis-Kreditkarten)
- Schwierigkeiten beim Einsatz Ihrer Kreditkarte
- Sperrung Ihrer Kreditkarte
Welches Unternehmen für Ihre Kreditkarte zuständig ist, erfahren Sie auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte.
Bayern Card-Services GmbH (BCS)
- Karteninhaber-Service (Mo–Fr 8 bis 20 Uhr): +49 (0) 89 411 116 336
- 24-Stunden-Servicehotline bei Kreditkartenverlust: +49 (0) 89 411 116 446
- Kundenservice zum Online-Legitimationsverfahren 3-D Secure (Mastercard® Identity Check™ / Visa Secure): +49 (0) 89 411 116 123
PLUSCARD GmbH
- Karteninhaber-Service (rund um die Uhr): +49 (0) 681 93 76 45 99
Bei Verlust der Geldkarten Anzeige bei der Polizei erstatten
Sobald sich die Girokarte oder Kreditkarte nicht mehr in Ihren Händen befindet, sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Unabhängig davon, ob diese gestohlen wurde oder Sie die Karte nur verloren haben, wissen Sie nicht, was unbekannte Dritte damit anfangen. Der Dieb oder Finder könnte Ihre Geldkarte missbräuchlich verwenden und Ihnen damit einen Schaden zufügen. Die Anzeige sollten Sie nach Möglichkeit persönlich in einer Polizeidienststelle erstatten. Die Beamten können für Ihre Girokarte auch eine Sperre im KUNO Karten-Sperrdienst einrichten.
Der KUNO Karten-Sperrdienst sperrt Ihre Karte auch für SEPA-Lastschriftzahlungen. Das ist besonders wichtig, da die Banken in der Regel nur eine Sperre für Kartenzahlungen mit PIN einrichten. In vielen Geschäften oder Tankstellen zahlen Sie heute jedoch mit Ihrer Unterschrift. Diese Zahlungen werden durch das KUNO-Sperrsystem verhindert. Die Einrichtung der Sperre kann nur persönlich bei der Polizei beantragt werden, wenn Ihre Karte gestohlen wurde oder Sie diese verloren haben.
- Wichtig: Die Sparkasse weist darauf hin, dass Sie sich den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen des Beamten, der die Anzeige aufnimmt, notieren. Bewahren Sie Ihr Exemplar der Anzeige gut auf.