Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Musterverfahren gegen die BHW Bausparkasse mit Urteil vom 15. November 2022 entschieden, dass deren Klausel zum Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen unwirksam ist (BGH-Urteilvom 15. November 2022 – Az. XIZR 551/21).
BGH-Urteil zu Kontoführungsgebühren in der Ansparphase
Die BHW* berechnet Kundinnen und Kunden eine Servicegebühr von zwölf Euro pro Jahr und Konto während der Sparphase. Laut Entscheidung des BGH darf die Bausparkasse kein derartiges jährliches Entgelt von ihren Bausparerinnen und Bausparern verlangen, da sie mit diesem Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abwälzen würde, welche die Bausparkasse aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zu erbringen habe. Zudem müssten „Bausparer in der Ansparphase bereits hinnehmen, dass ihre Spareinlagen bezogen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Bausparvertrags nur vergleichsweise niedrig verzinst werden“.
Signalwirkung für alle Bausparkassen
Dieses Urteil ist zwar zunächst nur für BHW-Kundinnen und Kunden rechtskräftig. Doch es könnte eine starke Signalwirkung für alle Bausparkassen haben, denn derartige Gebühren gibt es bei fast allen Bausparkassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die BHW Bausparkasse verklagt hatte, forderte bereits die Bausparkassen auf, „zu Unrecht vereinnahmte Entgelte von sich aus zurückzuzahlen“. Damit können Millionen Bausparer auf Rückzahlung der Kontogebühren aus der Ansparphase hoffen.
- Hinweis: Der BGH hatte schon im Jahr 2017 eine jährliche Kontogebühr in der Darlehensphase des Bausparvertrages per Urteil für unzulässig erklärt.
So holen Sie sich zu viel gezahlte Servicepauschalen zurück
Wenn Sie einen Bausparvertrag besitzen, sollten Sie das von Ihrer Bausparkasse bisher zu Unrecht kassierte Serviceentgelt aktiv zurückfordern. Prüfen Sie zunächst die Jahreskontoauszüge Ihres Bausparvertrags und schauen Sie, ob Ihnen ein jährliches Entgelt in Form einer Servicepauschale, Kontogebühr, Jahres- oder Serviceentgelt berechnet wurde. Die Höhe einer solchen Gebühr liegt je nach Bausparkasse zwischen neun und 24 Euro pro Jahr.