Glänzende Zeiten für Gold-Anleger und Gold-Eigentümer: Der Preis für eine Feinunze steigt und steigt. Mitte Juni bewegte er sich um die Marke von 2.970 Euro oder 3.420 Dollar. Gute Zeiten also, um alten Schmuck, Goldmünzen, Barren oder Zahngold, das unverzinst in Schubladen oder Schmuckkästchen zu Hause herumliegt, zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Doch Vorsicht: Wer Altgold loswerden will, muss bei den Aufkäufern mit beträchtlichen Preisunterschieden rechnen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt: Der Goldpreis auf Rekordniveau locke auch "reisende und stationäre Ankäufer an, die mit niedrigen Angeboten unerfahrene Besitzer des Edelmetalls prellen wollen." 

Nun weiß zwar keiner, wann der beste Zeitpunkt für einen Verkauf ist. Und nicht wenige Experten und Marktbeobachterinnen sagen, dass der Preis weiter steigen wird. Ein Preisniveau von fast 3.000 Euro je Feinunze ist jedoch historisch gesehen auf jeden Fall hoch. Zum Vergleich: Mehr als zehn Jahre zuvor lag der Preis für die Feinunze noch bei knapp unter 1.000 Euro. Wer die hohen Preise jetzt nutzen will, sollte aber ein paar Regeln beachten, damit der Verkauf von Altgold nicht zum Reinfall wird – hier deshalb zehn wichtige Tipps für den Verkauf:

1. Prüfen, was die Schätze wert sein könnten

Wer Schmuck oder andere Wertsachen aus Gold oder mit Goldanteilen verkaufen will, erhält nicht den emotionalen Wert oder gar die Arbeitsstunden der Goldschmiedin erstattet. Entscheidend ist nur der materielle Wert. Die Verbraucherzentrale rät deshalb auf die Gravuren zu achten: Die Ziffern 333, 585 und 750 verweisen auf den Goldanteil in Promille. 333 zeigt zum Beispiel an, dass ein Drittel des Gesamtgewichts aus Gold besteht. 

Wer sich vor dem Verkauf die Mühe machen will, kann sich somit anhand der Gravur, des Gewichts und des aktuellen Goldpreises pro Gramm mit Hilfe einer Briefwaage selbst ermitteln, was die "Goldschätzchen" am Markt wert sein könnten. Anders bei Goldbarren und Münzen wie dem Krügerrand. Hier ist der Goldgehalt festgelegt. Die aktuellen Ankaufpreise können Interessenten über Vergleichsportale wie etwa gold.de online einsehen. Ein bisschen umrechnen muss man dafür aber schon: So wird der Goldpreis an der Börse für eine Unze Gold bestimmt, das sind 31,1 Gramm. Um auf den Wert für ein Gramm zu kommen, ist folglich der Börsenpreis in Euro durch 31,1 zu teilen.

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2. Wo man Gold verkaufen kann

Gold lässt sich bei einigen Scheideanstalten verkaufen, die auf die Rückgewinnung von Edelmetallen spezialisiert sind. Dort wird das Gold eingeschmolzen, Metalle herausgefiltert und weiterverarbeitet. Möglicher Vorteil: Beim Verkauf sind Zwischenhändler ausgeschlossen. Das kann den Ankaufspreis verbessern. Nachteil: Laut gold.de gibt es nur an die 20 Scheideanstalten in Deutschland

Auch Banken bieten gelegentlich den An- und Verkauf von Gold an. Sie nehmen aber keinen Schmuck oder Altgold, allenfalls idealerweise original verpackte Goldbarren inklusive Zertifikat, und dann nicht gerade zum Bestpreis. Am einfachsten ist der Weg zu einem Händler oder einer Händlerin, die es in jeder (größeren) Stadt geben dürfte. Ist der Händler Mitglied im Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels, gilt das als Zeichen für Seriosität. Auch Antiquitätenhändler und Juweliere kommen als Aufkäufer in Frage.

3. Mehrere Angebote vergleichen

Die Verbraucherzentrale NRW rät, sich unbedingt mehrere Angebote einzuholen. Händler kalkulieren stets einen Risikoabschlag oder einen Abschlag für Abschmelzkosten ein, diese können aber recht unterschiedlich ausfallen. Wer den materiellen Wert seines Altgoldes ungefähr einschätzen kann, kann gegebenenfalls besser verhandeln – und vor allem sofort erkennen, ob ein potenzieller Aufkäufer ein Angebot weit unter Wert unterbreitet.

4. Was bei Testverkäufen herauskam

Wie riskant es sein kann, dem nächstbesten Händler zu vertrauen und nicht zu vergleichen, zeigte bereits ein Testverkauf von Stiftung Warentest vor gut einem Jahr. 

Damals war der Goldpreis noch deutlich niedriger. Dabei hatte ein Tester im Auftrag der Stiftung bei zehn Berliner Goldhändlern in einem Radius von wenigen Kilometern Kaufangebote für eine kanadische Maple-Leaf-Standardmünze mit einem Gewicht von einer Feinunze (31,1 Gramm), ein Goldarmband, eine Goldhalskette und Zahngold eingeholt – sowohl in Filialen von überregional agierenden Händlern als auch in kleineren Geschäften. Beim Ankauf sollten sich die Händler üblicherweise am tagesaktuellen Goldkurs orientieren, um einen fairen Preis zu ermitteln. Der Praxistest ergab allerdings, dass die Angebote eben teilweise nicht fair sind. 

So bot ein Händler knapp 1.500 Euro für das 90 Gramm schwere Goldarmband, während der Händler in einem anderen Geschäft bereit war, fast 2.130 Euro auf den Tisch zu legen. Selbst bei der Standardmünze gab es Preisunterschiede von teilweise gut 100 Euro oder knapp neun Prozent. Außerdem fand der Tester heraus, dass große Goldhändler wie Pro Aurum oder Degussa tendenziell höhere Preise bieten als kleinere Geschäfte und bei der Wertermittlung professioneller wirkten. 

5. Was bei größeren Mengen zu tun ist

Wer größere Schmuckmengen loswerden will, kann einen öffentlich bestellten Gutachter beauftragen. Das kostet zwar Geld, hilft aber, beim Verkauf die Goldware nicht unter Wert zu veräußern und idealerweise einen Mehrerlös herauszuschlagen. Auch wer bei Scheideanstalten, Edelmetallhändlern oder Juwelieren den potenziellen Wert bestimmen lässt, muss dafür in vielen Fällen Geld bezahlen – am besten vorher nach den Kosten fragen. Für besonders kunstvoll verarbeitete Stücke lässt sich womöglich ein höherer Preis erzielen, wenn ein Echtheitszertifikat von einem Gutachter oder Juwelier vorgelegt werden kann.

6. Warum die Verpackung wichtig sein kann

Goldmünzen sollte man stets in der Originalverpackung lassen, damit das Edelmetall unversehrt bleibt. Wer Münzen mit Kratzern zum Verkauf vorlegt, muss mit einem Preisabschlag rechnen. Und wer Zahngold veräußern will, sollte vorher Keramikreste vom Zahnarzt oder einem Dentallabor entfernen lassen. Sonst sind ebenfalls Preisabschläge wahrscheinlich. 

7. Beim Internetverkauf nicht in Fallen tappen

Die Verbraucherzentrale NRW hält den Versand von Altgold aller Art an Aufkäufer für riskant. "Pakete sind meist nur bis zu einem bestimmten Wert versichert. Stecken höhere Werte im Paket, können Sie bei Verlust bis auf den versicherten Betrag leer ausgehen", warnen die Verbraucherschützer. Deshalb unbedingt auf eine ausreichende Versicherungshöhe achten. 

Rechtlich heikel könne außerdem werden, "falls Internethändler den gesendeten Goldbarren als unecht deklarieren und ein Plagiat zurückgeschickt wird." Oder wenn das Gold bei Betrügern landet, die dann nie wieder etwas von sich hören lassen. Deshalb stets prüfen, ob der Internethändler seriös ist und zum Beispiel eine Webseite mit Impressum, Geschäftsadresse, E-Mail-Adresse und konkreten Ansprechpartner hat sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt sind. 

8. Was bei einer Barauszahlung zu beachten ist

Normalerweise gelten strenge Regeln: Von einer Auszahlungsgrenze von 2.000 Euro an in bar sind Händlerinnen und Händler verpflichtet, die Identität des Verkäufers zu prüfen. Geht weniger Geld über den Tisch, kann das Geschäft anonym ablaufen. Hat ein Verkäufer für seine "Goldschätzchen" mehr als 10.000 Euro in bar erhalten, sollte sie oder er sich unbedingt einen Nachweis wie etwa einen Kaufvertrag geben lassen. Wird nämlich so viel Geld später bei der eigenen Bank bar eingezahlt, muss die Bank nachfragen, woher das Geld stammt. Ein Nachweis erspart auch später möglichen Ärger mit dem Finanzamt. 

Wollen Sie wissen, wie das Finanzamt Steuerschummlern auf die Spur kommt? Dann lesen Sie unseren Beitrag: "So entdeckt das Finanzamt Steuersünder". 

9. Wann der Erlös steuerfrei ist

Maßgeblich bei solchen privaten Veräußerungsgeschäften ist das Einkommensteuergesetz. Wer das Gold kürzer als ein Jahr besessen hat, muss Steuern zahlen – aber erst oberhalb einer Freigrenze von 1.000 Euro. Aber Vorsicht: Die Freigrenze ist kein Freibetrag! Das bedeutet: Liegt der Erlös oberhalb der Freigrenze, ist der gesamte Gewinn in der Steuererklärung anzugeben. Wer das Gold schon länger als ein Jahr hat, was bei Altgold meistens der Fall sein sollte, ist aber fein raus: Der Gewinn ist dann steuerfrei und in der Steuererklärung auch nicht anzugeben.

10. Gefährliche Hausbesuche

Die Verbraucherzentrale NRW warnt ausdrücklich vor Aufkäufern, die nach Hause kommen wollen, und erst recht dann, wenn sie im heimischen Wohnzimmer nach anderen Wertgegenständen fragen: "Seien Sie misstrauisch: Sie könnten ausgespäht werden. Schlimmstenfalls wollen die Besucher:innen nicht nur ein Schnäppchen machen, sondern prüfen, ob sich ein späterer Einbruch lohnt." 

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 25.06.2025
Thomas Öchsner, Jahrgang 1961, ist seit 1991 Wirtschaftsjournalist. Bei der Münchner Abendzeitung hat er als stellvertretender Ressortleiter für das Ressort „Geld“ gearbeitet. 1999 wechselte er zur Süddeutschen Zeitung. Dort war er zunächst Redakteur für Finanzen in der Wirtschaftsredaktion in München, später neun Jahre Korrespondent für Sozial- und Arbeitsthemen in der Parlamentsredaktion in Berlin. Wieder zurück in der Münchner Zentrale leitete er das Finanzteam in der Wirtschaftsredaktion. Für die SZ hat er den wöchentlichen Newsletter „SZ Geld“ und das Magazin „GELD“ entwickelt. Seit Juni 2021 arbeitet Öchsner als selbständiger Autor für die SZ, biallo.de und andere Medien. Aktuelles Buch: Ihr Vermögensturbo ab 50, Geldanlage für eine bessere Rente.

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