Welche konkrete Aufteilung sich im Einzelfall empfiehlt, hängt stark von Ihren Anlagezielen und Ihrer Risikotragfähigkeit ab.
ETFs: Einfach, chancenreich, kostengünstig
Für die langfristige Geldanlage empfehlen die Verbraucherzentralen Investments in weltweit anlegende, kostengünstige Indexfonds. Diese kurz ETFs genannten Fonds werden wie Aktien an der Börse gehandelt, sind aber weniger riskant als Einzelaktien, da sie auf sehr vielen Einzeltiteln fußen. ETFs bilden einen Börsenindex oder einen festgelegten Aktienkorb eins zu eins nach, dadurch ist ihre Wertentwicklung sehr transparent. Der Erwerb über die Börse verursacht geringere Kosten als der Ausgabeaufschlag bei klassischen Aktienfonds. Hinzu kommt, dass die passive Steuerung des Fonds via Computerprogramme deutlich niedrigere Verwaltungs- und Managementgebühren verursacht als klassische, aktiv verwaltete Aktienfonds.
Die Verbraucherzentralen empfehlen global anlegende Aktien-ETFs, da diese sehr viele Aktien aus unterschiedlichen Regionen der Welt beinhalten. Die breite Streuung bewirkt eine gute Risikoverteilung. Ein typisches Beispiel hierfür sind ETFs auf den MSCI World Index. Dieser umfasst rund 1.600 Aktien und erzielt in Euro seit 50 Jahren eine Durchschnittsrendite von gut 8,1 Prozent inklusive Dividenden.
Klassischer Aktienfonds
Als chancenreiche Ergänzung zu ETFs ermöglichen herkömmliche Aktienfonds, sich vor allem alternative Anlagethemen abzudecken. Möchten Sie zum Beispiel in Zukunftsfelder wie Wasserstoff oder künstliche Intelligenz (KI) investieren, oder möchten Sie auf eine bestimmte Aktiensparte setzen, etwa auf Wachstumsaktien oder ausgewählte Nebenwerte, kann es sein, dass Sie dazu keinen entsprechenden ETF finden. Diese Lücke füllen klassische Aktienfonds. Hier finden Sie eine riesige Auswahl aller nur erdenklichen Anlagethemen.
Auch als Ergänzung zu klassischen Index-ETFs können aktiv verwaltete Aktienfonds sinnvoll sein. Möchten Sie zum Beispiel in deutsche Aktien investieren, kann neben einem DAX-ETF eine Anlage in den DWS Deutschland (ISIN: DE0008490962) oder den DWS Aktien Strategie Deutschland (ISIN: DE0009769869 ) sinnvoll sein. Beide Fonds beinhalten neben den großen deutschen Bluechips auch viele Nebenwerte – und das zeichnet sich durch eine überdurchschnittliche Performance aus. Während typische DAX-ETFs aktuell Fünfjahresgewinne von gut 35 Prozent aufweisen können, erzielen beide DWS Fonds rund 45 beziehungsweise 50 Prozent Gewinn.
Vorsicht: Einzelne Anlagethemen oder eine eingeschränkte Titelauswahl können das Anlagerisiko erhöhen. Investieren Sie in solche Fonds immer nur überschaubare Beträge, sodass Sie einen möglichen Verlust mühelos verkraften können.
Sollten Sie unsicher sein, welche Anlageentscheidung Sie treffen sollen, empfiehlt sich eine vertrauensvolle Beratung. Die Verbraucherzentralen bieten zum Beispiel unabhängige und objektive Finanzberatung gegen kleines Geld an. Möglich ist auch ein persönliches Gespräch mit einem Bankberater. Hier empfiehlt es sich, nicht nur den Berater der Hausbank zu bekämpfen, sondern auch einen Blick zur Konkurrenz zu werfen.
Achten Sie beim Beratungsgespräch auf diese Punkte:
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ein seriöser Berater wird Ihnen Zeit zur Entscheidung geben.
- Achten Sie darauf, ob der Berater Ihnen über folgende Punkte spricht: Ihre Anlageziele, Anlageerfahrung, Risikotoleranz, Ihr finanzielles Vermögen und die Fähigkeit, Verluste tragen zu können. Nur so entsteht ein umfassendes Bild Ihrer Wünsche und Möglichkeiten.
- Lassen Sie sich nicht von hohen Renditeversprechungen überdecken.
- Fragen Sie nach allen anfallenden Kosten.
- Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Aussagen. Prüfen Sie, ob sich die gemachten Angaben in den gesetzlich vorgeschriebenen und ausgeführten Beratungsprotokollen beziehungsweise in den Produktinformationsblättern wiederfinden.
- Vergleichen Sie mehrere Angebote und Anbieter.
- Investieren Sie nur in Geldanlagen, die Sie wirklich verstehen.
Schutz vor Falschberatung: Die Eignungserklärung
Um zu verhindern, dass Anleger-Risikopapiere als sichere Geldanlage verkauft werden, müssen Anlageberater seit Anfang 2019 über jedes Beratungsgespräch ein schriftliches Dokument anfertigen – die sogenannte Eignungserklärung. Diese ist dem Verbraucher nach dem Gespräch auszuhändigen. Im Gegensatz zu dem bisherigen Beratungsprotokoll müssen Banken darin schriftlich darlegen, warum Finanzinstrumente wie Fonds, Aktien, Anleihen oder Zertifikate zum Kunden passen sollten und warum diese von der Bank empfohlen werden.
So haben Sie die Möglichkeit, sich im Schadensfall vor Gericht auf die Eignungserklärung zu berufen. Lassen Sie das Protokoll Beratungsfehler erkennen oder geht daraus sogar hervor, dass Sie eine sichere Geldanlage wünschen, tatsächlich aber eine riskante Anlage empfohlen bekamen, dient die Eignungserklärung als Beweismittel. In diesem Fall wäre die Bank verpflichtet, das Gegenteil nachzuweisen.