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Auf einen Blick
Taschengeld ist für Kinder weit mehr als nur eine Möglichkeit, sich kleine Wünsche zu erfüllen. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung finanzielle Selbstständigkeit. Einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2023 zufolge, gaben 54 Prozent der befragten Jungen und 56 Prozent der Mädchen ihr Taschengeld hauptsächlich für Spielzeug und Spiele aus. Auf Platz zwei standen mit 35 Prozent Süßigkeiten und Snacks, gefolgt von Sparzielen für größere Anschaffungen. Diese Ausgaben zeigen, wie wichtig es ist, Kinder frühzeitig an den Umgang mit Geld zu gewöhnen und ihnen zu vermitteln, wie sie ihr Taschengeld sinnvoll nutzen können.
Es gibt keine feste Regel dafür, ab wann Kinder Taschengeld erhalten sollten, da dies von Ihrer individuellen Entwicklung abhängt. Wichtig ist, dass Ihr Kind ein grundlegendes Verständnis für Zahlen und den Wert von Geld entwickelt hat und demnach auch versteht, was Geld für eine Funktion besitzt. Dies ist meist ab dem vierten Lebensjahr, jedoch spätestens mit Beginn der Grundschulzeit der Fall. In der Regel können Kinder ab dann bereits einfache Beträge erfassen und haben ein erstes Gefühl für den Umgang mit Geld und dessen Bedeutung.
Wenn es um die Höhe des Taschengeldes geht, bietet das Deutsche Jugendinstitut (DJI) eine hilfreiche Orientierung. Die Empfehlungen basieren auf einer Untersuchung, die im Auftrag von Geld und Haushalt (dem Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe) durchgeführt wurde.
Die folgende Taschengeldtabelle gibt Ihnen eine grobe Richtlinie, wie viel Geld pro Woche oder Monat je nach Alter des Kindes angemessen ist. Sie als Eltern können sich daran orientieren, sollten aber immer die individuellen Bedürfnisse und die persönliche Entwicklung Ihres Kindes berücksichtigen.
Alter | Taschengeldempfehlung des DJI | Mittelwert pro Monat |
---|---|---|
Unter 6 Jahre | 1,00 bis 2,00 Euro pro Woche | 6,00 Euro |
6 Jahre | 2,00 bis 2,50 Euro pro Woche | 9,00 Euro |
7 Jahre | 2,50 bis 3,00 Euro pro Woche | 11,00 Euro |
8 Jahre | 3,00 bis 3,50 Euro pro Woche | 13,00 Euro |
9 Jahre | 3,50 bis 4,00 Euro pro Woche | 15,00 Euro |
10 Jahre | 20,00 bis 22,50 Euro pro Monat | 21,25 Euro |
11 Jahre | 22,50 bis 25,00 Euro pro Monat | 23,75 Euro |
12 Jahre | 25,00 bis 27,50 Euro pro Monat | 26,25 Euro |
13 Jahre | 27,50 bis 30,00 Euro pro Monat | 28,75 Euro |
14 Jahre | 30,00 bis 40,00 Euro pro Monat | 35,00 Euro |
15 Jahre | 40,00 bis 50,00 Euro pro Monat | 45,00 Euro |
16 Jahre | 50,00 bis 60,00 Euro pro Monat | 55,00 Euro |
17 Jahre | 60,00 bis 70,00 Euro pro Monat | 65,00 Euro |
18 Jahre | 70,00 bis 75,00 Euro pro Monat | 72,50 Euro |
Quelle: DJI, Stand: 22.09.2024
Mit zunehmendem Alter entwickeln Jugendliche die Fähigkeit, größere Geldbeträge eigenständig zu verwalten. Ab etwa 14 Jahren können Sie daher zusätzlich zum regulären Taschengeld ein sogenanntes Budgetgeld an Ihr Kind auszahlen. Dieses soll gezielt für festgelegte Ausgaben wie Kleidung oder Schulmaterial verwendet werden.
Die folgenden Empfehlungen vom DJI zum Budgetgeld sehen vor, dass es unabhängig vom normalen Taschengeld gezahlt wird. In der Folge üben Jugendliche den Umgang mit einem festen Budget und erweitern somit ihre finanzielle Bildung. Eltern können entscheiden, ob sie das Budgetgeld selbst verwalten oder es auf ein Girokonto überweisen, damit das Kind dieses eigenständig nutzen kann.
Verwendung | Budgetgeldempfehlung des DJI | Mittelwert pro Monat |
Kleidung und Schuhe | 40,00 bis 60,00 Euro pro Monat | 50,00 Euro |
Essen (außerhalb des Haushaltes) | 25,00 bis 40,00 Euro pro Monat | 32,50 Euro |
Öffentlicher Nahverkehr | 20,00 bis 25,00 Euro pro Monat | 22,50 Euro |
Handy | 15,00 bis 25,00 Euro pro Monat | 20,00 Euro |
Schulmaterial | 5,00 bis 15,00 Euro pro Monat | 10,00 Euro |
Hygieneartikel | 5,00 bis 15,00 Euro pro Monat | 10,00 Euro |
Quelle: DJI, Stand: 22.09.2024
Wie auch beim Taschengeld, hängt die Eröffnung eines Taschengeldkontos vom individuellen Entwicklungsstadium Ihres Kindes ab. Ein solches Kinderkonto wird zwar in der Regel ab dem siebten Lebensjahr angeboten, einige Banken ermöglichen dies jedoch auch schon ab der Geburt. Besonders sinnvoll ist es dann, wenn Ihr Kind bereits ein gewisses Verständnis für Zahlen und den Umgang mit Geld entwickelt hat. Oft ist dies ab dem Grundschulalter der Fall, jedoch kann es von Kind zu Kind variieren. Wenn Ihr Kind verantwortungsvoll mit seinem Taschengeld umgeht und vielleicht schon erste Ersparnisse hat, kann ein eigenes Konto helfen, den Umgang mit digitalen Zahlungsmitteln zu lernen und finanzielle Selbstständigkeit zu fördern. Weitere Informationen zum Kinderkonto haben wir Ihnen in unserem Ratgeber Girokonto für Kinder zusammengefasst!
Taschengeld fördert die finanzielle Bildung von Kindern, indem es ihnen ermöglicht, frühzeitig ein eigenes Budget zu verwalten. Regelmäßige Zahlungen, ob wöchentlich oder monatlich, tragen schließlich dazu bei, den verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu erlernen.
Ein Kind lernt am besten durch "learning by doing". Zum Beispiel Rad fahren, laufen, mit Besteck essen oder eben mit Geld umgehen. Es wird anfangen nachzurechnen: Zwei Lutscher und ein Eis. Reicht mein Geld dafür? Es lernt "nein" zu einem fremden Erwachsenen – dem Verkäufer – zu sagen, wenn es sich gegen einen Kauf entscheidet. Es wird lernen geduldig zu sein, wenn es für eine größere Anschaffung Geld über längere Zeit spart. Und es lernt zu verzichten, sollte es sich etwas mal nicht leisten können. Und damit umzugehen, wenn der Einkauf sich im Nachhinein als Fehlkauf erweist.
Eltern können das Taschengeld bar auszahlen oder bequem per Dauerauftrag auf ein Kinderkonto überweisen. So gewöhnen sich Kinder an regelmäßige Einnahmen, ähnlich wie später beim Gehalt. Sie lernen dadurch zudem auch, dass das Geld bis zur nächsten Auszahlung reichen muss und verstehen, warum am Ende des Monats manchmal weniger übrig bleibt. Klare Regeln, wie häufig und wofür das Taschengeld verwendet werden soll, helfen, den Wert des Geldes besser zu verstehen und frühzeitig ein Bewusstsein für finanzielle Verantwortung zu entwickeln.
Der sogenannte Taschengeldparagraph (Paragraph 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches) erlaubt es Kindern ab sieben Jahren, kleinere Käufe mit eigenem Geld ohne elterliche Zustimmung zu tätigen. Vor dem siebten Lebensjahr gelten Kinder als geschäftsunfähig und ihre Käufe sind daher grundsätzlich unwirksam. Doch auch bei älteren Kindern stellt sich teilweise die Frage, was überhaupt als Taschengeldgeschäft gilt. Problematisch wird es besonders dann, wenn Kinder ein hohes Taschengeld erhalten oder lange ihr Taschengeld gespart haben und ihnen dadurch größere Summen zur Verfügung stehen.