Die Bankenbranche ist so stark wie kein anderer Wirtschaftssektor reguliert und von Gesetzen geprägt. Dabei dienen die zahlreichen Gesetze und Regulierungen aber nicht nur dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch der Stabilität des gesamten Finanzsystems. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union in den vergangenen Jahren eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen erlassen, um den Finanzmarkt transparenter, effizienter und fairer zu gestalten. Ein solches Regelwerk ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie (Richtlinie 2014/92/EU), die in Deutschland als Zahlungskontengesetz (ZKG) in nationales Recht umgesetzt wurde. Doch was bedeutet das? Wir haben für Sie alle wesentlichen Informationen zum Zahlungskontengesetz zusammengefasst.
Entstehung des Zahlungskontengesetzes (ZKG)
Die Finanzkrise im Jahr 2008 hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, den Bankensektor stärker zu regulieren, um die Integrität und Stabilität des globalen Finanzsystems zu gewährleisten.
Da unsere Welt immer vernetzter wird, ist es außerdem wichtig, dass sich alle Institute auf ein gemeinsames Regelwerk einigen. Besonders in der EU werden zur Stärkung des gemeinsamen Wirtschaftssystems Richtlinien vom Parlament erlassen, die in der Folge in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Hierzu gehört unter anderem die Richtlinie 2014/92/EU, die auch als Zahlungskonten-Richtlinie bekannt und am 17. September 2014 in Kraft getreten ist. Bis zum 18. September 2016 hatten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Daraufhin folgte in Deutschland das Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontengesetz - ZKG).
Was beinhaltet das ZKG?
Das Zahlungskontengesetz umfasst 53 Paragrafen und gilt für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Zahlungsdienstleister, die auf dem Markt Zahlungskonten anbieten. Folgende wesentliche Bestandteile enthält das ZKG:
Informationspflichten sowie Vergleichbarkeit der Entgelte für Zahlungskonten
Das ZKG legt fest, dass Zahlungsdienstleister verpflichtet sind, Verbraucherinnen und Verbrauchern vor dem Abschluss eines Vertrags über die Führung eines Zahlungskontos klare Informationen mitzuteilen. Es wird betont, dass diese Informationen sowohl die angebotenen Dienste als auch die dafür verlangten Entgelte umfassen müssen.
Kontenwechselhilfe
Banken müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Wechsel ihres Girokontos eine Unterstützung bieten. Es werden spezifische Pflichten für den übertragenden und den empfangenden Zahlungsdienstleister festgelegt. Diese gelten insbesondere in Bezug auf die Übermittlung bestimmter Informationen und Listen, wie etwa darüber, welche Daueraufträge bei dem alten Konto bestanden haben. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten sind beide Zahlungsdienstleister gemeinsam haftbar für Schäden, die dem Verbraucher entstehen.
Grenzüberschreitende Kontoeröffnung
Das ZKG umfasst ebenfalls Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher, die innerhalb der EU leben und ein Zahlungskonto in einem anderen EU-Land eröffnen möchten. Es wird klargestellt, dass solche Personen nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, Sprache oder ihres Wohnsitzes diskriminiert werden dürfen.
Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Das Basiskonto ist ebenfalls Bestandteil des ZKG. Es werden die spezifischen Dienste und Kriterien definiert, die ein solches Konto erfüllen muss und es wird darauf hingewiesen, dass solche Konten insbesondere für Personen gedacht sind, die keinen Zugang zu regulären Zahlungskonten haben. Somit hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel ein Recht auf ein Konto.
Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz
Zusätzlich umfasst das ZKG organisatorische Anforderungen für Zahlungsdienstleister, um sicherzustellen, dass sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Es wird auch die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde hervorgehoben, die die Einhaltung dieser Pflichten überwacht.
Wie profitieren Sie vom ZKG?
Für Sie bedeutet das ZKG mehr Rechte und Möglichkeiten. Es ebnet den Weg für einen einfacheren Zugang zu Bankdienstleistungen, besonders dank des Basiskontos für häufig ausgeschlossene und somit benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Ferner fördert das Zahlungskontengesetz einen bewussteren Umgang mit Finanzen, da Verbraucherinnen und Verbraucher durch klare Informationen besser in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und Angebote zu vergleichen. In diesem Kontext beinhaltet das ZKG auch Anforderungen an Vergleichswebsites, die sich über den TÜV Saarland zertifizieren können.
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