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Wird es eine schöne Überraschung oder eher ein böses Erwachen? Ende des Monats erhalten die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren ersten Gehaltszettel für das Jahr 2026. Die spannende Frage: Kommt netto mehr raus als im Vorjahr oder weniger? Wir sagen Ihnen, wer von den Änderungen 2026 am meisten profitiert – und was unterm Strich übrig bleibt.
Das Nürnberger Softwarehaus Datev, das jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für etwa 14,7 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland erstellt, hat auf Euro und Cent genau nachgerechnet. Das wenig erfreuliche Ergebnis, über das die Süddeutsche Zeitung zuerst berichtete: In nahezu allen Steuerklassen bleibe in den Gehaltsstufen bis 5500 Euro im Jahr 2026 nur „ein wenig mehr Netto vom Brutto übrig“. Diese Entlastungen fielen allerdings sehr niedrig aus, „während von den darüber liegenden Einkommen mehr abgezogen wird als im Vorjahr“, so der IT-Dienstleister.
Das hat vor allem zwei Gründe: Das Softwarehaus rechnet beim Netto-Netto-Vergleich 2025 zu 2026 mit höheren Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung. Vor allem aber müssen Gutverdiener höhere Sozialabgaben zahlen, weil die Grenzen, bis zu denen Sozialbeiträge fällig sind, wieder deutlich gestiegen sind.
Die Fachleute von Datev haben ausgerechnet, wie viel netto weniger oder mehr herauskommt, vergleicht man ein gleichbleibendes Einkommen 2025 mit 2026. Für diesen Vergleich wurden verschiedene Gehaltsstufen herangezogen, und zwar jeweils für Alleinstehende (Steuerklasse I), Verheiratete ohne Kinder und mit zwei Kindern (Steuerklasse III) sowie für Alleinerziehende mit einem Kind (Steuerklasse II). Das größte Plus verzeichnen demnach Singles mit einem Gehalt von 5500 Euro. Doch auch sie haben aufs Jahr gerechnet lediglich 64 Euro mehr im Geldbeutel. Singles mit diesem Gehalt profitieren 2026 am stärksten von geplanten Steuersenkungen, ohne bei der Kranken- und Pflegeversicherung mehr Beiträge zahlen zu müssen (siehe Tabelle).
Single (Einzelveranlagung) | Verheiratete (Ehegattensplitting) | |||
Monatliches | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III | Steuerklasse III |
2000 | 30 | 3 | -48 | -48 |
2500 | 24 | 21 | -60 | -60 |
3000 | 29 | 20 | 26 | 26 |
3500 | 32 | 22 | 48 | 46 |
4000 | 37 | 26 | 62 | 60 |
4500 | 43 | 31 | 60 | 60 |
5000 | 52 | 39 | 60 | 60 |
5500 | 64 | 48 | 60 | 60 |
6000 | -168 | -177 | -199 | -222 |
6500 | -136 | -146 | -181 | -208 |
7000 | -101 | -113 | -165 | -190 |
7500 | -90 | -79 | -147 | -170 |
8000 | 10 | -78 | -129 | -152 |
8500 | -289 | -399 | -468 | -492 |
9000 | -289 | -270 | -442 | -464 |
Auch wer 3000 bis 5000 Euro verdient, egal welche Steuerklasse, bekommt unterm Strich minimal mehr heraus. Auf den Monat gerechnet ist dies aber kaum spürbar: Beispiel: Für einen Single mit einem Monatsbrutto von 4500 Euro hat Datev ein Nettoplus von 43 Euro im Jahr errechnet, das sind monatlich gerade einmal 3,58 Euro zusätzlich.
Schlechter kann es für Geringverdiener aussehen: Wegen des höheren Zusatzbeitrags für die Krankenkasse kann bei ihnen 2026 sogar weniger netto übrig bleiben. So kommt bei Verheirateten mit 2000 oder 2500 Euro brutto im Monat laut den Datev-Berechnungen ein kleines Minus auf dem Konto heraus. Die Steuerfachleute begründen dies so: „Da in diesem Bereich noch keine Lohnsteuer anfällt, zeigen die umgesetzten steuerlichen Entlastungen bei ihnen keine Auswirkungen. So macht sich der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung stärker bemerkbar.“
Datev hat bei den Berechnungen die wichtigsten gesetzlichen Änderungen berücksichtigt. Dazu zählt vor allem der höhere Grundfreibetrag, der eine Art Existenzminimum darstellt. Bis zu diesem Betrag ist keine Einkommensteuer fällig. Wegen der Inflation wird der Grundfreibetrag 2026 um 252 Euro auf 12 .348 Euro angehoben.
Das Kindergeld steigt um vier Euro auf 259 Euro im Monat. Zugleich wird der Kinderfreibetrag von 3.336 auf 3.414 Euro je Kind und Elternteil angehoben. Zusammen mit dem gleich gebliebenen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro erhöht sich somit das Kinder-Existenzminimum für verheiratete Eltern auf insgesamt 9756 Euro (2 x 3.414 + 2 x 1.464) je Kind. Wer sehr wenig verdient und Kinder hat, muss also gar keine Einkommensteuer zahlen.
Außerdem wird wie im Vorjahr die sogenannte kalte Progression ausgeglichen. Die mit wachsendem Einkommen sukzessive steigenden Steuersätze greifen dann erst ab einem höheren Betrag – ein Verzicht auf eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Deshalb hat sich auch die Einkommensgrenze erhöht, ab der der Solidaritätszuschlag fällig wird. Das sind die 5,5 Prozent, die zur fälligen Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer obendrauf kommen. Zu zahlen ist der Soli-Zuschlag aber nur, wenn die Einkommensteuer 2026 mindestens 20. 350 Euro beträgt. 2025 lag diese Freigrenze für Singles noch bei 19 950 Euro. Für Ehepaare gelten die doppelten Werte. Etwa 90 Prozent der Arbeitnehmer sind daher vom Solidaritätszuschlag befreit. Auch beim Spitzensteuersatz wurden die Grenzen erhöht. 42 Prozent Einkommensteuer sind im neuen Jahr erst ab einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 69 879 Euro fällig. 2025 lag diese Grenze bei 68 481 Euro.
Der höhere Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung trifft alle Gehaltsstufen. Dieser Beitrag ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich, doch im Durchschnitt ist er im Laufe des Jahres von 2,5 auf 2,9 Prozent gestiegen. Datev rechnet deshalb für 2026 mit 2,9 Prozent. Doch viele Kassen verlangen auch mehr. Für Mitglieder dieser Kassen bleibt netto noch weniger übrig, als in der Tabelle aufgeführt – es sei denn, die Versicherten wechseln 2026 zu einer günstigeren Kasse.
Deutlich höhere Abgaben müssen vor allem Gut- und Topverdiener zahlen, weil die Einkommensgrenzen erneut steigen, ab denen keine weiteren Sozialbeiträge zu zahlen sind. So wird 2026 in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die monatliche Beitragsbemessungsgrenze von vorher 8050 auf 8450 Euro pro Monat angehoben. Aufs Jahr gerechnet liegt der Grenzwert nun bei 101 400 (vorher: 96 600) Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit von 5512,50 auf 5812,50 Euro erhöht. Dass diese Grenzen so deutlich angehoben werden, ist laut Bundesarbeitsministerium auf die starken Lohnzuwächse (plus 5,16 Prozent) im Jahr 2024 zurückzuführen.
Über alle untersuchten Steuerklassen hinweg sind im Vergleich von 2025 zu 2026 zwei deutliche Stufen mit höheren Abzügen zu erkennen, und zwar bei einem Bruttoeinkommen oberhalb von 5500 Euro und mehr als 8000 Euro. Hier schlagen die jeweils höheren Beitragsbemessungsgrenzen zu Buche. Eine Alleinerziehende mit einem Kind und monatlich 6000 Euro brutto etwa hat wegen der gestiegenen Beitragsgrenze für die Kranken- und Pflegekasse schon 177 Euro im Jahr netto weniger, obwohl sie natürlich auch von den Steuersenkungen profitiert.
Noch deutlicher ist das Minus bei Arbeitnehmern, die zusätzlich wegen der höheren Bemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung stärkere Abzüge verkraften müssen: Verheiratete mit einem Monatsgehalt von 9000 Euro müssen mit das stärkste Minus hinnehmen, sie haben im neuen Jahr 464 Euro (kinderlos) beziehungsweise 442 Euro (mit zwei Kindern) weniger im Portemonnaie. Einen Sonderfall bilden laut Datev Singles mit einem Monatsgehalt von 8000 Euro. Sie profitieren am stärksten vom Ausgleich bei der kalten Progression und der Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag. Trotz der höheren Abzüge für die Krankenversicherung ergibt sich deshalb in dieser Gruppe ein kleines Plus von zehn Euro im Jahr (siehe Tabelle).
Wollen Sie wissen, was sich 2026 noch alles ändert? Das finden Sie in unserem Überblick „Finanz-Booster 2026: Das ändert sich bei Kindergeld, Steuern, Verkehr und Energie.“

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