Was ändert sich 2026 bei der Besteuerung?
Datev hat bei den Berechnungen die wichtigsten gesetzlichen Änderungen berücksichtigt. Dazu zählt vor allem der höhere Grundfreibetrag, der eine Art Existenzminimum darstellt. Bis zu diesem Betrag ist keine Einkommensteuer fällig. Wegen der Inflation wird der Grundfreibetrag 2026 um 252 Euro auf 12 .348 Euro angehoben.
Das Kindergeld steigt um vier Euro auf 259 Euro im Monat. Zugleich wird der Kinderfreibetrag von 3.336 auf 3.414 Euro je Kind und Elternteil angehoben. Zusammen mit dem gleich gebliebenen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro erhöht sich somit das Kinder-Existenzminimum für verheiratete Eltern auf insgesamt 9756 Euro (2 x 3.414 + 2 x 1.464) je Kind. Wer sehr wenig verdient und Kinder hat, muss also gar keine Einkommensteuer zahlen.
Außerdem wird wie im Vorjahr die sogenannte kalte Progression ausgeglichen. Die mit wachsendem Einkommen sukzessive steigenden Steuersätze greifen dann erst ab einem höheren Betrag – ein Verzicht auf eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Deshalb hat sich auch die Einkommensgrenze erhöht, ab der der Solidaritätszuschlag fällig wird. Das sind die 5,5 Prozent, die zur fälligen Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer obendrauf kommen. Zu zahlen ist der Soli-Zuschlag aber nur, wenn die Einkommensteuer 2026 mindestens 20. 350 Euro beträgt. 2025 lag diese Freigrenze für Singles noch bei 19 950 Euro. Für Ehepaare gelten die doppelten Werte. Etwa 90 Prozent der Arbeitnehmer sind daher vom Solidaritätszuschlag befreit. Auch beim Spitzensteuersatz wurden die Grenzen erhöht. 42 Prozent Einkommensteuer sind im neuen Jahr erst ab einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 69 879 Euro fällig. 2025 lag diese Grenze bei 68 481 Euro.